Ü30 | Überaschend nicht versichert. Was tun?
Verfasst: 30.10.2012, 16:13
Hallo!
Ich bin über 30 und noch Student. Befinde mich im 17. Fachsemester und habe seinerzeit meine Pflicht beim Bund erfüllt.
Ende 2010 begann ich für 7 Monate ein Praktikum, welches am 28.01.2011 endete. Ich ging nun davon aus, dass der Wechsel automatisch erfolgt und ich studentisch pflichtversichert bin. Beiträge hätten über das elterliche Konto laufen sollen, von daher ist es mir auch nicht aufgefallen, dass nicht abgebucht wurde.
Heute habe ich mit der GKV telefoniert, da ich eine Bescheinigung für die im Unternehmen zu schreibende Diplomarbeit (gilt als Praktikum) brauche, dass ich versichert bin und es stellt sich heraus, dass ich seit eben diesem 28.01.2011 nicht mehr versichert bin.
Nun soll ich rückwirkend die Beiträge zahlen. Das sind knapp 1700€ und die haben mich gerade etwas schockiert.
Meine Frage ist nun, da die studentische Pflichtversicherung ja nur bis 30 oder zum 14. Fachsemester gilt, dürfte doch auch nur eine rückwirkende Forderung für eben diesen Teil gestellt werden, richtig? D.h. ich müsste "nur" bis Oktober 2011 und damit auch "nur" 8 Monate und damit etwa 650€ zahlen. Danach war ich dann für den zeitraum (in dem auch keine Leistungen bezogen wurden) einfach nicht versichert, richtig? Oder wird hier auch noch etwas rückwirkend eingefordert?
Ich frage deshalb, da mein Fall nun gerade in der GKV beraten wird und ich nicht überrumpelt werden möchte. Wäre super dankbar für Eure Hilfe!
Beste Grüße
Christoph
Ich bin über 30 und noch Student. Befinde mich im 17. Fachsemester und habe seinerzeit meine Pflicht beim Bund erfüllt.
Ende 2010 begann ich für 7 Monate ein Praktikum, welches am 28.01.2011 endete. Ich ging nun davon aus, dass der Wechsel automatisch erfolgt und ich studentisch pflichtversichert bin. Beiträge hätten über das elterliche Konto laufen sollen, von daher ist es mir auch nicht aufgefallen, dass nicht abgebucht wurde.
Heute habe ich mit der GKV telefoniert, da ich eine Bescheinigung für die im Unternehmen zu schreibende Diplomarbeit (gilt als Praktikum) brauche, dass ich versichert bin und es stellt sich heraus, dass ich seit eben diesem 28.01.2011 nicht mehr versichert bin.
Nun soll ich rückwirkend die Beiträge zahlen. Das sind knapp 1700€ und die haben mich gerade etwas schockiert.
Meine Frage ist nun, da die studentische Pflichtversicherung ja nur bis 30 oder zum 14. Fachsemester gilt, dürfte doch auch nur eine rückwirkende Forderung für eben diesen Teil gestellt werden, richtig? D.h. ich müsste "nur" bis Oktober 2011 und damit auch "nur" 8 Monate und damit etwa 650€ zahlen. Danach war ich dann für den zeitraum (in dem auch keine Leistungen bezogen wurden) einfach nicht versichert, richtig? Oder wird hier auch noch etwas rückwirkend eingefordert?
Ich frage deshalb, da mein Fall nun gerade in der GKV beraten wird und ich nicht überrumpelt werden möchte. Wäre super dankbar für Eure Hilfe!
Beste Grüße
Christoph