Hallo liebes Forum!
Ich habe ein Problem: Meine Mutter ist im Juni 2012 gestorben & ich war bis August 2012 Schülerin & habe deswegen bis dahin Halbwaisenrente beziehen können.
Da ich nach dem Tod meiner Mutter nicht mehr familienversichert war, wurde durch den Bezug der Halbwaisenrente,
mein Krankenversicherungsbeitrag von der Rentenversicherung bezahlt (Mein Vater ist nur krankentransportversichert & will das auch bleiben).
Nun gehe ich psychischbedingt derzeit sowohl nicht zur Schule, als auch keiner Erwerbsarbeit nach. Ich habe allerdings vor, die 11. & 12. Klasse auf einer Abendschule im Februar 2014 zu wiederholen & mein Abitur zu machen.
Da ich momentan keine Schul- oder Berufsausbildung mache, wird auch die Halbwaisenrente nicht weiter gezahlt,
was bedeutet, dass ich derzeit NICHT krankenversichert bin.
Ich bin 19 Jahre alt & wohne in Niedersachsen.
Inwiefern habe ich eine Chance beziehungsweise ein Recht dazu, dass der Versicherungsbeitrag vom Amt übernommen wird?
Und weiterhin: Was für einen "Status" habe ich, wenn ich derzeit keiner Schul- oder Berufsausbildung nachgehe & inwiefern kann ich in dieser Zeit bis zur Wiederaufnahme der Schulausbildung auf Unterstützung vom Amt hoffen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!!
Silke
Wie versichern, wenn nicht familienversichert?
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Die spannende Frage ist doch auch, ob der Vater nicht eine Witwenrente aus der Versicherung der verstorbenen Ehefrau beantragen kann.
Auch wenn der hinterbliebene Ehemann vielleicht nicht selber die Vorausseztungen für die KVdR erfüllt und derzeit privat versichert ist, so ist bei den Hinterbliebenrenten zusätzlich zu prüfen, ob die Verstorbene (Ehefrau) die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt.
Dadurch könnte der Vater ggf. wieder Mitglied in der Solidargemeinschaft werden und der Sohnemann kann sich zumindest bis zum 23. Lebensjahr in die Familienversicherung eintragen lassen.
Die KVdR über die Witwenrente wird natürlich nicht ausgelöst, wenn der Vater hauptberuflich selbständig oder Beamter etc. ist.
Auch wenn der hinterbliebene Ehemann vielleicht nicht selber die Vorausseztungen für die KVdR erfüllt und derzeit privat versichert ist, so ist bei den Hinterbliebenrenten zusätzlich zu prüfen, ob die Verstorbene (Ehefrau) die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt.
Dadurch könnte der Vater ggf. wieder Mitglied in der Solidargemeinschaft werden und der Sohnemann kann sich zumindest bis zum 23. Lebensjahr in die Familienversicherung eintragen lassen.
Die KVdR über die Witwenrente wird natürlich nicht ausgelöst, wenn der Vater hauptberuflich selbständig oder Beamter etc. ist.
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Nutzt aber nix, denn Junior ist nicht versichert. Wenn Kein Antrag gestellt wurde aus welchen Gründen aus immer ist das alles Theorie.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 03.02.2013, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Rossi hat geschrieben:Dann sollte man aber ggf. den Antrag stellen und den Sohnemann ggf. in die Fami eintragen. Rückwirkend geht dies nicht, völlig klar, aber ggf. für die Zukunft.
Den Anzeigebogen für § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V würde ich dann auch nicht einreichen.
Vollkommen klar, nur denn sollte Papa mal in die Puschen kommen, sonst wird es teuer für das Kind. Wollen wir mal hoffen es wurden keine Leistungen in Anspruch und die Kasse hat nicht schon entsprechend den Fragesteller informiert. Denn wird es schwierig. Ausserdem ist er privat versichert, der Papa, heißt also KvdR nicht erfüllt essig mit der GKV, auch wenn er denn die VVZ über die Ehefrau erfüllt haben sollte. Denn er will ja nicht in die GKV.
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