Nachträgliche Aufhebung der Familienversicherung (Student)
Verfasst: 20.02.2012, 13:35
Hallo!
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich arbeite seit April 2011 als "Werksstudent" im Krankenhaus. Nun habe ich vor kurzem von der Krankenkasse einen Brief erhalten, dass für den Zeitraum 01.05.2011-31.07.2011 und September 2011 mein Anspruch auf Familienversicherung erlosch und ich studentisch krankenversichert wurde.
Zur Berrechnung hat man Werbekosten(Pauschale) in Höhe 583,33€ angenommen.
Meine Einkünfte (brutto) waren wie folgt:
April: 230€
Mai: 695€
Juni: 602€
Juli: 655 €
August: 771€
September: 1018€
Oktober: 290€
November: 69€
Dezember: 224€
Nun möchte ich gerne wissen, ob deren Berechnungsgrundlage korrekt ist. Es scheint mir sehr fair, da ich z.B. im August keinen Beitrag nachzahlen muss.
Was ich auch noch gerne wissen möchte: Wenn man zum Beispiel ein Jahr lang stets unter 365€ verdient und in einem Monat ein wenig darüber, muss man dann für den einen Monat zahlen oder werden alle Monate summiert und durch 12 geteilt?
Vielen Dank.
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich arbeite seit April 2011 als "Werksstudent" im Krankenhaus. Nun habe ich vor kurzem von der Krankenkasse einen Brief erhalten, dass für den Zeitraum 01.05.2011-31.07.2011 und September 2011 mein Anspruch auf Familienversicherung erlosch und ich studentisch krankenversichert wurde.
Zur Berrechnung hat man Werbekosten(Pauschale) in Höhe 583,33€ angenommen.
Meine Einkünfte (brutto) waren wie folgt:
April: 230€
Mai: 695€
Juni: 602€
Juli: 655 €
August: 771€
September: 1018€
Oktober: 290€
November: 69€
Dezember: 224€
Nun möchte ich gerne wissen, ob deren Berechnungsgrundlage korrekt ist. Es scheint mir sehr fair, da ich z.B. im August keinen Beitrag nachzahlen muss.
Was ich auch noch gerne wissen möchte: Wenn man zum Beispiel ein Jahr lang stets unter 365€ verdient und in einem Monat ein wenig darüber, muss man dann für den einen Monat zahlen oder werden alle Monate summiert und durch 12 geteilt?
Vielen Dank.