2 Jahre zu viel verdient...

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Bballfreak
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2 Jahre zu viel verdient...

Beitragvon Bballfreak » 02.02.2012, 23:46

Hallo liebes Forum,

ich bin im moment in der gesetzlichen Familienversicherung meiner Eltern inbegriffen und habe mit ein paar grundsätzlichen Verständnisproblemen zum eigenen Einkommen zu kämpfen und hoffe, dass ihr mir dabei helfen könnt diese auszuräumen.

Kurz zu mir:

22 Jahre alt
06/2008 Abi
10/2008 - 06/2009 Bundeswehr
06/2009-09/2010 Orientierungsphase
10/2010-03/2011 Student

Nun habe ich mich eben etwas über die Kleinunternehmerregelung informieren wollen und bin zu meinem erstaunen über folgenden Abschnitt gestolpert:
"Der Anspruch auf Mitgliedschaft n der Familienversicherung bleibt so lange bestehen, wie die Einnahmen einen Betrag von 440 Euro im Monat nicht überschreiten (Stand: Anfang 2011) und nebenerwerblich verdient werden. Die Familienversicherung endet jedoch, wenn dieser Satz regelmäßig überschritten wird. Regelmäßigkeit liegt vor, wenn die Einkünfte an wenigstens drei aufeinanderfolgenden Monaten diese Grenze überschreiten." Quelle: http://www.kleinunternehmerregelung.org/studenten.php


Desweiteren habe ich noch gefunden, dass für das Versicherungsunternehmen der Eindruck eines Studenten erweckt werden müsse was in der Regel bei einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 20h/woche gegeben ist. So weit so gut.

Seit 2008 bin ich nebengewerblich tätig und mach für verschiedene Firmen Produktwerbung, jedoch gibt es dabei keinerlei Regelmäßigkeit, sondern meine Verdienst ist ganz entscheidend abhängig von Auftragslage, meiner Motivation, Unistress etc.

Beim durchblättern meiner Unterlagen musste ich nun feststellen, dass ich sowohl 2010 mit einem Gewinn von ca 7000€ als auch vorraussichtlich 2011 mit ca 4800-5500€(geschätzt anhand meinen momentan verfügbaren Unterlagen) wohl zu viel verdient habe.

Für 2011 zeichnet sich folgendes Bild: in 5 Monaten ist mein Gewinn höher als 440 €, in den restlichen Monaten deutlich niedriger bzw teilweise im mittleren 3stelligen negativbereich, da eben zwischen Auftragsausführung und den dadurch entstehenden Kosten(Unterkunft, Benzin, Verpflegungskostenmehraufwand) und dem tatsächlich realisiertem Gewinn je nach Auftraggeber ein mehr oder weniger großer Zeitraum liegt. Desweiteren weise ich auf meinen Rechnungen keine Stundenzahl aus, nicht selten besteht meine Dienstleistung auch einfach nur aus dem "vermitteln" einer Fremddienstleistung, sodass man auch da keinen festen Zeitaufwand ermitteln kann. Für 2010 kann ich es gerade nicht nachvollziehen, dafür müsst ich mich erst durch zahlreiche Kontoauszüge kämpfe, aber es würde sich wohl bezüglich der Verteilung ein ähliches Bild ergeben.

Die alles entscheidende Frage für mich ist: Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Da ich natürlich keinen sozialversicherungsbetrug begehen möchte werde ich mich wohl zukünftig selbst versichern, einerseits um unbegrenzt verdienen zu können und um nicht ständig auf einem schmalen Grat zu wandern der stark von der Zahlungsmoral der Auftraggeber abhängt, jedoch würde ich es als sehr sehr schmerzhaft empfinden nun für 2 Jahre nachzahlen zu müssen zumal sich die Krankenkasse auch nie über meine Einkünfte informiert hat! Oder schützt auch hier Unwissenheit vor Strafe nicht?

Da ich für den Wechsel meines Studienfaches noch ein Wartesemester benötige werde ich mich zum 31.03 exmatrikulieren und zum 01.10 wieder immatrikulieren. Als Nicht-Student müsste ich mich für diesen Zeitraum doch selbst versicheren, richtig? Könnte ich durch einen Ausstieg aus der Familienversicherung und gleichzeitigem Wechsel der Krankenversicherung einer möglichen nachträglichen Überprüfung meiner Einkommensverhältnisse entgehen?

Ich danke jedem von euch der sich diesen doch etwas längeren Text durchgelesen hat und vlt den einen oder anderen Tipp für mich hat.

Danke schön!

mnbvcxy321
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Beitragvon mnbvcxy321 » 03.02.2012, 13:44

Liest sich wie meine Geschichte :-). Ich habe das selbe Problem, nur das es sich bei mir nur um ein Jahr handelt.

