Student, 25 Selbstständig- Wieviele Std + € max in Stud. KV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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BerryWhite
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Student, 25 Selbstständig- Wieviele Std + € max in Stud. KV

Beitragvon BerryWhite » 10.08.2012, 18:28

Hallo,

ich habe schon einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber suche nun zwei konkrete Zahlen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin 25, beziehe also kein Kindergeld mehr, ausserdem kein Bafög, oder sonstige Einkünfte.

Was darf ich als Selbstständiger Student maximal verdienen, damit ich noch als Student versichert bleibe, und welche Anzahl an Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden ?
Wie prüft die KV wieviele Stunden man pro Woche arbeitet ?

Ich habe ein paar Jobangebote als Fahrer für einen Bekannten, je nach dem welchen ich wähle würde ich zwischen 400 und 800 Euro verdienen, Voraussetzung seinerseits ist aber, dass ich mich selbststädig mache.

Grüße

Berry White

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 11.08.2012, 13:12

Wieviele Stunden bringst du für die Tätigkeit auf, wann wird die Tätigkeit überwiegend ausgeübt ( Wochenende / in der Nacht) bidlet diese slebständige Tätigekit denn den Mittelpunkt deiner Erwerbstätigkeit? Bringst du evtl. mehr als 20 Stunden für die Tätigkeit auf? Besteht Umsatzsteuerpflicht usw.

Gruss

jochen

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Beitragvon BerryWhite » 12.08.2012, 15:58

Vergil09owl hat geschrieben:Wieviele Stunden bringst du für die Tätigkeit auf, wann wird die Tätigkeit überwiegend ausgeübt ( Wochenende / in der Nacht) bidlet diese slebständige Tätigekit denn den Mittelpunkt deiner Erwerbstätigkeit? Bringst du evtl. mehr als 20 Stunden für die Tätigkeit auf? Besteht Umsatzsteuerpflicht usw.

Gruss

jochen

Hallo, es wären 18 Std pro Woche, nachts, Umstazsteuerpflicht besteht keine.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 12.08.2012, 16:06

somit wäre grundsätzlich das Vollbild des Studierenden weitergegeben, allerding wäre jetzt denn noch die Frage ob der Verdienst ausreicht um überwiegend den Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn ja.. denn haben wir ein Problem, abersolange dies nicht vorliegt gilt dennnoch die Studenteneigenschaft meiner Meinugn nach.

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Beitragvon BerryWhite » 13.08.2012, 00:26

Danke !
Also 400€ pro Monat würden keinen Aufpreis kosten, 800 aber schon ?

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Beitragvon Vergil09owl » 13.08.2012, 00:31

von 400 € allein kann man nicht leben wenn ich jetz mal den Regelsatz von 365 SGB II ALG II ansetze und die jeweiligen Ausgaben

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Beitragvon BerryWhite » 14.08.2012, 16:03

Hallo, die nette Dame von der AOK Bayern teilte mir nun die Werte mit, wen es interessiert: es muss unter 20 Stunden pro Woche und unter 1300 €uro im Monat bleiben, solange zahlt man auch nur den Studententarif.

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Beitragvon Vergil09owl » 14.08.2012, 19:44

hä unter 20 studnen ist ok wie kommt Sie denn auf unter 1300 €?

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Beitragvon Doubleyou » 15.08.2012, 23:05

Ich habe mich auch nochmal schlau gemacht, weil ich ja in einer ähnlichen Situation bin. Bei der Knappschat dürfen 20 Stunden nicht überschritten werden. In den Semesterferien darf sie sogar scheinbar auf einen Vollzeitjob ausgebaut werden. Das Einkommen spielt keine Rolle.
(Quelle: Infobroschüre auf der Homepage als PDF)

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.08.2012, 22:04

jo das ist ja auch richtig. für 50 Tage soweit ich weiß

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Beitragvon Doubleyou » 16.08.2012, 22:08

Im Text steht:

Dies ist der Fall, wenn
- die Beschäftigung in der Regel nicht mehr als 20 Stunden in der Woche umfasst oder
- im Voraus auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist und mehrere dieser Beschäftigungen 26 Wochen im Jahr nicht überschreiten.



Also das oder heißt doch, dass die Beschäftigung immer unter 20 Stunden in der Woche ist - das ganze Jahr über, oder verstehe ich was falsch?[/b]

igorhagen

Beitragvon igorhagen » 17.08.2012, 11:52

Hallo,

ich denke das versteht sich so, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über das ganze Jahr gesehen nicht über 20 Stunden liegen darf.

CTG
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Beitragvon CTG » 17.08.2012, 17:08

Meines wissens sind es sogar nur 19,25 Stunden.
20 waren es mal.

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Beitragvon Vergil09owl » 17.08.2012, 21:12

Gilt aber auch nur für Arbeitnehmer, Selbständige ist meiner Ansicht nach da eine ganz andere Baustelle.

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Beitragvon Tim_S » 19.09.2012, 11:41

Das mit den 20 Stunden stimmt soweit, wie viel man maximal verdienen darf, weiß ich allerdings nicht. Mit 800 Euro hatte ich jedoch keine Probleme und den normalen Studententarif gezahlt!


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