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Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen im Nachhinein?

Verfasst: 26.04.2012, 15:18
von hitomi
Hallo!

ich muss laut meiner Krankenkasse AOK für die Zeit die ich als Teilzeit bearbeitet habe alle Beiträge nachzahlen. Ich war familienversichert und habe schon Beiträge gezahlt. Die Aok meint aber, als Studentin (die ich bin und war) hätte ich allein versichert werden müssen, sodass ich jetzt alle Beiträge auf einen Schlag einer Alleinversicherten zahlen muss.
Was kann ich tun?
Kann ich Einspruch einlagen?
Muss ich die Beiträge alle zahlen?

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, denn ich bin Studentin und habe wirklich nicht das große Geld.

LG

Verfasst: 26.04.2012, 21:00
von DKV-Service-Center
Hallo Hitomi,
Sie haben Teilzeit gearbeitet ?
Sie sind Studentin !
und Sie sind Familienversichert?
Da stimmt was nicht wie alt sind Sie ?
Wann begann das Studium?
haben Sie ein Befreiungsantrag gestellt.
Gruß

Verfasst: 29.04.2012, 21:29
von hitomi
Hi!
Danke für deine Antwort!
Ich habe Teilzeit gearbeitet, bin und war familienversichert, habe während ich gearbeitet habe kvbeiträge bezahlt, ich studiere seit 2008.
nein, ich habe keinen antrag gestellt. was ist ein befreiungsantrag?
LG

Verfasst: 19.05.2012, 11:18
von Czauderna
Hallo,
es handelt sich hiert um zwei verschiedene Sachverhalte.
Zunächst geht es um die Familienversicherung, welche für weibliche Studentinnen grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern möglich ist,
bei Ehegatten auf Dauer. Die Familienversicherung kommt aber nur zustande, wenn der Familien versicherte regelmäßig nicht mehr als 375,00 € monatliche Einnahmen hat, bzw. bei einem Mini-Job bis 400,00 €. Wir diese Einnahmegrenze überschritten, wendet die Familienversicherung mit dem Zeitpunkt der Überschreitung.
Damit wären wir bei zweiten Sachverhalt - der Versicherungspflicht als Studentin.
Nahtlos mit dem Ende der Familienversicherung tritt die Krankenversicherungspflicht als Studentin ein, der dazugehörige Semesterbeitrag (übrigens bei allen Krankenkassen gleich hoch) ist nach den
Buchstaben des Gesetzes im voraus für das gesamte Semester zu entrichten.
So, wie geschildert hat die Kasse festgestellt, dass die Einkommensgrenzen überschritten wurde (ggf. nach einer Meldung des Arbeitgebers) und die
Versicherungspflicht als Student eingetreten ist, demnach wäre die Forderung der Kasse grundsätzlich berechtigt.
Was die Nachzahlungssumme betrifft, kann man mit der Kasse sicherlich über eine Ratenzahlung verhandeln.
Der Hinweis hier, im Internet nach Befreiungsanträgen für Zuzahlungen zu schauen, geht an der Sache ziemlich weit vorbei, weil diese damit nix zu tun haben.
Gruss
Czauderna