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verheiratete studentische Ehegatten über 25

Verfasst: 08.02.2013, 19:32
von kap-lan
Guten Abend Leute,

ich stehe hier vor einem Problem. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
Meine Situation ist wie folgt:

Ich bin 25 Jahre alt und bin bis März familienversichert.
Meine Frau 24 Jahre alt wird im Mai 25 ist auch noch
über ihre Eltern familienversichert. Wir sind beide
Studenten und seit November verheiratet.
Sie bekommt noch Bafög und hat einen Nebenjob.
Dort verdient sie 330€. Ich habe zurzeit leider keinen
Einkommen.

Wie soll ich uns versichern? Womit kommen wir am
günstigsten davon. Sollen wir uns beide Studentisch
krankenversichern oder sollen wir eine Familienversicherung
gründen. Sollen wir uns über meine Frau oder über mich versichern?

Vielen Dank für eure Antworten

LG
Ufuk Kaplan

Verfasst: 08.02.2013, 19:51
von Vergil09owl
ehefrau heißt einer von euch beiden wird sich für 77 € im Monat versichern müssen und einer geht in die Familienversichrung des anderen. Im Sinne des BGB seit ihr beide für euch verantwortlich.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

Im Prinzip heißt das Sie könnte ab Mai bei dir in die Familienversicherung oder umgekehrt.

Verfasst: 08.02.2013, 20:08
von kap-lan
Da ich kein BaföG bekomme wäre es doch sinnvoller die Versicherung über sie abzuschließen, da sie dann einen Zuschuss vom BaföG-Amt bekommt und ich nichts.
Liege ich da falsch?

Verfasst: 08.02.2013, 20:11
von Vergil09owl
Nein, meiner Ansicht nach. Gut durch dacht

Verfasst: 08.02.2013, 20:48
von kap-lan
Ok vielen dank erstmal.

Verfasst: 09.02.2013, 12:51
von Rossi
Ob dies allerdings funktionieren wird, bleibt abzuwarten.

Denn die Holde ist noch bis Mai 2013 famlienversichert.

Du scheidest bereits im März 2013 aus der Familienversicherung aus. Damit wirst Du - meines Erachtens - kraft Gesetz von der studentischen Versicherung erwischt. Deine Holde wird im März 2013 nicht von der studentischen Versicherung erwischt, weil sie noch famlienversichert ist.

Also, wäre dies die korrekte gesetzliche Lösung im März 2013. Im Mai 2013 passiert mit der Holdne nichts, denn als Kind scheidet sie aus der Familienversicherung zwar aus, aber gleichzeitig ergbit sich ein Familienversicherungsanspruch als Ehegatte.

Vom Gesetzeswortlaut hat man hier auch keine Wahlmöglichkeit, in dem die Holde dann im Mai 2013 in die studentischen Pflichtversicherung genommen wird. Es mag zwar sein, dass die Holde im Rahmen des BaFög einen Beitragszuschuss erhalten kann, dies ändert aber nichts an der Systematik der gesetzlichen Bestimmungen.

Es kann natürlich sein, dass Ihr bei der Kasse jemanden findet, der es dennoch macht. Eine Rechtsgrundlage sehe ich hier allerdings nicht.

Verfasst: 09.02.2013, 13:40
von kap-lan
Könnte sie nicht eventuell im März von der Familienversicherung ihrer Eltern austreten und eine eigene Studentische Verischerung abschließen und ich dann bei ihr als Ehegatte mitversichert bin?

Verfasst: 09.02.2013, 14:46
von Rossi
Nein, lieder geht dies nach dem Wortlaut von § 5 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m § 5 Abs. 7 SGB V nicht.

Es kann aber sein, dass die Kasse dies dennoch macht. Daher einfach mal probieren.

Verfasst: 09.02.2013, 14:53
von kap-lan
Ok dankeschön!
Ich werde es trotzdem mal versuchen und euch Wissen lassen, wie es ausgegangen ist.


LG
Kaplan