Als Student einmalig selbstständig

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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lisa.b
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Als Student einmalig selbstständig

Beitragvon lisa.b » 23.09.2012, 02:12

Hi Forumler,

ich bin Studentin, über 25 und in der studentischen Krankenversicherung. Seit einem Jahr verdiene ich monatlich 165€ mit einem Minijob (10h), von meinen Eltern bekomme ich 400€ monatlich.

Nun hätte ich Gelegenheit, für 3 Monate selbstständig zu arbeiten, dabei würde ich pro Monat ungefähr 1000€ bekommen, bei 15h in der Woche. Vorher und nachher würde ich selbstständig nix verdienen.

Stundentechnisch ist ja alles klar, 15h+3,33h sind nur 18,33 in der Woche. Nun hab ich hier im Forum in einigen Threads gelesen, dass man als Student ziemlich schnell als hauptberuflich selbstständig gelten kann, wenn das Einkommen irgendwie den Lebensunterhalt sichert. Wie wird das bei mir jetzt gemacht bei der einmaligen selbständigen Jobberei? Werden die 3 Monate trotzdem aufs Jahr gerechnet?

DANKE!!!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.09.2012, 09:07

GutenMmorgen, soweit wie ich das sehe wird durch diese kurzfritige in sich gesehen nicht auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit das Gesamtbild des ordentlich Studierenden nicht gestört. Meiner Ansicht nach bleibst du in der Krankenversichrung der Studenten. Aber vieleicht weiss hier jemand noch einen besseren Rat.

Gruss

Jochen

DerHabicht
Beiträge: 1
Registriert: 11.03.2013, 10:52

Beitragvon DerHabicht » 11.03.2013, 10:56

Es ist nur ne einmalige Sache. Von dem her sollte es gehen. Aber zur Sicherheit nachfragen. Das Thema hat ja nichts mit Kredit zutun oder so. Aber wenn man richtig selbständig werden will, dann braucht man womöglich einen Kredit für den Start und man muss wissen, wo man ihn aufnimmt. Sprich: man braucht Erfahrungen damit. Es gibt im Hinblick darauf sehr gute DKB Kredit-Erfahrungen, die ich für eine Selbständigkeit gut empfehlen kann.
Zuletzt geändert von DerHabicht am 08.06.2016, 19:50, insgesamt 3-mal geändert.

igorhagen

Beitragvon igorhagen » 24.03.2013, 14:37

Ich denke wenn das eine befristete, einmalige Aktion ist dürfte sich das wirklich aufs Jahr gesehen nicht auswirken. Dein Status bliebe unverändert. Aber was ich mich an dieser Stelle frage ist: Könnte das nicht einer Anstellung sehr ähnlich kommen? Nicht, dass am Ende der Verdacht der Scheinselbständigkeit aufkommt. Schon alleine aus dem Grund würde ich empfehlen mal Kontakt zu Kranken- und Sozialversicherung aufzunehmen.

igorhagen

Beitragvon igorhagen » 24.03.2013, 14:40

Nachtrag: Keine Bange, in der Regel lässt sich der Verdacht auf Scheinselbständigkeit von vornherein zerstreuen. Ich denke nur es ist klug sich mit den zuständigen Stellen vorab in Verbindung zu setzen.


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