Nebenjob

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Kathrin
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Nebenjob

Beitragvon Kathrin » 08.12.2004, 10:28

Neben meinen Studium verdiene ich ca. 450 - 500 € und bin freiwillig gesetz. versichert. Nach Angaben meines Arbeitgebers muss ich keine Sozialversicherung zahlen, meine Krankenversicherung verlangt jetzt aber nach diesen Beiträgen, muss diese jetzt zahlen?

Frank
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Nebenjob

Beitragvon Frank » 08.12.2004, 10:55

Um beitragsgünstig als Student versichert zu sein, müssen
Sie ein "ordentlich Studierender" sein. Ordentlich studierend
sind Sie dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr
als 20 Stunden beträgt. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei
ohne Bedeutung.

In Einzelfällen (vornehmlich bei Beschäftigungen am Wochenende
sowie in den Abend- und Nachtstunden) ist auch eine Wochen-
arbeitszeit von mehr als 20 Stunden möglich, vorausgesetzt,
dass Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das
Studium in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist auch ein
Job von mehr als 20 Stunden monatlich möglich, wenn er
ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird.


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