KK fordert Höchstsatz

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2013, 09:44

Ist es die gleiche Kasse?

Hilfesuchender1
Beiträge: 3
Registriert: 19.04.2013, 12:58

Beitragvon Hilfesuchender1 » 20.04.2013, 10:14

Ne ich bin bei der " Die Bergische Krankenkasse" versichert. Ich frag mich halt nur ob der § 44: "(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes (....) oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, (....) oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat" reine Auslegung ist, oder ob der Punkt mit dem Sachverhalt sich so darstellt, dass man hier nichts machen kann, da der Sachverhalt ja so ist, dass ich nach Ansicht der KK mich zu spät gemeldet habe.
Fast schon Ironie mir vorzuhalten, zu spät reagiert zu haben während die sich erst nach über 2 Jahren bei mir gemeldet haben.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 20.04.2013, 14:19

taja, da wären wir bei § 1 - 15 SGB I, von wegen Informationspflicht usw. rechtzeitiges Anzeigen, usw. Hm im Prinzip sind eh die Beiträge ab dem Eintritt in die Familienersicherun gnicht zu erheben, da ab diesem Datum ja grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen durch die GkV bestand. Meiner Ansicht nacht nach.

Kannst ja hier mal das Beispeil anfügen und denn dich mal direkt mit den Vorstand auseinander setzten was die Meinung der Rechtsabteilung dort ist.Rein theoretisch müßte im Sinne des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht 3 x angeschrieben werden. Meiner Meinung nach.
Aber das ist denke ich ein Fall für eine Anwalt. Da das Ganze jetzt schom zur Vollsteckung gegangen ist.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste