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Nachträgliche Aufhebung der Familienversicherung (Student)

Verfasst: 20.02.2012, 13:35
von Hammed
Hallo!
Ich habe folgendes Anliegen:

Ich arbeite seit April 2011 als "Werksstudent" im Krankenhaus. Nun habe ich vor kurzem von der Krankenkasse einen Brief erhalten, dass für den Zeitraum 01.05.2011-31.07.2011 und September 2011 mein Anspruch auf Familienversicherung erlosch und ich studentisch krankenversichert wurde.
Zur Berrechnung hat man Werbekosten(Pauschale) in Höhe 583,33€ angenommen.

Meine Einkünfte (brutto) waren wie folgt:
April: 230€
Mai: 695€
Juni: 602€
Juli: 655 €
August: 771€
September: 1018€
Oktober: 290€
November: 69€
Dezember: 224€

Nun möchte ich gerne wissen, ob deren Berechnungsgrundlage korrekt ist. Es scheint mir sehr fair, da ich z.B. im August keinen Beitrag nachzahlen muss.

Was ich auch noch gerne wissen möchte: Wenn man zum Beispiel ein Jahr lang stets unter 365€ verdient und in einem Monat ein wenig darüber, muss man dann für den einen Monat zahlen oder werden alle Monate summiert und durch 12 geteilt?


Vielen Dank.

Verfasst: 20.02.2012, 20:02
von Vergil09owl
Eigentlich müßte die Beschäftigung im Gesamten gesehen werden vom 01.04 - 31.12.11 =4554 € / 8 = 569,25 -76,67 = 492,33 € durchschnittliche monatliche Einnahmen. Aber da die monatliche Grenze von 365 erst ab Mai überschritten wird geht die Kasse davon aus das grundsätzlich ab Mai die Familienversicherung nicht mehrgegeben ist bis September, wieso haben die den August vergessen? Es gilt bei ener durchgehenden Beschäftigung die Gesamtsumme. also 01 - 31.12.11 = 4380 €, ausser es ist eine geringfügige Beschätigung denn gilt die Grenze von 4800 €, dort ist das einmalige Überschreiten grundsätzlich erstmal unschädlich, solange wie dei geringfügige Beschäftigung nicht pauschal besteuert wird. 400 + 76,67 = 476,67 €

Verfasst: 21.02.2012, 17:13
von Hammed
Hi, danke erstmal für die Antwort. Also kann ich eigentlich recht zufrieden sein.

Deine Antwort bezüglich des Monats August habe ich nicht verstanden, könntest du mir diese nochmal bitte erläutern.

Viele Grüße,
Hammed

Verfasst: 22.02.2012, 10:54
von Vergil09owl
771€ Einnahmen im August Grenze liegt bei 365 € Differenz 406 €, eigentlich wäre der August auch beitragspflichtig