Beim Nebenerwerb zählt Steuerbescheid/12. Egal, wieviel das wirklich war in den Monaten. Also Steuerbescheid/12 < 365 EUR oder 360EUR. alles in butter.

Bin aufgrund dessen; Kindergeldfreigrenze fällt 2012 weg; endlich mal nicht immer auf eine Grenze aufpassen zu müssen; in die PKV gewechselt mit 200EUR Monatsbeitrag.

Ich habe viel Zeit investiert in das Thema.

Einen Anwalt habe ich befragt gehabt, der hatte gemeint, man muss alles zurückzahlen.

Mein Klageweg, falls jetzt noch was kommt (ca. 850EUR), ist folgender:

http://sozialversicherung-kompetent.de/ ... staendigen

Letzter Einkommensteuerbescheid relevant

Das Arbeitseinkommen wird im Bereich der Familienversicherung danach grundsätzlich anhand des letzten aktuellen Einkommensteuerbescheides beurteilt. Festgehalten wurde in dem Besprechungsergebnis, dass aus Vereinfachungsgründen der Einkommensteuerbescheid vom Beginn des auf seine Ausstellung folgenden Monats berücksichtigt wird, also diesem entscheidungsrelevante Bedeutung zugeschrieben wird.


Dann steht hier:
http://www.beitragsrechner-spkv.de/wiss ... herung.php

Eine rückwirkende Feststellung führt auch immer zu einer rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung und damit zu einer Beitragszahlungspflicht. Sollte die rückwirkende Feststellung drei Monate überschreiten, besteht keine Möglichkeit der Pflichtversicherungsbefreiung bzw. des Wechsels in die Private Krankenversicherung.

Was aber nicht stimmt, weil:
http://lexetius.com/2000,3217


Nach § 9 Abs 1 Nr 2 SGB V können der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten ua "Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt"; der Beitritt ist der Krankenkasse "innerhalb von drei Monaten … nach Beendigung der Versicherung" anzuzeigen (§ 9 Abs 2 Nr 2 SGB V). In den Fällen der rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung dürfte diese Regelung in der Form anzuwenden sein, daß die Dreimonatsfrist erst mit der Bekanntgabe des entsprechenden Bescheides beginnt, nicht jedoch bereits zu dem, in der Vergangenheit liegenden, Zeitpunkt des Beginns der Rückwirkung. Denn ein Anlaß für die Ausübung jenes Gestaltungsrechts besteht erst mit der Entscheidung der Krankenkasse über die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (vgl zu einer entsprechenden Fallkonstellation Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 22/99 R mwN). Bei Erlaß eines die Versicherung - auch rückwirkend - beendenden Verwaltungsakts obläge es dann auch der Krankenkasse, den Betroffenen auf die erläuterte Möglichkeit hinzuweisen; anderenfalls stünde dem Betroffenen uU der sozialrechtliche Herstellungsanspruch zur Seite.

Bballfreak
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Beitragvon Bballfreak » 03.02.2012, 15:25

Vielen Dank für deine Antwort. Zur Verständniskontrolle muss ich allerdings nocheinmal nachhaken.

Aus dem ersten Beispiel deines Links: http://sozialversicherung-kompetent.de/ ... staendigen

entnehme ich, dass das Datum des Steuerbescheides entscheidend ist.

Den Bescheid für 2010 erhielt ich am 21.07.2011. Folglich ist die Familienversicherung rückwirkend zum 31.07.2011 zu beenden und ich muss nur ab 08.2011 nachzahlen.

Ist das so korrekt?

mnbvcxy321
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Beitragvon mnbvcxy321 » 03.02.2012, 16:11

So ist das korrekt laut den Beispielen auf der Seite.

Ich weiß nur nicht, wie das deine Krankenkasse handhaben wird. Aus anderen Berichten reicht das bloße Hinweisen an die Krankenkasse bis zum Ignorieren hin...

Ich weiß auch nicht, was oder wieviel der Spitzenverband zu sagen hat und ob ein Gericht diese Entscheidung akzeptieren wird. D.h. ich habe noch kein Urteil dazu gefunden...

Welche Summe kommt den bei Steuerbescheid/12 bei dir raus?

Bballfreak
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Beitragvon Bballfreak » 04.02.2012, 14:22

Hey,

Steuerbescheid für 2010 / 12 ergibt bei mir 580,58€.

Da ich ja bisher scheinbar Glück gehabt habe und es nie zu einer Überprüfung seitens der Krankenkasse kam möcht ich dieses Glück jetzt auch nicht dauerhaft weiter erzwingen, zumal ich auch nich vorsätzlich weiter diese Leistung "erschleichen" will.

Ich könnte es jedoch moralisch mit mir vereinbaren die Krankenkasse zu wechseln und mich selbst zu versichern in der Hoffnung, dass meine Akte bei der alten Krankenkasse einfach "geschlossen" wird und ich so eine Nachzahlung umgehen würde.

Könnte das funktionieren?


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