Probleme mit Stud. KV nach Exmatrikulation (Arbeitsaufnahme)

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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S3Tom
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Probleme mit Stud. KV nach Exmatrikulation (Arbeitsaufnahme)

Beitragvon S3Tom » 13.11.2012, 11:36

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Vor gut 2 Jahren musste ich mich im Rahmen meines Studiums über eine studentische Krankenversicherung versichern, da ich 25 Jahre alt war. Dies geschah über die AOK zu einem Monatsbeitrag von ~65€. Diesen Monat hatte ich nun meine Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und wurde mit dem Bestehen exmatrikuliert.

Nun fange ich zum 01.12. bei meinem neuen Arbeitgeber an und wollte mich über die hierfür zuständige Betriebskrankenkasse versichern, da ich davon ausging, dass die studentische KV mit der Exmatrikulation ausläuft (Semesterende ist erst im Februar).

Nun telefonierte ich gestern mit der AOK, um die dort über das Studienende und den Kassenwechsel zu informieren. Dort war dann aber die Rede von einer 2 Monatigen Kündigungsfrist und dass ich jetzt bis Januar weiterhin bei der AOK versichert sein müsste, weil die mich nicht so einfach aus dem Vertrag lassen könnten (der wohl eine Laufzeit von 18 Monaten hätte, die aber nun schon um seien).

Kommt mir etwas dubios vor. Die Studentische KV und die KV als Arbeitnehmer sollten doch zwei komplett unterschiedliche Verträge sein, oder sehe ich das falsch?

Danke für alle Tipps!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.11.2012, 12:55

Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass mit dem Ende einer Krankenversicherungspflicht
(Studentische Pflichtvereischerung) aus dem Grunde nach die Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse erlischt, soweit richtig.
Das heisst aber nicht, dass mit dem Folgetag ein neues Wahlrecht eintritt.
Ein Wechsel innerhalb der GKV. ist nur möglich wenn der neuenh Kasse eine Künmdigungsbestätigung der Vorgängerkasse vorgelegt wird, ansonsten darf sie eine Mitgliedschaft erst gar nicht herstellen.
Wenn du also im September schon gewusst hättest, dass du ab 01.12.2012 kein Student mehr sein wirst sondern Arbeitnehmer und du hättest da schon gekündigt, dann könntest du nun zum 01.12.2012 die Kasse wechseln (Von der Erfüllung der 18monatigen Bindungsfrist gehe ich mal aus).
So wie geschildert hat die alte Kasse recht - du musst die Kündigungsfrist einhalten, d.h. Kündigung im November - Wechsel zum 01.02.2013.
Aber Achtung - sollte zwischen Ende der studentischen Pflichtversicherung
und Arbeitsaufnahme auch nur ein Tag liegen, dann beginnt eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten - das kannst du nur mit einer zwischenzeitlichen freiwilligen Mitgliedschaft verhindern.
Gruss
Czauderna

lenkeo
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Beitragvon lenkeo » 23.12.2012, 13:55

Ich muss da den anderen auch Recht geben. Leider muss man alles erstmal kündigen bevor man wechselt auch in deinem Fall, wenn du gar kein Student mehr bist. So sind die Kassen nunmal.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.12.2012, 15:31

lenkeo hat geschrieben:Ich muss da den anderen auch Recht geben. Leider muss man alles erstmal kündigen bevor man wechselt auch in deinem Fall, wenn du gar kein Student mehr bist. So sind die Kassen nunmal.


Hallo,
welchen anderen ? und es sind nicht die Kasse, die nun mal so sind, sondern es ist die Gesetzgebung, die nun mal so ist. Ich schreibe das deshalb um zu untermauern, dass die Gesetze für alle Kassen gleich gelten und hier sehr wenig "Spielraum" besteht.
Gruss
Czauderna


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