400€ Job + MiniJob + Selbstständigkeit

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Julia87
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400€ Job + MiniJob + Selbstständigkeit

Beitragvon Julia87 » 30.03.2012, 15:11

Hallo,
ich bin zurzeit noch familienverichert und habe einen Minijob, bei dem ich 50 € pro Monat verdiene... Der ist ja erstmal kein Problem.
Jetzt habe ich allerdings die Möglichkeit auf freiberuflicher Basis zu arbeiten, wobei mein Gehalt sehr stark variieren würde. Das heißt es würde Monate geben in denen ich nichts verdiene, aber auch Monate in denen ich auf 800-900 € komme. Also so hohe Beträge bekomm ich maximal einmal im Jahr, ansonsten vllt mal 100-200, aber wie gesagt oft auch monatelang nichts.
Darüber hinaus hätte ich dann noch die Möglichkeit auf einen 400 Euro Job...
Jetzt stelle ich mir allerdings die Frage, ob ich dann familienversichert bleiben kann? Ich bezweifle es...
Aber ich käme ja nur in manchen Monaten über die Grenze, deshalb will ich eigentlich nicht jeden Monat bezahlen müssen...

Und kennt sich hier zufällig jemand mit Stuern aus? Käme sowas danna uch noch auf mich zu oder verdien ich dafür noch nicht genug?

Vielen Dank
LG, Julia

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 31.03.2012, 15:31

Also

Minijob I 50 €
Minijob II 360 €
______________
410 € = Versicherungspflichtig
Denn müßte noch berücksichtig werden wie denn die Tatsächlichen Verhälnisse sind.

Minijob I 50 €
Minijob II 250 €
____________
300 € = weiterhin Fama

Jetzt kommt die selbständige Tätigkeit dazu

zu versteuerndes Gesamteinkommen = 4000 € - Werbungskostenpauschale 1003 €

2977 € :12 =248 €
250
50
_______________
548 €
Grenze 483, 58 €
Zuviel 64,42 €

Also Die Grenz liegt bei 483,58 € alles was da im Durchnitt rüberliegt ist nicht gut für die Familienversicherung.
Das Ganze ist natürlich nur grob vereinfacht dargestellt.

Julia87
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Beitragvon Julia87 » 01.04.2012, 10:35

Es ist bei mir allerdings so, dass ich im Juli 25 werde und somit sowieso aus der Familienversicherung rausfalle.
Muss ich das dann auf das halbe Jahr umrechnen? Also Verdienst bis Juli durch 6? Und alles was nach Juli ist, spielt keine Rolle mehr?

Dann wäre das folgendermaßen:
Minijob 1: 50 pro Monat
Minijob 2: 400 * 4 (Beginn im April) = 1600 / 6 = 266
Gesamtverdienst Selbständigkeit bis Juli: 700 /6 = 116

= 432
Zu viel??

Allerdings habe ich hier im Forum gelesen, dass die Familienversicherung dann erlischt, wenn man 3 Monate in Folge zu viel verdient. Da ich nun aber erst im April anfange, wäre der dritte Monat ja der Juni und ab Juli müste ich mich sowieso versichern...
Reicht es dann wenn ich ab Juni eine Versicherung abschließe oder müsste ich das jetzt schon ab April machen?

Danke schonmal im Voraus!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2012, 11:43

Falsch, ab 01.04. 12 besteht schon die Versicherugnspflicht da 2 minijobs zusammen die 400 € überschreiten. Das hat denn die Bundesknappschaft zu prüfen.Denn du hast den zweiten Arbeitgeber darüber zu informieren das du einen anderen minijob hast. Daher endet di Familienversicherung zum 31.03.2012 es sind Beiträge zur Kranken- Renten und Pflegeversicherung abzuführen. Die Versicherungspflicht bleibt solange erhalten solange beide minijobs bestehen. Denn wird geprüft ob die selbständige Tätigkeit überwiegt.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152 ... 76936.html

Julia87
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Beitragvon Julia87 » 01.04.2012, 13:36

Ich weiß allerdings noch nicht genau, ob ich bei Minijob 2, wirklich die vollen 400 euro verdiene (wahrscheinlich zumindest nicht jeden Monat), wenn dies nicht so wäre und ich z.B. (zumindest in den Monaten bis Juli) 350 verdienen würde und somit mit dem Minijob die 400 euro nicht überschreiten würde, dann müsste ich mich erst am Juni bzw. Juli versichern, da ich dann ja nur im Gesamtdurchschnitt den Betrag überschreite, nicht aber in den einzelnen Monaten, oder sehe ich das falsch?
Was ist mit Renten und Pflegeversicherung? Wieviel kostet sowas? Damit kenn ich mich ja gar nicht aus, ich habe immer nur an die Krankenversicherung gedacht...

