Hi
ich bin 22 Jahre alt und studiere in den Niederlanden Teilzeit Sozialpädagogik, heißt 1 Mal die Woche Uni. Das Studium ist verbunden mit je einem Jahrespraktikum pro Semester. Habe im September 2011 mit Studium und Praktikum begonnen, Praktikumsvertrag ist Ende August 2012 ausgelaufen. Versicherungsbeiträge wurden ganz normal von meinem Praktika-Verdienst abgezogen, habe 600 verdient, nach Abzügen also knapp 470€ rausbekommen. In den nächsten 2 Wochen werde ich ein neues Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber anfangen, Arbeitsvertrag ist noch nicht unterschrieben, soll aber in naher Zukunft erfolgen.
Was ist mit der Übergangszeit zwischen den beiden Praktika, hätte ich mich arbeitslos melden sollen oder irgendwo ummelden oder sowas? Habe Mal gelesen, dass nach Ende des Arbeitsvertrages noch 4 Wochen Frist bestehen, in denen ich weiterhin krankenversichert bin. Wäre dem so, würde mir das ja reichen, da ich innerhalb der 4 Wochen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe?!
Vielen Dank
Verzeihung, falls ich zu wenig Informationen preis gegeben habe, ich kenne mich wirklich nicht aus mit dem Kram und bin für eure Hilfe sehr dankbar
Student in den Niederlanden, Jahrespraktikum
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Guten morgen,
1. Hast du ein Jahr lang Beiträge zum SGB III, Arbeitsagentur , = Arbeitslosengeld I abgedrückt?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/z ... szeit.html
Wenn ja besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld1
allerdings ich weiss jetzt nicht wie das denn mit dem Studium aussieht udn der Bewertugn des anspruches auf Arbeitslsoengeld. Wenn kein anspruch bestehen , sollte ist die Familienversicherung über deine Eltern vorrangig, sofern diese gesetzlich krankenversichert sind. Es besteht kein nachgehender Leistungsanspruch, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, ebensowenig bei einem Arbeitslosengeld II anspruch, auch hier wäre denn ggf. die Familienversicherung grundsätzlich vorrangig.
1. Hast du ein Jahr lang Beiträge zum SGB III, Arbeitsagentur , = Arbeitslosengeld I abgedrückt?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/z ... szeit.html
Wenn ja besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld1
allerdings ich weiss jetzt nicht wie das denn mit dem Studium aussieht udn der Bewertugn des anspruches auf Arbeitslsoengeld. Wenn kein anspruch bestehen , sollte ist die Familienversicherung über deine Eltern vorrangig, sofern diese gesetzlich krankenversichert sind. Es besteht kein nachgehender Leistungsanspruch, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, ebensowenig bei einem Arbeitslosengeld II anspruch, auch hier wäre denn ggf. die Familienversicherung grundsätzlich vorrangig.
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