KK fordert Höchstsatz

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Nuhala
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Beitragvon Nuhala » 17.02.2013, 19:56

Grundsätzlich möchte ich keine Eskalation betreiben, ich möchte die Sache lieber direkt mit der KK klären, meine Situation erklären und hoffen das die KK sich dort kulant bzw kooperationsbereit zeigt. Notfalls auch das man die Forderung zumindestens teilweise reduziert.

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Beitragvon Vergil09owl » 17.02.2013, 20:01

Wie schon geschrieben, wie der Kollege Heinrich so schön sagt, miteinander reden. Am besten wenn es geht in dem Fall persönlich, mit Zeugen.

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Beitragvon Nuhala » 17.02.2013, 20:03

Ob nun glaubhaft oder nicht was die Briefe betrifft, leider habe ich diese halt nicht bekommen. Ich selbst habe bis am Freitag immer in solchen Fällen gesagt das dies ja reine Schutzbehauptungen seien.

Was mich halt auch wundert, das die Krankenkasse wegen Bild für die Gesundheitskarte und für Zahnzusatzversicherung anruft, aber nicht bei solch wichtigen Dingen. Zumal Sie beide Nummern - Festnetz wie auch Mobilnummer hat.

Was mich halt interessiert ist es der Kasse überhaupt möglich die Beiträge rückwirkend zu ändern?

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Beitragvon Vergil09owl » 17.02.2013, 20:16

Sowas wird in Schriftform erledigt. Zu 90 %. Anrufen hätte wäre könnte.Das intresiert jetzt nicht wirklich. Die Kasse kann das liegt in Ihrem Ermessen,, also am besten das Ganze klären.

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Beitragvon Nuhala » 17.02.2013, 20:22

Also erst mal vielen Dank für deine Mühe und die zeit die du dir für meine Fragen genommen hast!!!

Ich werde mal morgen Feedback geben was das Telefonat mit der Sachbearbeiterin ergibt.

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Beitragvon Vergil09owl » 17.02.2013, 20:38

Schriftform bitte, Telefon bringt da nix

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Beitragvon Nuhala » 17.02.2013, 21:13

Ich wollte erst ein Telefonat führen um alle Daten die zu meinem Schlamassel geführt haben zu erhalten, wie zum Beispiel wann der Betreigsbescheid laut KK ergangen ist. Zudem möchte ich im Telefonat erfahren ob die Krankenkasse sich freiwillig auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung einlässt bzw meine Erklärung akzeptiert und mir erlaubt nachträglich alle notwendigen Papiere nachzureichen. Ich denke dort sitzen ja keine Unmenschen die keiner brauchbaren Lösung aus Prinzip entgegenstehen.

Alles weitere werde ich schriftlich per Einschreiben erledigen, bzw falls nötig durch einen Anwalt.

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Beitragvon Nuhala » 18.02.2013, 21:01

Neues von der Front.

Mein Telefonat heute morgen mit der SB der KK war wenig erfreulich, meine schriftliche Eingabe per Fax hatte auf die Dame keine sonderlich große Wirkung. Außerdem solle ich mir keine großen Hoffnungen machen etwas zurück zu bekommen. Jedenfalls erklärte Sie sich bereit meine Fall an ihren Vorgesetzten weiter zu reichen, bis dort etwas geschehen würde könnten jedoch ein paar Tage verstreichen.
Großartig etwas anderes hatte ich auch nicht erwartet.

Als ich dann heute abend nach Hause kam lag ein Fax der KK auf dem Schreibtisch. Ich ging zunächst einmal davon aus das dies die erbetene Bestätigung über den Eingang meines Überprüfungsantrages war. Doch weit gefehlt. Es war eine Mitteilung des Abteilungsleiter.

Die erste dreiviertel Seite des Schreibens befasste sich mit Begründungen warum mein Begehren abglehnte werden sollte!

"Aua!" dachte ich mir. Doch dann kam der beste Teil des Schreibens !

"Nach weiterer Prüfung ihrer Akte bin ich zu der Ansicht gelangt, das Ihrem Antrag nach § 44 SGB X statt zu geben ist. Da der derzeit gültige Beitragsbescheid unanfechtbar ist eine rückwirkende Abänderung nicht möglich. Daher wird es zu einer Rücknahme nach § 44 SGB X kommen. Folgend daraus wird in nächsten Tagen ein rückwirkend vorläufiger Beitragsbescheid für die Zeit vom 01.10.2012 bis zum 15.01.2013 erlassen."

"Ok? das heißt jetzt was?" dachte ich mir und machte mit der zweiten Seite weiter.

"Nach der Prüfung ihrer Akte bin ich zu der Ansicht gekommen das Sie zwar schuldhaft, jedoch nicht in vorsätzlich betrügerischer Absicht gehandelt haben, sondern vielmehr fahrlässig. Im Hinblick auf diese Situation sieht der Gesetzgeber eine mögliche Rücknahme vor, jedoch keinen Rechtsanspruch. Daher sollten Sie den Beitragsbescheid, welchen Sie in den nächsten Tagen mit der Post erhalten werden, als reine Kulanzhandlung unserer Seite betrachten. Daher wird der vorläufige Beitragbescheid unter der Vorraussetzung, der Abtretung aller weiteren Ersatzansprüche die in Folge eines Überprüfungsantrages nach § 44 SBG X (1) eventuell zu erstatten sind, gewährt. Damit wird ihr Beitrag auf in den vorhergehenden Stand gestellt. Zusätzlich sind von Ihnen weiterhin die Säumnisszuschläge des rückzunehmende Beitragsbescheides zu zahlen. Weitere Erläuterungen betreffend dieser Entscheidung erhalten sie zusammen mit der Zusendung des vorläufigen Beitragsbescheides."

Zwar finde ich die beiden letzten Sätze seltsam und als Laie denke ich mir das da irgendwas nicht stimmt. Aber das ist mir jetzt ehrlich gesagt egal. Meine monatlichen Beiträge werden wohl von 650 € wieder runter auf 154 € gesenkt. Und das für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. Januar! Was will man mehr?

Ich bin da wohl besser weggekommen als ich es verdient habe, aber letztlich kann ich da nur ein dickes fettes Danke an die Techniker ausprechen.

Meint ihr das es unangemessen ist dem Abteilungsleiter eine Danksagungskarte zu schicken? Könnte das ihm Probleme bereiten?

Jedenfalls nochmal vielen vielen Dank Vergil für deine Hilfe gestern Abend!!!!

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Beitragvon Vergil09owl » 19.02.2013, 07:50

Es war grob fahrlässig, und ja die TKK SB freuen sich auch mal wenn man Danke sagt. Für mich gilt Duty first.

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Beitragvon Nuhala » 19.02.2013, 20:20

Da du, Vergil, offensichtlich weißt worüber du sprichst gebe ich dir aus gegebenen Anlass recht mit dem grob fahrlässig. Gehe ich recht in der Annahme das du wohl nicht so entschieden hättest?
Ich denke wenn der SB nicht so hätte entscheiden dürfen hätte er dies bestimmt nicht gemacht. Und da würde ich ihm auch niemals einen Vorwurf draus machen - denn er macht "nur" seinen Job!!

Ich finde das ist mit fast allen Sachbearbeiter die man in Behörden trifft so, der Mensch der da sitzt kann und darf ja nur nach Vorschirft handeln, der macht das ja nicht aus böswilligen Vorsatz oder weil er meine Nase nicht leiden kann. Davon abgesehen was soll es bringen unfreudlich oder unverschähmt wird? Zumal es im Regelfall nicht fair ist!

Jedenfalls habe ich schon mal eine Karte gekauft und schicke diese ab sobald der Bescheid da ist.

Es freut mich wenn ich die Leute dort erfreuen werde mit dem Dank.

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Beitragvon Vergil09owl » 20.02.2013, 19:03

Grins, doch ich hätte so entschieden
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 20.04.2013, 08:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Nuhala » 20.02.2013, 22:38

Nicht das du dort noch arbeitest wo die Karte ankommt....

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Hilfe!!!

