Folgende Situation:
Ein Student (familienversichert) hat im Januar und Februar schon mal als Werkstudent für monatlich 1000 € gearbeitet. FV blieb weiter bestehen, da ja nur 2 Monate und somit unregelmäßig. Wie ist das jetzt, wenn der Student dieses Jahr noch mal einen Monat für 1000€ arbeiten will. Werbungskosten können ja abgezogen werden, werden die dann aber auch noch mal auf die "alte" Beschäftigung im Januar/Februar aufgeteilt oder nur für den einen Monat? Bitte um Hilfe und evtl. Berechnungsbeispiel.
Werkstudent in FV - Werbungskosten
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Also diese omnmöse 2 Monatsgrenze gilt nur für geringfügige Beschäftigungen, ist diese Beschäftigung in sich gesehen nicht. sollte jetzt festgestellt weden das die Beschäftigung inder Zeit v. 01. -02 2012 die Grenze v. 375,- € übersteigt wird mit Eingang der Meldung des AG rückwirkend die Familienversicherung beendet. Es tritt die Pflichtversicherung als Student in den Vordergrund, rund 80 € im Monat. Ab 03/2012 ist die denn wieder eine Familienversicherung möglich.
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