Sorry, wenn ich nerve, aber ich brauch diese Infos einfach, um entscheiden zu können, ob es sich für mich lohnt diesen Job jetzt anzunehmen, weil wenn die Abgaben zu hoch werden, ist es vielleicht besser es einfach zu lassen....

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2012, 14:59

Arbeitnehmer Arbeitgeber Gesamt
Beitragspflichtiges AE 362,19 € 450,00 €
Beitrag KV 23,29 € 32,85 € 56,14 €
Beitrag PV 3,58 € 4,39 € 7,97 €
Beitrag RV 26,88 € 44,10 € 70,98 €
Beitrag AV 4,11 € 6,75 € 10,86 €
Umlage U1 0,00 € 0,00 €
Umlage U2 0,00 € 0,00 €
Insolvenzgeldumlage 0,14 € 0,14 €
Beiträge gesamt 57,86 € 88,23 € 146,09 €

Das würde denn heißen für dich 57,86 € Beitrag, ab Juli in der Krankenversicherung der Studenten rund 77 € was da wohl besser kommt

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2012, 15:07

Denn müßte noch geprüft werden wieviele Stunden du denn da arbeitest weniger als 20 Stunden, denn bist du Werkstudent, also noch Vollstudent udn es werden nur Beiträge zur RV getrage und du must denn 77 € ab 01.04. 12 selber tragen. Es fallen keine Beiträge in der Arbeitslosenversicherung an.

ergo solltest du übelegen job 1 sausen zu lassen.

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Beitragvon Julia87 » 01.04.2012, 15:29

Das waren jetzt ein bisschen zu viele Zahlen auf einmal....
Meine monatl Kosten würden also 57,86 € bzw. 77 € betragen? Aber was trifft denn in welchem Fall zu?
Ich bin gerade etwas damit überfordert, sorry...

Job 1 kann ich nicht kündigen, vor allem auch deshalb, weil die Arbeit bereits erfolgt ist und ich nur nach und nach bezahlt werde, weil man Vertrag nur eine bestimmte Stundenzahl pro Monat vorsieht...

Das mit der wöchentl. Arbitszeit ist natürlich auch so eine Sache. Ich würde mal sagen, ich überschreite diese 20 Stunden nicht, zumindest nicht während des Semesters, in den Ferien kann das aufgrund der Selbstständigkeit allerdings schon vorkommen....

Was würde das dann im Endeffekt für meine Kosten bedeuten?

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2012, 16:12

Die Selbständigkeit spielt zur Zeit keine Rolle. Wenn insgesamt in Job 1 und 2 die 20 stunden nicht überschritten werden und du insgesamt dein Studium fortführst ergibt sich 77 € für die studentische Versicherung und 27,10 für die Rentenversicherung

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Beitragvon Julia87 » 02.04.2012, 13:03

Aber wenn die beiden Nebenjobs die 400 monatlich nciht überschreiten und ich auch nicht im Jahresdurchschnitt darüber komme, dann muss ich das nicht machen, oder?

Nebenjob 1 sind 50 € und Nebenjob 2 ist variable bei max. 400 €.
Wann muss ich mich dann verischern? Erst wenn ich in 3 Folgemonaten mehr als 400 € verdiene oder schon bei Annahme des zweiten Jobs?

Ist eine Rentenversicherung eigentlich zwingend notwendig?
Irgendwie ist sonst immer nur die Rede von Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung

Vielen Dank!

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Beitragvon Vergil09owl » 02.04.2012, 19:32

richtig denn nichts, die Versicherungspflicht stellt inm Nachhiein die Knappschaft fest, die prüft denn den Vorgang. Die Rentenversicherungspflicht beleibt bestehen, da vom Gesetzgeber vorgegeben.


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