Hallo allerseits,
ich habe eine Frage sowohl zu Steuer- als auch Krankenversicherungs-Angelegenheiten. Ich frage beides zusammen, da ich denke, dass beide Dinge gegenseitig aufeinander Einfluss nehmen. Bevor ich zu einem teuren Berater gehe, würde ich gerne einmal ein paar Meinungen zu meinem Problem hören.
Zu meiner Situation: Ich bin 25 Jahre alt und seit 6 Jahren Arbeitnehmer. Vor vier Jahren habe ich mich parallel zu meiner Festanstellung (Marketing) als Freiberufler in den Bereichen Journalismus, Foto, Grafik selbstständig gemacht (mit Kleinunternehmerregelung). Seit einem Jahr bin ich zusätzlich noch Student. Am 30.09. endet nun meine Festanstellung. Wie soll ich nun vorgehen?
Zeitlich wird ab diesem Punkt mein Studium deutlich die freiberufliche Tätigkeit überwiegen. Ich will mir über diese aber weiterhin (wie bisher mit Kleinunternehmerregelung) mein Studium finanzieren.
Wie soll ich nun vorgehen? Was muss ich beim Finanzamt regeln und was bei der Krankenversicherung? Wäre die Künstlersozialkasse z.B. eine bessere Option als eine normale GKV als Student (bei der man ja verdienen darf so viel man will, wenn das Studium überwiegt? Wie sieht es steuerlich aus? Ich zahle ja jetzt vierteljährlich voraus. Hat es weiterhin noch einen Einfluss, dass mein Studium im Ausland (Österreich) läuft, ich aber in D wohne?
Wie ihr seht – ich bin sehr verwirrt . Vielen Dank für eure Hile/Meinungen.
KV Freiberufler Student
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http://www.efors.eu/oesterreich-versicherung/
http://www.ess-europe.de/artikel/laenderliste.htm
kommt jetzt darauf an Hauptwohnsitz in Deutschland mit überwiegendem Aufenthalt oder leben und studieren in Östereich.
Soviel verdienen wie man will da wäre ich vorsichtig, nicht das man noch auf die Idee kommt das die hauptberuflich selbständige Tätigkeit überwiegt aufgrund der Einnahmen und das Vollbild des Studenten nicht mehr gegeben ist, da würde ich denn mal lieber den Weg über die KSK gehen, meiner Meinung nach.
taja Steuer bleibt Steuer da bin ich nich tso firm drin, da wissen hier andere mehr.
http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... 060321.pdf
Mal hier mal hier als Hinweis das Rundschreiben was lina S eingestellt hat.
Sowei § 2 sGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
Zur Prüfung ob denn hier nicht die KSK zuständig ist.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010025
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010043
Heißt also grundsätzlich meiner Ansicht wenndu über 4000 € im Jahr durch deine Tätigkeit verdienst bist du der KSK zu zu zuordnen, wenn du denn überwiegend durch diese Tätigeit deinen Lebensunterhalt besteitetst. Meiner Meinung nach. Aber es gibt im Forum Experten die mehr Wissen haben.
http://www.ess-europe.de/artikel/laenderliste.htm
kommt jetzt darauf an Hauptwohnsitz in Deutschland mit überwiegendem Aufenthalt oder leben und studieren in Östereich.
Soviel verdienen wie man will da wäre ich vorsichtig, nicht das man noch auf die Idee kommt das die hauptberuflich selbständige Tätigkeit überwiegt aufgrund der Einnahmen und das Vollbild des Studenten nicht mehr gegeben ist, da würde ich denn mal lieber den Weg über die KSK gehen, meiner Meinung nach.
taja Steuer bleibt Steuer da bin ich nich tso firm drin, da wissen hier andere mehr.
http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... 060321.pdf
Mal hier mal hier als Hinweis das Rundschreiben was lina S eingestellt hat.
Sowei § 2 sGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
Zur Prüfung ob denn hier nicht die KSK zuständig ist.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010025
Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich.
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... or=1010043
Heißt also grundsätzlich meiner Ansicht wenndu über 4000 € im Jahr durch deine Tätigkeit verdienst bist du der KSK zu zu zuordnen, wenn du denn überwiegend durch diese Tätigeit deinen Lebensunterhalt besteitetst. Meiner Meinung nach. Aber es gibt im Forum Experten die mehr Wissen haben.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 12.08.2012, 19:53, insgesamt 1-mal geändert.
Vergil09owl hat geschrieben:http://www.efors.eu/oesterreich-versicherung/
http://www.ess-europe.de/artikel/laenderliste.htm
kommt jetzt darauf an Hauptwohnsitz in Deutschland mit überwiegendem Aufenthalt oder leben und studieren in Östereich.
Soviel verdienen wie man will da wäre ich vorsichtig, nicht das man noch auf die Idee kommt das die hauptberuflich selbständige Tätigkeit überwiegt aufgrund der Einnahmen und das Vollbild des Studenten nicht mehr gegeben ist, da würde ich denn mal lieber den Weg über die KSK gehen, meiner Meinung nach.
taja Steuer bleibt Steuer da bin ich nich tso firm drin, da wissen hier andere mehr.
Hauptwohnsitz (einziger Wohnsitz) ist in Deutschland, die Uni 20 km entfernt über der Grenze. So viel wie ich will ist ja durch die Kleinunternehmerregelung beschränkt. Es handelt sich hier um Minimalsummen von 12.000 Brutto ... also typischer Studentenverdienst. Nur will ich halt meine freiberufliche Tätigkeit nicht aufgeben. Bevor ich jetzt in einer Bar kellnere, mache ich doch lieber das, was ich mir die letzten Jahre aufgebaut habe ...
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