Student, 33 Jahre, Hochschulzulassung 2. Bildungsweg

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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smiling~bandit
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Student, 33 Jahre, Hochschulzulassung 2. Bildungsweg

Beitragvon smiling~bandit » 11.04.2012, 21:55

Guten Tag allerseits.
Ich hoffe mir hier wichtige Hilfe bei meiner Odysee gegen eine große gesetzliche Krankenkasse.

Folgende Situation:
Ich habe meine reguläre Schullaufbahn mit Erwerb des Realschulabschlusses nach der Hauptschule verlassen (1995, Alter von 17 Jahren), nach einer einer geschmissenen Lehre und einer Phase des Jobbens habe ich 2003 auf dem zweiten Bildungsweg meinen erweiterten Realschulabschluss über einen (kostenpflichtigen) Realschulkurs der Volkshochschule nachgeholt und 2008 mein Abitur über ein Abendgymnasium gemacht. Meine Zeit auf dem Abendgymnasium habe ich mir als Vollzeittaxifahrer in der Nachtschicht finanziert. 2008 habe ich ein Studium (2 FA Bachelor auf Gym-Lehramt) begonnen, parallel dazu habe ich die gesetzliche Betreuung einer 100% schwerbehinderten Person übernommen und bin
offiziell vom Amtsgericht auch als Betreuer eingesetzt. Ich bin nun 33 Jahre alt, mit 30 Jahren sollte meine studentische Versicherung beendet werden, aber ich konnte bei meiner Krankenversicherung erstmal eine Verlängerung von 3 Jahren rausschlagen, da mir die 3 Jahre des Abendgymnasiums angerechnet wurde. Allerdings wurden meine 18 Monate auf der Volkshochschule unberücksichtigt gelassen, obwohl ich für den Besuch des Abendgymnasiums den dort erlangten Abschluss benötigt habe, als Begründung wird mir angegeben, dass der Zeitraum zwischen den beiden Schulformen zu lange sei. Lange
Zeit stand dies auf der Kippe, ich hatte auf mehrfachem Rückfragen zwischenzeitlich sogar eine telefonische Zusage erhalten, dass meine Versicherung verlängert werden würde. Zu diesem Zweck wurde mir ein Schreiben gesendet, welches mich aufforderte, meine Schulbescheinigung der Realschule der Versicherung zukommen zu lassen. Nachdem dies geschehen war, wähnte ich alles in Ordnung, als ganz überraschend schließlich am heutigen Tage eine Absage der Versicherung eintrudelte.

Auf mehrfachem telefonischen Nachfragen wird mir mitgeteilt, die
Versicherung handle nach dem Gesetz.

Folgende Frage: Wie beurteilen die hier mitlesenden Experten diese Situation? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, wie ich gegen diese Entscheidung vorgehen kann? Würden gerichtliche Schritte Sinn ergeben?
Das Ergebnis macht insofern für mich keinen Sinn, da das Gesetz die 10 Jahre Frist vom Abitur bis zur Beendigung der Hochschule als ungefähre Richtline ansieht, die man zum Abschluss des Studiums benötigt oder eben die Zeit durchgehend gearbeitet hat und sich eine höhere finanzielle Investition leisten kann. Bei mir spielen aber völlig andere Elemente in meinem Lebenslauf eine Rolle, allein 5 Jahre davon gingen ja für die Schulzeit flöten, sodass der gesetzliche Fall bei mir nicht wirkt. Dies wird aber soweit von den Verantwortlichen nicht anerkannt.

Würde mich sehr über Hilfe freuen, ich bin doch ganz schön angenervt und neige tendentiell zu leichten Zerstörungsphantasien...!

Liebe Grüße,

Bandit

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 12.04.2012, 07:37

Die VHS ist keine vollwertige Schule, wird als solche nicht anerkannt, somit hat die Kasse recht. Das ganze wurde schonmal bis zum BSG gebracht, hat das das Ganze bestätigt. Aber vieleicht ist heur jemand anderer Ansicht.

smiling~bandit
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Beitragvon smiling~bandit » 12.04.2012, 22:36

Diese Art der Argumentation wäre nachvollziehbar, allerdings ist die Krankenkasse eher der Auffassung, dass die Spanne zwischen Realschule und Abendgymnasium zu lange angedauert hat und deswegen nicht angerecht werden muss.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.04.2012, 19:17

smiling~bandit hat geschrieben:Diese Art der Argumentation wäre nachvollziehbar, allerdings ist die Krankenkasse eher der Auffassung, dass die Spanne zwischen Realschule und Abendgymnasium zu lange angedauert hat und deswegen nicht angerecht werden muss.


Hallo,
ja, sehe ich auch so und denke das die bereits bewilligten 3 Jahre schon
"kulant" waren - jetzt den Klageweg zu beschreiten halte ich für zwecklos,
aber natürlich ist es dein gutes Recht - nur Argumente für dich kann ich leider nicht liefern.
Gruß
Czauderna

smiling~bandit
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Beitragvon smiling~bandit » 15.04.2012, 17:51

danke trotzdem für das Feedback! :)


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