Student, freiw. GKV, gilt noch die 20h/Woche-Regelung?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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isiohi
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Student, freiw. GKV, gilt noch die 20h/Woche-Regelung?

Beitragvon isiohi » 23.03.2012, 17:03

Hallo Forum,

Siehe Titel aber nochmal zum nachlesen:

Ich bin gerade Ü30 geworden, Student und ab April freiw. GK-versichert. Bisher war ich ich stud. pflichtversichert und zahlte monatlich die knapp 78 eur. Wenn ich mich nicht verrechnet habe werde ich ab April, bzw ab Mitte Mai, ca. 150 pro Monat für die GKV blechen dürfen.
Nun trägt es sich ab April aber zu das ich nur noch 1, max. 2 Vorlesungen pro Woche haben werde und ich Werkstudent bin. Im Moment beschränkt sich die Beschäftigun auf 20h/Woche. Zutun gibt es in dem Job genug. Seitens meines AG könnte ich auch mehr Stunden machen.

An dieser Stelle frage ich euch:
    Bin ich immer noch seitens der KV an die 20h/Woche gebunden?
    Sehe ich das richtig: Solange ich nicht mehr als 875eur (brutto oder nach RV?) pro Monat verdiene hat meine GKV nix zu meckern?
    Es bleibt bei einem KK-Beitrag iHv. 150 eur?

Danke schonmal.

isiohi

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.03.2012, 22:54

Guten Abend, grundsätzlich ist es so wenn die 20 Stunden auf Dauer überschritten wird, wird aus den Werkstudenten ein Arbeitnehmer, das hat denn der Arbeitgeber zu prüfen.

isiohi
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Beitragvon isiohi » 24.03.2012, 05:04

Aber wieso?

Ich zahle KV, RV und PV. Auf den ermäßigten KV-Satz hab ich keinen Anspruch also weshalb bin ich dann noch im 20h/Woche-Korsett?

Mir fällt da nur noch die ALV ein. Schießt die mir etwa dazwischen?

isiohi

PS: Was meinst du mit 'Hat der AG zu prüfen'?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 24.03.2012, 08:40

Also dein Arbeitgeber hat zu prüfen ob du denn in deiner Tätigkeit tatsächlich Werkstudent bist, also weniger als 20 Stunden arbeitest, noch eingeschrieben bist usw, soweit sogut. du bist eingeschreiben, nimmst an den Vorlesungen teil usw, im ersten Ansatz hat dein Arbeitgeber deine Sozialversichrungspflicht zu prüfen. Kommt er zu dem Schluß das du Werkstudent bist und nicht Arbeitnehmer, bleibst du weiter als Student pflichtig. Wenn du eine Fesstellung deines Status möchtest solltest du dich mit deiner Kasse in Verbindung setzten, auch in Ihren Augen bist du Student, wenn nicht müssen den entsprechend Abgaben von dir und deinem Arbeitgeber getragen werden.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 24.03.2012, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 24.03.2012, 12:09

Hallo,
dem kann ich nur anschließen - der Arbeitgeber hat zu prüfen und wenn er nicht klar kommt, lässt es von der Kasse eine "Statusfeststellung" vornehmen.
Die KAsse prüft dann anhand deiner Angaben individuelle ob bei dir das Erscheinungsbild Student oder Arbeitnehmer vorherrscht, und je nachdem wie diese Feststellung ausfällt wirst du dann eingestuft.
Sicher, als Student zahlst du weniger Krankenversicherungsbeitrag, aber als Arbeitnehmer hast du auch Anspruch auf Krankengeld/Mutterschaftsgeld und als Folge auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitragvon heinrich » 24.03.2012, 16:06

von Vorteil ist, wenn Du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig bist,

dass der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird.

Als freiw. Versicherter: voll von Dir selbst.

Ich denke, Du solltest mit dem Studentenservice Deiner Krankenkassen einmal SPRECHEN, um eine gute Lösung für Dich zu finden.

timbo74
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Beitragvon timbo74 » 25.03.2012, 19:53

hey also das thema wird auch auf http://www.versicherunginfos.com/privat ... enten.html besprochen. grüße

isiohi
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Beitragvon isiohi » 25.03.2012, 20:26

Vielen Dank erstmal, mit Ausnahme an timbo74 den ich mal als SPAM betrachte.

Kern meiner Frage, das scheint nicht ganz klar geworden zu sein, ist: Ich liege in den letzten Zügen meines Studiums. Ich werd das Semester über uni-mäßig nicht mehr viel zu tun haben. Einerseits würde ich diese Zeit gern nutzen um zu arbeiten (schlicht möglichst viel Kohle abzufassen) und andererseits ist der Werksstudentjob in einem Geschäft angesiedelt in welchem ich auch nach dem Studium meine Beschäftigung finden will.

Der Punkt ist: Wie stelle ich das an ohne das mir irgendjemand (auch hinterher) auf die Füße tritt? Nach- oder gar Strafzahlungen verlangt.

Was hat es mit der 2-Monats- oder 50-Tage-Regelung auf sich?

Danke
isiohi


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