Student, selbstständig. Bin ich noch nebenberuflich?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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sprungfeld
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Student, selbstständig. Bin ich noch nebenberuflich?

Beitragvon sprungfeld » 07.09.2012, 23:42

Hi,

ich habe im Jahre 2008 ein kleines Gewerbe angemeldet, um kurzfristig bei einer Firma auszuhelfen. Meine einzigen Einnahmen waren im Jahre 2009 knappe 1000€, seitdem lagen Umsatz und Gewinn 2010, 2011 und bis 1. Oktober 2012 bei genau 0,00€ :)

Seit 1. Januar 2012 arbeite ich in einem Minijob für 180€ monatlich, 10h im Monat.

Nun hat sich mir die Gelegenheit ergeben, im Oktober, November und Dezember zu einem sehr guten Stundenlohn wieder selbstständig zu arbeiten. Ich werde hier wohl ca. 50h im Monat arbeiten und in der gesamten Zeit wohl nach Abzug der Betriebsausgaben 3600€ verdienen. Danach wird die Selbständigkeit wieder wie zuvor brachliegen.

Ich bin 25 und noch bis 1. Januar familienversichert (hat sich wegen Zivi verlängert). Heute habe ich bei der Krankenkasse (TK) angerufen und den Fall geschildert. Dort hat man mir geraten, mich zum 1. Oktober freiwillig zu versichern, was ich auch gerne machen werde. Nun wird mir jedoch ein Fragebogen zugeschickt, mit dem überprüft werden soll, ob ich ab 1. Oktober Anspruch auf eine studentische Krankenversicherung habe oder ob ich bereits als hauptberuflich selbstständig gelte.

Nun meine Frage: Muss ich eventuell befürchten, NICHT mehr in die studentische Krankenversicherung zu kommen und als hauptberuflich selbstständig zu gelten?

Ich verstehe, dass dieses Urteil nur im Einzelfall gefällt werden kann und es keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. Nach langer Recherche habe ich jedoch drei Hauptkriterien herausfiltern können, die zur Bewertung dienen:

    * Unter 30, unter dem 14. Fachsemester (kein Problem)
    * Die tatsächliche Arbeitszeit muss unter 18h in der Woche liegen (kein Problem, selbst mit dem Minijob komme ich maximal auf 60h/ Monat)
    * Die selbstständige Arbeit darf nicht meine Haupteinnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sein. (hier liegt meine Angst begründet)


Nun meine Rechnung: Ich verdiene einmalig selbstständig in 3 Monaten ca. 3600€. Das entspricht, aufs Jahr gerechnet, 300€ im Monat.

Meine regelmäßigen monatlichen Einnahmen betragen 180€ aus dem Minijob plus 340€ Unterhalt von meinen Eltern, insgesamt also 520€ regelmäßig monatlich aus NICHT-selbständiger Arbeit. Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit auch nächstes Jahr noch.

Könnte die Krankenkasse jetzt argumentieren, dass ich hauptberuflich selbstständig bin? Wird der Unterhalt von meinen Eltern angerechnet oder stehen hier die 300€/Monat aus selbstständiger Arbeit den 180€/Monat aus angestellter Arbeit gegenüber, ohne den Unterhalt?

Ich habe einfach eine paranoide Panik davor, dass ich jetzt wegen einmalig in 3 Monaten verdienten 3600€ plötzlich 200-300€ pro Monat an die Krankenkasse zahlen muss, weil ich für die KK plötzlich hauptberuflich selbstständig bin. Da diese 3600€ genau 300€ monatlich entsprechen, wäre mein Gesamtverdienst damit im schlimmsten Falle 0,0€ und ich wäre besser beraten, das Jobangebot einfach abzulehnen...

Vielen vielen Dank für eine klärende Auskunft!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 08.09.2012, 09:41

3600 - 1001 Werungkosten = 2599 Gesamt einkommen, Jahres Grenze für das Jahr 2012 liegt bei 4500 €

So die zweite Grenze mit Minijob und selbständiger Tätigkeit liegt bei 4800 €

12 x 180 =2160 €

+ 3600 = 5760 € - 1001 = 4759 € Einkommen, das sind weniger als 4800 €.,meiner bescheidenen Meinung nach bleibst du in der Familienversicherung.


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