Befreit, aber keine Aufnahme in eine PKV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

alex27

Befreit, aber keine Aufnahme in eine PKV

Beitragvon alex27 » 08.03.2006, 02:46

Mein Problem ist eigentlich ganz einfach.
Bei Studienbeginn habe ich mich leider nicht wirklich ausführlich informiert und wurde auch nicht wirklich auf gewisse Probleme einer Befreiung hingewiesen. So nun hat mir meine PKV gekündigt weil ich ein Vorleiden nicht angegeben habe. Bis zum Ende des jetzigen Semesters bin ich noch zu 80% Beihilfe (mit meinen Eltern) versichert. Aber ab dann habe ich ein Problem, da ich mich informiert habe und ich von keiner Privaten Versicherung mehr aufgenommen werde, selbst mit Ausschlussregelungen. Der Weg in die GKV ist mir wegen der Befreiung verwehrt.
So was macht man in einer solchen Situation?
Soll ich jetzt wegen der Krankenkasse mein Studium beenden?
Und ganz nebenbei bemerkt finde ich diese Regelung mit der Befreiung eigentlich ziemlich bes...... und eine Sinn dahinter kann ich eigentlich auch nicht wirklich sehen. (Ich lasse mich gerne aufklären!!)

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.03.2006, 09:43

Hallo Alex,

ich sehe nur 2 Möglichkeiten:

Ich kenne jetzt die Vorerkrankung nicht. Aber vielleicht findet sich
ein Versicherer, der gegen Risikozuschlag eine private Versicherung
anbietet. Wir haben da sehr gute Kontakte. Meine Kontaktdaten stehen
in meinem Profil.

Falls das nicht gehen sollte, würde ich mir ein Arbeitsverhältnis suchen,
das versicherungspflichtig ist (Teilzeit). Wenn man 12 Monate versicherungs-
pflichtig war, kann man sich auch, wenn man das Studium wieder aufnimmt,
freiwillig versichern.

Eine Befreiung zu Studienbeginn macht schon Sinn, wenn man bereits
privat versichert ist und dies auch bleiben will. Allerdings ist eine gute
Beratung von einem Versicherungsfachmann wichtig. Und die hat es
wahrscheinlich bei Dir nicht gegeben.

Gruß
Frank

alex27

Beitragvon alex27 » 08.03.2006, 16:54

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe nur leider nicht mal ganz 6 Monate Zeit bis die Beihilfe Versicherung endet. Kann ich mich bei einem Teilzeitjob von beginn an gestzlich versicheren oder erst nach ablauf der 12 Monate.

Was anderes, wie macht das einer der sich Selbstständig machen will und den keine Private aufnimmt (wieso auch immer)?

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Beitragvon Frank » 08.03.2006, 17:56

Der gesetzlichen Krankenversicherung können freiwillig beitreten: Personen,
die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den
letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder
unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate
versichert waren.

Ab 401 EUR mtl. ist eine Beschäftigung versicherungspflichtig und
zwar sofort ab Beginn. Wenn man jetzt 12 Monate versicherungspflichtig war,
hat man auch das Recht, sich freiwillig zu versichern wenn man studiert oder
sich selbständig macht.

Wer sich selbständig macht und voher gesetzlich versichert war, kann sich
auch weiterhin gesetzlich versichern und zwar freiwillig.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste