Auslandsstudium+Aufbaustudium+Promotionsstudium+KVdR

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Brauerbauer
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Auslandsstudium+Aufbaustudium+Promotionsstudium+KVdR

Beitragvon Brauerbauer » 11.03.2012, 23:30

Hallo zusammen,

ich habe einen ziemlich komplizierten Fall und da hier viele Profis unterwegs sind, habe ich gehofft, dass einige von euch etwas Licht ins Dunkel bringen können. Das Ganze ist wie gesagt sehr komplex und ich bin für alle Hinweise dankbar, auch, wenn sie nicht zur ganzheitlichen Lösung aller Probleme beitragen.
Also Folgendes:

Ich bin 24 Jahre alt und werde Ende dieses Monats 25. Ich bin in einer GKV, beziehe derzeit Halbwaisenrente und bin in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ich bin Jurastudent und habe mein erstes Staatsexamen am 30.09.2011 und damit am letzten Tag des Sommersemesters 2011 abgeschlossen. Ich bin jedoch weiterhin bis zum 31.03.2012 als Student eingeschrieben, da ich mit dem Gedanken gespielt habe, meinen Verbesserungsversuch für das Staatsexamen durchzuführen (was ich letztlich nicht getan habe). Der letzte Zeitpunkt, zu dem ich den Verbesserungsversuch hätte schreiben können und mit dem ich daher sinnvoll meinen Studentenstatus rechtfertigen könnte, liegt Anfang Februar 2012. Das ist nun schon alles kompliziert genug, aber es wird noch besser.
Ich habe bereits vor Abschluss meines Jurastudiums, nämlich am 01.08.2011, ein Graduiertenstudium (LL.M. / Master of Laws) in den USA aufgenommen, für dessen Abschluss das erste Staatsexamen Voraussetzung ist. Dieses Graduiertenstudium wird im Juni 2012 beendet sein. Ich bin während des gesamten Auslandsaufenthalts durch einen Gruppenversicherungstarif des DAAD über die Continentale Krankenversicherung im Ausland krankenversichert, brauche die inländische Krankenversicherung nach meinem Verständnis daher nicht. Die Gruppenversicherung deckt alles ab, was man sich vorstellen kann. Ich möchte im Anschluss an das Graduiertenstudium promovieren und habe jeder Zeit die Möglichkeit, mich als Promotionsstudent einschreiben zu lassen.
Zur Übersicht hier noch einmal alle relevanten Daten chronologisch aufgelistet:

Ich, 24, Geburtstag Ende März, Bezieher von Halbwaisenrente, Mitglied in der KVdR, jederzeit Möglichkeit zur Einschreibung als Promotionsstudent
- 01.08.2011 Beginn eines ausländischen Graduiertenstudiums
- 30.10.2011 Beendigung des ersten Staatsexamens
- 01.02.2012 Letzte Möglichkeit, am Verbesserungsversuch teilzunehmen
- 31.03.2012 Verlust des inländischen Studentenstatus
- 31.05.2012 Verlust des ausländischen Studentenstatus

Nun zu meinen Fragen: Ich blicke trotz Rechercheversuchen leider überhaupt nicht mehr durch.

1. Wie genau ist das Zusammenspiel von KVdS und KVdR? Richtet sich die Beitragshöhe, die die KVdR für mich zahlt, nach meinem Studentenstatus? Hat also die Krankenkasse ein eigenes Interesse daran, über meinen Status als Student informiert zu sein, um die Höhe richtig zu bestimmen, oder ist der Studentenstatus nur für die Deutsche Rentenversicherung interessant, um zu entscheiden, ob ich rentenberechtigt bin? Wen muss ich im Zweifel informieren?

2. Wie lange bin ich legitimes Mitglied der KVdR, ab wann befinde ich mich in einer Grauzone und wann endet mein Rentenanspruch und damit meine Mitgliedschaft definitiv?

Mein Problem ist, dass ich nicht genau weiß, wie ich vorgehen soll. Wenn ich mich nun bei der GKV melde und denen den Sachverhalt mitteile, wollen die evtl. meine Beitragshöhe anpassen. Dann kann es jedoch sein, dass die Deutsche Rentenversicherung aktiv wird und mir meinen Status als Halbwaisenrentner streitig machen möchte. Ich befinde mich diesbezüglich nach meinem Kenntnisstand nämlich gerade in einer rechtlichen Grauzone. Es kann meines Wissens unterschiedlich betrachtet werden, ob mein Graduiertenstudium im Ausland oder meine Immatrikulation zwecks Verbesserungsversuchs mich noch zum Bezug von Halbwaisenrente befähigt. Hierzu etwa dieses Urteil http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_1452.php des BSG, das zwar nicht auf Waisenrente abzielt, sich jedoch mit dem Zeitraum zwischen Frei- und Verbesserungsversuchs im Staatsexamen beschäftigt. Um ausgedehnte Streitigkeit mit ungewissem Ausgang aus dem Ausland heraus zu vermeiden, würde ich bzgl. der Waisenrente daher am Liebsten die Füße still halten.

3. Kann ich, im schlimmsten Fall einer Nachzahlungsforderung der GKV von Beiträgen ab Oktober 2011 mit dem Argument kontern, dass ich im Ausland war und ausreichenden Versicherungsschutz besaß und daher keiner inländischen Krankenversicherung bedurfte, obwohl ich nicht gekündigt habe (ich denke, nein)? Wird in diesem Fall die Nachzahlungsforderung von der KVdR beglichen, einmal angenommen, mein Rentenstatus wird mir nicht aberkannt?


Ich hoffe, das Ganze ist relativ übersichtlich. Noch einmal bedarf es keiner umfassenden Antwort all meiner Fragen, ich bin bereits für jede Orientierungshilfe dankbar.

Sollte das alles eher ein Fall für "Allgemeines GKV" sein, bitte ich um Verzeihung.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 12.03.2012, 20:36

zunächst einmal: zum Rentenrecht kann ich keine Aussage machen.

Auch muss ich mich dahingehend outen, dass der Bereich
KVdS (= Pflichtversicherung der Studenten)
KVdR (= Krankenversicherungspflicht der Rentner)

nicht mein Spezialgebiet ist.

Folgendes schreib ich aber hier mal:

§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V beschreibt die KVdS.
Also mal kurz: KVdS bei eingeschriebenen Studenten bis 14 FS oder 30 Lebensjahr.
Dies gilt lt. einer BSG Entscheidung aber nicht bei einem Promotionsstudium

§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V beschreibt die KVdR (in der Du ja nach Deinen Aussage DRIN bist)

Trifft beides zusammen, regelt § 5 Abs. 7 SGB V, was vorrangig ist.
Dort steht (auszugsweise)
Nach Absatz 1 Nr. 9 (also die KVdS) ist n i c h t versicherungspflichtig, wer nach Absatz 1 Nr. 1 ... 11 (also KVd).... versicherungspflichtig ....

FAZIT: bei Fortbezug von Rente (wo ich ja keine Ahnung von habe), was ja mit der Deutschen Rentenversicherung zu klären wäre,
besteht solange auch weiterhin
Versicherungspflicht zu KVdR (und nicht als Student, was bei einem Promotionsstudium sowie nicht der Fall wäre).

Ein Auslandsaufenthalt (bei Fortbezug der Rente) würde die KVdR nicht enden lassen. Erst , wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht mehr in Deutschland wäre, würde die KVdR enden.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Brauerbauer
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Beitragvon Brauerbauer » 16.03.2012, 09:18

Ist ein Anfang, vielen Dank. Ich bin weiterhin für jede Hilfe dankbar.


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