Wechsel von PKV in GKV nach Studienende

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

malte
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2012, 10:22

Wechsel von PKV in GKV nach Studienende

Beitragvon malte » 18.09.2012, 12:10

Hallo Leute,

Ich war während meines Studiums über meinen Vater privat krankenversichert. Nun habe ich einen Master-Abschluss und fange als Promotionsstudent mit einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. Darum wollte ich nun in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Hab das auch schon bei der TK beantragt und eine Mitgliedsbescheinigung bekommen - nun muss ich noch die private kündigen.

Um die Kündigung vernünftig zu verfassen, habe ich mal versucht, mich in den ganzen Gesetzen schlauzumachen. Aber das ist ja ein unglaublicher Wirrwarr, und ich hab nicht Jura studiert :D

Bei PKVs ist vor allem das VVG relevant, während GKVs sich nach dem SGB richten, sehe ich das richtig?

Ich habe jetzt mal den Kündigungsbrief so angefangen:

hiermit kündige ich meine private Krankenversicherung zum 1.10.2012, da ich aufgrund der Aufnahme einer Festanstellung ab 1.10.2012 krankenversicherungspflichtig werde und in eine gesetzliche Krankenversicherung wechsle (vgl. § 205 VVG Abschnitt 2 sowie § 5 SGB V Abschnitt 1 Nummer 1).

Macht das Sinn? In besagtem § 5 SGB V steht, dass man als Angestellter "versicherungspflichtig" wird. Das meint erstmal "krankenversicherungspflichtig", ja? Und dann bin ich
• nach § 20 SGB XI pflegeversicherungspflichtig,
• nach § 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig,
• nach § 2 SGB VII unfallversicherungspflichtig, und
• nach § 25 SGB III arbeitslosenversicherungspflichtig?
Ist das so?

Und dann frage ich mich, welche Unterlagen ich da sinnvoll anfordern sollte. Lieber zuviel als zuwenig, ich will nur nix vergessen, was ich später mal brauchen könnte :D Mein Brief geht weiter:

Ferner bitte ich Sie um die Zusendung folgender Unterlagen:
• Kündigungsbestätigung mit Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
• Bescheinigung über Beginn und Ende der Versicherungszeit
• Bescheinigung über den Übertragungswert
• Bescheinigung über gezahlte Beiträge

Bitte senden Sie diese Unterlagen an meine o.g. Anschrift. Eine Bestätigung über eine Folgeversicherung liegt bei.


Macht es in meiner Situation Sinn, sich den Übertragungswert bescheinigen zu lassen? Oder braucht man sowas nur für einen Wechsel PKV->PKV?

Danke für eure Hilfe :)

Malte

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1341
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Alles gut und schön

Beitragvon GS » 18.09.2012, 23:21

.. aber warum, lieber Malte,

gehst du nicht einfach zu der gesetzlichen Kasse, bei der du anheuern willst, und informierst dich dort?

Einen Formbrief für die Kündigung gibts dort sicher auch. Und darin steht mit Sicherheit nix drin von Übertragungswert, weil es im doppelten Sinne nix zu übertragen gibt.

Geh den einfachen Weg, nicht den komplizierten; zumindest in diesem Beritt. Ansonsten hat "per aspera ..." natürlich noch niemandem nicht geschadet.

Und alles Gute für die Zukunft.

Gruß von
Gerhard

malte
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2012, 10:22

Beitragvon malte » 19.09.2012, 02:37

Ich habe die Sachbearbeiterin bei der TK durchaus gefragt. Die meinte aber, sie wüsste auch nichts genau von dem VVG, weil bei ihnen alles über das SGB läuft.

Ansonsten verstehe ich Dinge lieber, als einfach irgendwelche vorgefertigte Schreiben zu unterzeichnen, ohne zu wissen was eigentlich Sache ist ;)

Nichtsdestoweniger bist du nicht der erste, der mir sagt, dass ich jemand bin, der typischerweise nach dem Motto "warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?" agiert :D Wahrscheinlich ist da was dran; so bin ich eben.

Warum meinst du, gäbe es "im doppelten Sinne" nichts zu übertragen? Ich sehe ja noch nichtmal einen einfachen Sinn ;)

Danke

Malte

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1341
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Im doppelten Sinne ...

Beitragvon GS » 19.09.2012, 07:35

... kein Übertragungswert deshalb,weil du

1) vermutlich einen Ausbildungstarif ohne Alterungsrückstellung hast
2) in die gesetzliche Krankenversicherung wechselst

Sollte 1) nicht zutreffen, dann natürlich nur im einfachen Sinn. Du hättest in diesem Fall aber unnötig hohe Beiträge bezahlt.

malte
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2012, 10:22

Beitragvon malte » 19.09.2012, 12:59

Hallo Gerhard,

alles klar, vielen Dank.

Ich hab mir auch mal deinen Vorschlag zu Herzen genommen und bei meiner GKV (TK) angerufen, aber die haben tatsächlich keine Formbriefe für eine Kündigung. Bei meiner PKV (DBV-Winterthur) habe ich dann auch nochmal anklingeln lassen, Resultat: die brauchen wirklich nur ein kurzes Schreiben, dass man versicherungspflichtig wird und in die GKV wechselt und deswegen kündigt. Wichtig ist eigentlich nur, eine Mitgliedsbescheinigung bei der Folgeversicherung beizulegen, und dass mein Vater auch unterschreibt, weil ich ja über ihn mitversichert bin.

Eine letzte Frage ist mir gerade gekommen, und ich mag nicht nochmal anrufen :D Wen gebe ich bei dem Schreiben eigentlich als "Versicherungsnehmer" an? Meinen Vater, weil ich über ihn mitversichert bin - oder schlicht und einfach mich selbst?

Viele Grüße

Malte

CTG
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2012, 14:33

Beitragvon CTG » 19.09.2012, 18:29

Ganz einfach: Im Zweifel beide. ;p
Aber ich denke deine wird schon reichen.
Die werde nschon merken wenn sie sich deine Daten aufrufen, dass du über deinen Vater versichert warst. :)

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 19.09.2012, 18:30

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich zum XX.XX.XXXX meine Mitgliedschaft bei Ihnen, da ich ab diesem Zeitpunkt pflichtversichert in der GKV bin. Ein entsprechender Nachweis liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen
Malte & Maltes Papa"

Viel Erfolg!

malte
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2012, 10:22

Re: Wechsel von PKV in GKV nach Studienende

Beitragvon malte » 20.09.2012, 21:44

Super Leute, vielen Dank nochmal.

Kann mir noch jemand die folgende Frage aus meinem ersten Post beantworten? Nicht dass ich das jetzt für die Kündigung bräuchte, es würde mich einfach nur mal so interessieren :)

malte hat geschrieben:In besagtem § 5 SGB V steht, dass man als Angestellter "versicherungspflichtig" wird. Das meint erstmal "krankenversicherungspflichtig", ja? Und dann bin ich
• nach § 20 SGB XI pflegeversicherungspflichtig,
• nach § 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig,
• nach § 2 SGB VII unfallversicherungspflichtig, und
• nach § 25 SGB III arbeitslosenversicherungspflichtig?
Ist das so?

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 20.09.2012, 21:48

Hallo,

das klärt der Arbeitgeber eigentlich ab aber ja, Sie sind wohl komplett sozialversicherungspflichtig, wobei die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse,..) vom Arbeitgeber komplett selber zu tragen ist.

Grüße
CM


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 37 Gäste