Beitragvon Hilfesuchender1 » 19.04.2013, 13:27

Hallo,
Ich bin total verzweifelt!
Ich habe ein ähnliches Problem wie es hier zuvor geschildert wurde. Ich bin Student und bin seit dem 01.04.2010 nicht mehr Pflichtversichert. Da ich fälschlicherweise der Annahme war, es sei mir selbst überlassen wann und wo ich mich "freiwillig" versichern kann, wurden seit diesem Zeitpunkt keine Versicherungsbeiträge von meinem Konto eingezogen. Auf die einmalige Aufforderung meiner KK, Angaben zur weiteren Versicherung zu machen, habe ich nicht reagiert.
Anschließend habe ich über 2 Jahre !!! nichts mehr von meiner KK gehört, bis eine Aufforderung zur Offenlegung meiner Einkünfte mich erreichte.
Immer noch in der Annahme, ich sei dort schon längst nicht mehr versichert, ignorierte ich die erste Aufforderung und antwortete erst auf das Erinnerungsschreiben. Dieses erreichte meine KK offenbar nicht und nun wird es mir natürlich als Schutzbehauptung ausgelegt.
Lange Rede, kurzer Sinn. Nun habe ich erst einen Vollstreckungsbescheid vom Zollamt und kurz darauf einen Haftbefehl zwecks Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erhalten.
Ich bin nun seit Juli 2011 verheiratet und habe mittlerweile eine kleine Tochter. Jetzt habe ich durch das Internet erfahren, dass ich Anspruch auf eine Rückwirkende Familienversicherung habe.
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Durch dieses offenbar sehr Fachkundige
Forum, bin ich auf den § 44 SGB aufmerksam geworden.
Als ich mit Hinweis auf diesen § um eine erneute Berechnung meiner Beiträge bat wurde dies ohne Begründung abgelehnt. Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter wurde mir gesagt, dass der § 44 auch theoretisch nicht anwendbar sei, da nicht etwa wie im § geschildert ".... von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist...." sondern der Sachverhalt eindeutig sei. Ich habe nicht rechtzeitig reagiert und deshalb könne man im Nachinein nichts mehr für mich tun.
Die so entstandenen geforderten Beiträge belaufen sich somit auf über 20.000 Euro!!!
Diese Summe kann ich natürlich unmöglich bezahlen.
Nun meine eigentliche Frage: Wieso war es in dem Fall des oben geschilderten Fall möglich, § 44 anzuwenden und bei mir nicht?
Ich habe zwar grob fahrlässig gehandelt aber nicht betrügerisch! Wie kann es sein das mir eine Strafe auferlegt wird, bei der ich über 2 1/2 Jahre rückwirkend Beiträge zahlen muss, die mein monatliches Einkommen übersteigen? Das ist doch mehr als unverhältnismäßig.
Hätte sich die KK nicht schon früher bei mir melden müssen? Ich war wohl noch unmittelbar nach Beendigung der Versicherung beim Arzt und daraufhin hätte man sich doch bei mir melden müssen. Außerdem war/bin ich als studentische Hilfskraft tätig und mein Arbeitgeber hat meine Einkünfte bei der KK gemeldet.
Ich bin völlig verzweifelt und habe Angst, in eine Schuldenfalle zu gelangen aus der ich nicht mehr herauskomme. ...ganz zu schweigen von den Konsequenzen für mein Familienleben.
Bitte helft mir!

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Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2013, 08:26

Hm sagen wir mal so Heirat rückwirkende Familienversicherung ab 07/11 möglich , heißt denn nur noch ein Jahr Beiträge . Meiner Ansicht nach, es hat in jedem Fall eine einzelfallprüfung durch die Kasse zu erfolgen. Allerdings muss man sich da denn direkt mit der Kasse auseinander setzen.

Ergo Familienversicherung begründen und sich einen Rechtsanwalt suchen. Das ganze gehtl eider ins Schuldrecht BGB / Verwaltungsrecht SGB X rein und das ist ziemlich komplex.

Am besten mit einer genauen Auflistung des Vorganges, Versicherungsverlaufes usw. die Kasse hat natürlich insofern Recht das Sie dich informiert hat und das § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht bei wünsch dir was steht, sondern bei so ist das.

Da würde ich denn mich nur noch per Anwalt drum kümmern, meinr ansicht nach. Aber vieleicht weiß jemand hier einen besseren Weg.

ggf würde denn ein Antrag nach § 44 SGB X weiterhelfen. Allerdings auch hier der Rat alles in Schriftform erledigen.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 20.04.2013, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Hilfesuchender1 » 20.04.2013, 09:36

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe gehofft, die ganze Sache ohne Anwalt klären zu können ( kostet ja auch wieder Geld ) aber wahrscheinlich ist es besser spätestens jetzt einen einzuschalten.
Einen Antrag auf eine neu Berechnung nach § 44 SGBx habe ich schriftlich gestellt. In einer schriftlichen Antwort der KK wurde mir lediglich mitgeteilt, das eine neue Prüfung meiner Beiträge nichts neues ergeben hätte. Erst auf telefonische Anfrage wurde mir gesagt, das der § 44 nicht auf mich anwendbar sei.....komisch, dass es bei dem einen funktioniert und bei dem anderen nicht....


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