zweijähriges Masterstudium in den Niederlanden: deutsche KV?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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schildkret
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zweijähriges Masterstudium in den Niederlanden: deutsche KV?

Beitragvon schildkret » 13.08.2012, 17:48

Hallo,

zunächst ein paar Eckdaten. Ich bin 24 Jahre alt und war bisher über meinen Vater gesetzlich familienversichert. Ende September werde ich aber 25 und brauche deshalb eine eigene Krankenversicherung. Was die Sache erschwert, ist, dass ich Anfang September ein Master-Studium in den Niederlanden beginne. Dieses Studium wird zwei Jahre dauern.

Bisher war ich einfach davon ausgegangen, dass meine deutsche Krankenversicherung auch im EU-Ausland gültig ist. Nun hat man mir bei der Versicherung aber mitgeteilt, ich könne nicht in Deutschland versichert werden, wenn mein Wohnsitz im Ausland liegt. Ich war eigentlich der Meinung, etwas anderes gelesen zu haben: nämlich dass man ein Jahr lang problemlos im EU-Ausland leben und in Deutschland versichert sein kann, und erst nach Ablauf dieses Jahres dann nachweisen muss, dass der soziale Lebensmittelpunkt noch immer in Deutschland liegt, um weiter versichert zu bleiben. Aber davon hatte die Frau bei der Krankenversicherung noch nie etwas gehört. Von all diesen Formblättern, die mit E beginnen, auch nicht.

Was den Wohnsitz anbelangt: Ich muss mich in den Niederlanden beim Bürgeramt anmelden. Wenn ich das nicht tue, habe ich sehr viel höhere Studiengebühren zu zahlen. Vermutlich bedeutet das auch, ich muss mich in Deutschland abmelden, oder? Eine Alternative wäre vielleicht, als meine Meldeadresse in Deutschland wieder die Adresse meiner Eltern zu verwenden. Die leben nämlich in Niedersachsen, und bei einem Wohnsitz in Niedersachsen hätte ich ebenfalls ein Recht auf günstigere Studiengebühren. Nur wäre das denn in Ordnung, so ein Wohnsitz an einem Ort, an dem ich eigentlich nie bin? (Das ist hier vielleicht die falsche Frage. Immmerhin schreibe ich gerade in einem Versicherungsforum und keinem für Meldeangelegenheiten.)

Beim BAföG gibt es jedenfalls den Begriff eines "ständigen Wohnsitzes". Der muss sich nicht unbedingt mit der Meldeadresse decken. Könnte man bei der Krankenversicherung auch in diese Richtung argumentieren?

Ich weiß nicht recht, was ich nun tun soll. Ich könnte:

a) einfach mal bei einer anderen GKV nachfragen. Vielleicht sind sie dort besser informiert oder einfach toleranter.

b) mich für den Auslandsaufenthalt privat versichern lassen. Das ginge (bei entsprechend abgespeckter Versicherungsleistung) vermutlich sogar recht preiswert. Wovor ich allerdings Angst habe: dass ich danach nicht mehr in eine deutsche GKV zurückkehren kann. Was ist denn für eine solche Rückkehr entscheidend? Ich war bis vor einem Jahr in psychotherapeutischer Behandlung. Kann das eine GKV gegen mich verwenden und sich weigern, mich aufzunehmen?

Was leider nicht zu funktionieren scheint, ist eine gesetzliche Versicherung in den Niederlanden. Dafür müsste ich mindestens 30 Jahre alt sein oder einen Job dort haben. Siehe S.25 in folgender Broschüre:

http://www.euregio.org/intabox/medienar ... NL2012.pdf


Ich habe gerade das Gefühl, mir läuft die Zeit davon. Ich hatte alles bis auf den letzten Drücker hinausgeschoben, weil ich dachte, es wäre so unproblematisch. Ist es jetzt nur offenbar gar nicht. Für Ratschläge wäre ich deshalb sehr, sehr, sehr dankbar.

Viele Grüße,

Maria

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 13.08.2012, 21:48



siehe hier.

http://www.efors.eu/niederlande-versicherung/

eine Rückkehr in die GKV ist jederzeit möglcihda die Niederländische KV der deutschen GKV gleichzusetzen ist.

Gruss.

jochen


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