vergütetes Pflichtpraktikum in der Familienversicherung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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schmidex
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vergütetes Pflichtpraktikum in der Familienversicherung

Beitragvon schmidex » 21.04.2012, 13:32

Hallo zusammen. Ich habe zur Zeit ein Problem mit meiner Krankenkasse bei dem ich dringend Hilfe benötigt.

Zunächst zu meiner Person:
Ich bin Mitte April geboren, demnach kürzlich 26 geworden. Da ich Zivildienst geleistet habe galt meine Familienversicherung entsprechend länger (25Lebensjahr + 9 Monate = 16.01.12).

Ich habe im Rahmen meines Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. 32 Wochenstunden mit einer monatlichen Vergütung von 400€. Laufzeit waren 5 Monate. Begonnen habe ich am 1 September letzten Jahres.
Ich habe dieses Praktikum meiner KK angegeben im festen glauben weiterhin bis zum 16.1 Familienversicht zu sein.

Jetzt (4 Monate später) erhalte ich eine Rechnung über fast 500€.
Zu meiner eigentlichen Frage:
Muss ich diesen Beitrag zahlen? Wo steht verbindlich die Regelung im Gesetz? Meine KK konnte mir diese Frage, trotz mehrfacher Nachfrage nicht beantworten.
In meiner Praxiseinrichtung gab es mehrere Praktikanten die das selbe Praktikum (bei der gleichen Hochschule) abgeleistet haben (und ebenfalls 400€ über 5 Monate erhalten haben). Keiner von diesen musste den Betrag zahlen.
Vielen Dank für jede Unterstützung.
Jonas

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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2012, 13:43

§ 5 Abs. 1 Nr.10. SGB v
Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt,

PG 105 Praktikanten die ein Pflichtpraktikum absolvieren werden grundätzlich versicherungspflichtig.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2012, 13:51

Allerdings wurd ein AE vonn 400 € erzielt, die Wochstundenzahl lag bei 32, also ist ein Werkstudenten Tätigkeit nicht anznehmen, weniger als 20 Stunden in
der Woche.

Wenn dieses Praktukum dazudient berufspraktische Kenntnisse zuerlangen im Sinne des BBiG ist dieses Praktikum als Versicherungspflichtig anzusehen.

Kommt jetzt auf den Praktikumsvertrag und die Studienorndung an.

Am besten nochmal mit deinen Praktumsgeber reden wie er dich denn zur Kasse gemeldet hat.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 21.04.2012, 14:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon schmidex » 21.04.2012, 14:04

Vielen Dank für deine Antwort.
Und ich dachte ich müsste "die Gesetze für Sozialberufe" erstmal nicht mehr wälzen nachdem ich alle Rechtsscheine bestanden habe.

Hier ist mein Praxisvertrag.

Darin steht zur Versicherung nur folgendes:
§ 8
Versicherungsschutz
Die Rechtsstellung als eingeschriebene Studierende oder als eingeschriebener
Studierender wird durch die berufspraktische Tätigkeit nicht berührt.
Eine krankenversicherungspflichtige Studierende oder ein
krankenversicherungspflichtiger Studierender verbleibt in der studentischen
Krankenversicherung.
Unfallversichert ist die/ der Studierende während der berufspraktischen Tätigkeit
über die Berufsgenossenschaft oder entsprechende Versicherungsträger der
Praxisstelle und während des Besuchs des Praxisbegleitmoduls über die Unfallkasse
NRW der Fachhochschule Düsseldorf.


Ich bin damals mit meinem Problem (als ich mich auf einmal ummelden sollte) auf die Sachbearbeiterin in der Personalabteilung meiner Praxiseinrichtung zugegangen. Die hat mir versichert, ich wäre der x-te Student und die müssten alle nichts zahlen.
Jetzt hab ich den Salat. 500€ sind für mich als Student eine Riesenmenge Geld.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2012, 14:19

Gegenfrage, war um wollen die 500 € wenn doch grundsätzlich nur 385 € fällig sind? Ich würde die Kasse dringend empfehlen die SV Pflicht bzw die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. Nr 10 zu prüfen. Meines Erachtens ist dieses in der Studienorndung ein vorgeschriebens Praktikum, was nicht versicherungspflichtig ist bzw das aufgrund der 400 € Entgeltgrenze auch keine solche Pflichtversicherung auslöst. Die Einzugsstelle hat das zu prüfen und das ist deine Kasse.

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Beitragvon schmidex » 21.04.2012, 14:26

Die 500€ kommen zu Stande, weil ich denen noch das Geld für den März schulde + Strafe. Das mit März geht auch vollständig in Ordnung (die haben einen Tag vor Eingang meines Unterhaltes versucht abzubuchen). Das hab ich nur auch gerade erst beim erneuten durchlesen verstanden.

Eine Frage noch.
Ich habe im Internet auf diversen Seiten gelesen das die Grenze bei 350€ liegt, da kein MiniJob. Du sprichst jetzt von 400€. Diesbezüglich habe ich beim Überfliegen auch nichts in §5 SGB V gefunden.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2012, 14:33

Moment die Grenze liegt bei 365 €. stellt sich jetzt Denn nur die Frage ob die Kasse den die Werbungskostenpauschale von 76,77 abgezogen hat, 400 -76.77 = 323, 23, Hat Sie nicht oder, da würde ich denn explzit noch mal darauf hinweisen.

http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informa ... ikanten%22

Ich würde mal auf Seite 38 dieses Rundschreibens hinweisen.

Max80
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Beitragvon Max80 » 23.04.2012, 11:09

Aus was setzt sich die Rechnungssumme von 500€ zusammen? In den 5 Monaten wo du beschäftigt warst, hast du genau 400€ jeden Monat erhalten? Du wärst nach meiner Auffassung mit dem 3. Gehalt aus der Familienversicherung ausgeschieden, und hättest dir eine studentische Krankenversicherung kaufen müssen. Diese wäre mit dem Ende der Familienversicherung, in deinem Fall 16.01. auch fällig gewesen.

Geht man vom dritten Gehalt (Nov., Dez., Jan.) an + Februar + März = 5 Monate wo du eine Versicherung beziehen müsstest.

So neben bei erwähnt, wenn man ganz strikt gehen will und du neben bei noch Bafög erhälst, würde das auch davon abgezogen werden...

Deine KK hat wahrscheinlich diese Werbungskosten pauschale nicht mit einberechnet (920€ / 12 Monate =76,77). Obwohl es rechtlich richtig ist, geht man wohl davon aus, dass du am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung abgibst, wo du da deine Werbungskosten mit angibst und so etwas vom Finanzamt zurück erhälst. Was keine unübliche Vorgehensweise ist, natürlich kann man auch das ganze auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen, sodass man bereits im laufenden Monat die Werbungskosten "erstattet" bekommt.

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Beitragvon schmidex » 25.04.2012, 17:32

Also seit dem 16.01 habe ich jeden Monat die 77,90 gezahlt. Ich bin, bevor ich am 16.1 aus der Familienversicherung ausgeschieden bin, angeschrieben worden und ich habe den neuen Vertrag unterzeichnet. Seitdem bucht die Kasse (auch völlig zurecht) monatlich bei mir ab.

Die 500€ waren nicht exakt. Ich muss nochmal nachgucken. Wie schon geschrieben, muss man schonmal 77,90 (+Strafe)abziehen, da dieser Betrag eine unbeglichene Rechnung vom Februar darstellt die scheinbar miteingerechnet wurde. Ich denke der Betrag müsste bei 389,50€ liegen (5*77,90€). Demnach wäre meine Familienversicherung von anfang an nicht berücksichtigt worden.


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