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Werkstudent in FV - Werbungskosten

Verfasst: 25.03.2012, 10:06
von faraway
Folgende Situation:
Ein Student (familienversichert) hat im Januar und Februar schon mal als Werkstudent für monatlich 1000 € gearbeitet. FV blieb weiter bestehen, da ja nur 2 Monate und somit unregelmäßig. Wie ist das jetzt, wenn der Student dieses Jahr noch mal einen Monat für 1000€ arbeiten will. Werbungskosten können ja abgezogen werden, werden die dann aber auch noch mal auf die "alte" Beschäftigung im Januar/Februar aufgeteilt oder nur für den einen Monat? Bitte um Hilfe und evtl. Berechnungsbeispiel.

Verfasst: 25.03.2012, 11:27
von Vergil09owl
Die gesamte Beschäftigung wird da gesehen. eigentlich hätte denn schon 01(02 die Familenversichreung rückwirkende beendet werden müssen 2000 - 1003 = 997 / 2 = 498,5 Grenze 375 €

Verfasst: 25.03.2012, 11:43
von Vergil09owl
Vergil09owl hat geschrieben:Die gesamte Beschäftigung wird da gesehen. eigentlich hätte denn schon 01/02 die Familenversichreung rückwirkend beendet werden müssen. 2000 - 1003 = 997 / 2 = 498,5 Grenze 375 €

Verfasst: 25.03.2012, 11:46
von faraway
Aber 2 Monate sind doch unschädlich, 2 Monte kann ich doch so viel verdienen wie ich will :?:
Oder wird dann - wenn sich rausstellt - dass ich noch mal arbeiten werde, alles zusammen gesehn? Aber die FV wird doch normalerweise nicht rückwirkend noch mal beendet, oder?

Verfasst: 25.03.2012, 12:11
von Vergil09owl
Also diese omnmöse 2 Monatsgrenze gilt nur für geringfügige Beschäftigungen, ist diese Beschäftigung in sich gesehen nicht. sollte jetzt festgestellt weden das die Beschäftigung inder Zeit v. 01. -02 2012 die Grenze v. 375,- € übersteigt wird mit Eingang der Meldung des AG rückwirkend die Familienversicherung beendet. Es tritt die Pflichtversicherung als Student in den Vordergrund, rund 80 € im Monat. Ab 03/2012 ist die denn wieder eine Familienversicherung möglich.