Guten Abend Leute,
ich stehe hier vor einem Problem. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
Meine Situation ist wie folgt:
Ich bin 25 Jahre alt und bin bis März familienversichert.
Meine Frau 24 Jahre alt wird im Mai 25 ist auch noch
über ihre Eltern familienversichert. Wir sind beide
Studenten und seit November verheiratet.
Sie bekommt noch Bafög und hat einen Nebenjob.
Dort verdient sie 330€. Ich habe zurzeit leider keinen
Einkommen.
Wie soll ich uns versichern? Womit kommen wir am
günstigsten davon. Sollen wir uns beide Studentisch
krankenversichern oder sollen wir eine Familienversicherung
gründen. Sollen wir uns über meine Frau oder über mich versichern?
Vielen Dank für eure Antworten
LG
Ufuk Kaplan
verheiratete studentische Ehegatten über 25
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
ehefrau heißt einer von euch beiden wird sich für 77 € im Monat versichern müssen und einer geht in die Familienversichrung des anderen. Im Sinne des BGB seit ihr beide für euch verantwortlich.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Im Prinzip heißt das Sie könnte ab Mai bei dir in die Familienversicherung oder umgekehrt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Im Prinzip heißt das Sie könnte ab Mai bei dir in die Familienversicherung oder umgekehrt.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Ob dies allerdings funktionieren wird, bleibt abzuwarten.
Denn die Holde ist noch bis Mai 2013 famlienversichert.
Du scheidest bereits im März 2013 aus der Familienversicherung aus. Damit wirst Du - meines Erachtens - kraft Gesetz von der studentischen Versicherung erwischt. Deine Holde wird im März 2013 nicht von der studentischen Versicherung erwischt, weil sie noch famlienversichert ist.
Also, wäre dies die korrekte gesetzliche Lösung im März 2013. Im Mai 2013 passiert mit der Holdne nichts, denn als Kind scheidet sie aus der Familienversicherung zwar aus, aber gleichzeitig ergbit sich ein Familienversicherungsanspruch als Ehegatte.
Vom Gesetzeswortlaut hat man hier auch keine Wahlmöglichkeit, in dem die Holde dann im Mai 2013 in die studentischen Pflichtversicherung genommen wird. Es mag zwar sein, dass die Holde im Rahmen des BaFög einen Beitragszuschuss erhalten kann, dies ändert aber nichts an der Systematik der gesetzlichen Bestimmungen.
Es kann natürlich sein, dass Ihr bei der Kasse jemanden findet, der es dennoch macht. Eine Rechtsgrundlage sehe ich hier allerdings nicht.
Denn die Holde ist noch bis Mai 2013 famlienversichert.
Du scheidest bereits im März 2013 aus der Familienversicherung aus. Damit wirst Du - meines Erachtens - kraft Gesetz von der studentischen Versicherung erwischt. Deine Holde wird im März 2013 nicht von der studentischen Versicherung erwischt, weil sie noch famlienversichert ist.
Also, wäre dies die korrekte gesetzliche Lösung im März 2013. Im Mai 2013 passiert mit der Holdne nichts, denn als Kind scheidet sie aus der Familienversicherung zwar aus, aber gleichzeitig ergbit sich ein Familienversicherungsanspruch als Ehegatte.
Vom Gesetzeswortlaut hat man hier auch keine Wahlmöglichkeit, in dem die Holde dann im Mai 2013 in die studentischen Pflichtversicherung genommen wird. Es mag zwar sein, dass die Holde im Rahmen des BaFög einen Beitragszuschuss erhalten kann, dies ändert aber nichts an der Systematik der gesetzlichen Bestimmungen.
Es kann natürlich sein, dass Ihr bei der Kasse jemanden findet, der es dennoch macht. Eine Rechtsgrundlage sehe ich hier allerdings nicht.
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