FV-ende wegen Nebenjobs?

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Hiwi
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FV-ende wegen Nebenjobs?

Beitragvon Hiwi » 17.05.2012, 21:11

Hallo alle zusammen,
habe mir einige Beträge durchgelesen, jedoch konnte ich für meinen speziellen Fall keine Lösung finden.
Zunächst einmal das grobe Problem: Ich bin Studentin, 23 Jahre alt und zz. (noch) FV. Ich habe im Zeitraum Nov 2011 bis heute einige verschieden Nebenjobs ausgeübt, nun habe ich einen Brief von der IKK bekommen, darin werde ich aufgefordert meine Verdienste preiszugeben, um feststellen zu können, ob ich noch FV bleiben kann.
Nun die Exakte Situation:
November-April: Tätig im Einzelhandelgeschäft (Verdienst maximal 150 Euro)
November-Dezember: Tätig als HIWI im Projet 1 (Verdienst 160 im Nov. und 300 im Dez.)
Januar-April: Tätig als Hiwi im Projet 2 (Verdienst 218€)
Februar-April: Tätig als Hiwi im Projekt 3 (Verdienst 175)
April-Juni: Tätig als Hiwi im Projekt 4 und 2 (Verdienst 400,75)

Nun die eigentlichen Fragen:
1. Laut meiner Rechnung übersteige ich die Grenze von 375/400(welche ist denn richtig?) im Dez., und ab Februar. Habe jedoch gelesen, dass ich in jedem Jahr zwei Monate soviel verdienen kann wie ich möchte, sodass ich nichts zahlen müsste. Dies wäre jeweils für die Projekte 1 und 3 der Fall, oder?
2. Alle vier genannten Projekt sind am gleichen Lehrstuhl, werden aber im Arbeitsvertrag mit anderen Objekt-Nummern ausgewiesen. Kann ich diese dadurch als unterschiedliche(befristetete) Beschäftigungen ansetzen?
3. Ist dies eine einheitliche Regelung, dass das Einkommen zu hoch angesehen wird, wenn ich in drei aufeinander folgenden Monaten über der grenze liege?
4. Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich bei mir wegen des Werkstudentenstatuses?
5. Ich habe bei einigen gelesen, dass ich Werbungskosten von ca 80,- im Monat geltend machen kann. Ist dies richtig? wenn Ja, wie kann ich dies machen und welche Nachweise muss ich hierzu erbringen.
6. Die Projekte liefen alle über ein und die selbe Besoldungsstelle, der Job im Einzelhandel war einzeln. Im Einzelhandel hatte ich meine Lohnsteuerkarte abgegeben, sodass das Einkommen aus den Projekten (Lohnsteuerklasse 6) besteuert wurde. Nach Abzug blieb mir monatlich immer 70-80 euro weniger. (Kann dieser Grund zur Minderung des Einkommens beitragen?)
7. Ab April habe ich vorraussichtich ein konstantes Einkommen von
400,75. Wierd diese (meiner Meinung nach) geringe Überscheitung der Grenze auch negativ gewertet. Lohnt es sich für mich eine Stundenkürzung zu beantragen? Komme ich dann wieder in die FV? (oder ist man ein´mal drausen, bleibt man drausen?)

Würde gerne diese Fragen klären, bevor ich der IKK meine Angaben übermittle, damit ich weiß, womit ich rechnen muss.

An alle die sich an meinen Fall wagen und mir versuchen bei dem Wirwar zu helfen, schonmal im Voraus ein RIESEN GROßES DANKE SCHÖN!!!!!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.05.2012, 07:10

Sofern dein Arbeitgeber denn entsprechend meldet heißt das die Krankenkasse prüft denn die entsprechenden Entgeltmeldungen. für Beschäftigungen im einzelhandel gelten die 400 € Regel, für Beschäftigungen im Projekt gelten die Regeln als Werkstudent. Heißt denn 365/400 € bis Dezember 11.
In 04/12 überschreittest du die 375 € Grenze 575,25 €, kommt jetzt drauf an ob du weiter beschäftigt bist wenn ja müßte insgesamt auf das Jahr gesehen werden also sagen wir 2 Beschäftigungen als Werkstudent insgesamt 550 € pro Monat, heißt denn 550- 80 = 470 € und eine Familienversicherung ist nicht mehr möglich. Selbst wenn die gesamte Werbungskostenpauschle für das gesamte Jahr angesetzt wird.
Im übrigen hat der Arbeitgebr zu prüfen udn die Krankenkasse ob eine Werkstudententätigkeit vorliegt.
die 400,75 € liegen über die 400 € Grenze, heißt voll anzurechnen 400,75 -80 = 320,75 sofern die Tätigkeit als Werkstudent gesehen wird, wenn ja bleibt die Familienversicherung bestehen.

Bitte erst mit dem Arbeitgeber sprechen und das Beschäftigungsverhältnis abklären

Gruss


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