Master mit 30, noch Studententarif?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Tasse
Beiträge: 4
Registriert: 06.05.2012, 16:47

Master mit 30, noch Studententarif?

Beitragvon Tasse » 06.05.2012, 16:57

Da ich keine Krankenkassenspezialistin bin, hoffe ich, ihr könnt mir sagen, ob die Möglichkeit besteht noch den Studententarif zu zahlen.

Habe mein Abi auf dem zweiten Bildungsweg gemacht.
Fertig war ich im Jahre 2006 im Alter 24. Im Anschluss direkt studiert.
Bin jetzt fertig geworden mit dem Bachelor. Alter 29.
Möchte meinen Master noch machen, werde dann bei Beginn 30 sein.

Am Telefon wurde mir sofort gesagt, dass ich nicht mehr in den Studententarif falle, weil über 30.

Wie seht ihr das?

Danke, schon einmal im Voraus.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 06.05.2012, 17:51

Auch bei Studenten in einem Masterstudiengang handelt es sich um ordentlich Studierende nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V, sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen (z. B. Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule). Bei der Ermittlung der 14 Fachsemester muss es sich um den gleichen Studiengang handeln.

Für Absolventen des Zweiten Bildungswegs wird die Altersgrenze für die Krankenversicherung der Studenten um die Zeit hinausgeschoben, die die Absolventen vor Vollendung des 30. Lebensjahres in einer entsprechenden Ausbildungsstätte für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung benötigt haben.

Die Zeit einer längeren als für die Beschreitung des Zweiten Bildungswegs erforderlichen Berufstätigkeit rechtfertigt hingegen kein Hinausschieben der Altersgren

So steht es in dem Rundschreiben.

Denn müßte nachgewiesen inwieweit der zweite Bildungsweg gedauert hat. ggf könnte eine Verlängerung erfolgen

Tasse
Beiträge: 4
Registriert: 06.05.2012, 16:47

Beitragvon Tasse » 06.05.2012, 18:12

Also könnte ich versuchen, die 2 Jahre, die ich für das Abi benötigt habe geltend zu machen?!

Gilt das dann nur für ein Masterstudium in BRD oder auch im Ausland?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 06.05.2012, 18:15

Ausland, kommt darauf an welches Ausland.

Tasse
Beiträge: 4
Registriert: 06.05.2012, 16:47

Beitragvon Tasse » 06.05.2012, 18:26

Ich werde mich um ein masterstudium in Österreich bewerben.

Drum wollte ich im Vorfeld schon einmal in Erfahrung bringen, ob es Sinn macht, mich um einen Studententarif zu kümmern.

Wie gesagt, bin vollkommener Laie auf diesem Gebiet. Wäre auch bereit, die 150€ an Versicherung zu bezahlen auch wenn das ganz schön weh tun würde. Erst durch die Internetrecherche bin ich drauf gestoßen, dass es Ausnahmen gibt (wie beim 2. Bildungsweg).

Habe auch schon über eine Auslandsversicherung nachgedacht, aber das ist mir nicht ganz geheuer. Habe gelesen, dass man da wiederum nicht in Deutschland versichert ist bzw. nur in einem bestimmten Zeitraum. Andersrum ist man ja auch in Österreich versichert, wenn man in Deutschland normal in der Gesetzlichen ist.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 06.05.2012, 18:44

Jetzt wird es schwierig,

http://www.efors.eu/oesterreich-versicherung/

am besten sich mal bei der devka erkundigen wie das aussieht.

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/P ... tionen.htm

Wenn das Studium in Östereich durch geführt wird, greift das Deutsche SV Recht nicht, wenn du dort lebst.

Tasse
Beiträge: 4
Registriert: 06.05.2012, 16:47

Beitragvon Tasse » 06.05.2012, 18:53

Vielen Dank für die Infos auf jeden Fall...alles nicht so einfach ;-)

Willie
Beiträge: 1
Registriert: 17.09.2012, 13:12

KVdS im Master

Beitragvon Willie » 17.09.2012, 13:29

Hallo Zusammen,

hierzu hätte ich eine Frage..wenn man 31 wird, den Bachelor absolviert hat und im Anschluss einen konsekutiven Master anhängen möchte, sein Abi auf dem zweiten Bildungsweg via 2Jahren nachgeholt hat und rein anrechenbar nur ein Jahr davon "verbraucht" wurde, kann die Krankenkasse dann einfach sagen, dass die Ausbildung abgeschlossen wurde und man somit aus der KVdS fällt?

Bei mir verhält es sich so. Ich möchte zum WS12/13 meinen Master anfangen, doch meine geliebte Krankenkasse möchte mich aus der KVdS schmeißen.

Freue mich über jede Hilfe und Anregung.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 44 Gäste