KK fordert Höchstsatz
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KK fordert Höchstsatz
Hallo ich stehe derzeit vor einem für mich immensem Problem.
Zu meiner Person Student im 3 Semester, freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
Seit Freitag ist mir durch eine Vollstreckungsankündigung bekannt geworden das meine Krankenversicherung mich seit Oktober hochgestuft hat, von 154 € auf 654 €. Begründet wird dies mit fehlender Mitwirkung bei der Einkommensfeststellung. Da ich aber immer nur 154 € gezahlt habe ist entsprechend ein hohe Fehlbetrag von rund 2000 € aufgelaufen.
Nur habe ich nach Durchsicht meines Ordners für die KK keine Aufforderung noch einen Bescheid über die Neufestsetzung gefunden. Dies teilte ich der Krankenkasse auch mit, da ich ansonsten sofort Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingelegt hätte, da ich lediglich monatlich 400 bis 450 € zur Verfügung habe. Darauf antwortete mir die Dame der Hotline der KK das man alle Aufforderungen und Bescheide abgeschickt habe und somit die Festsetzung und eine eventuell rückwirkende Beitragssenkung nicht möglich wäre, sondern nur ab Zeitpunkt des Einreichens eines Einkommensbogen. Da stellt sich mir die Frage wie beweise ich das ich keinen Brief von der KK bekommen habe? Im Netz wird mal gesagt, es reicht wenn die KK nachweist das der Brief bei Ihnen abgegangen sei, an anderer Stelle wird gesagt der "Anscheinsbeweis" das bei der Post nix verloren geht gilt nicht und das der Absender sicherstellen bzw beweisen muss das ich den Bescheid bekommen habe. Ja was denn nun?
Nun wurde mir von einem befreundeten Sozialarbeiter gesagt, dass selbst wenn der Beitragsbescheid mitlerweile unanfechtbar geworden sei, könnte die ganze Sache trotz allem noch auf Basis des § 44 SGB X aufgehoben werden und somit die Beiträge seit Oktober rückwirkend gesenkt werden.
Zwar habe ich den Paragraphen nun seit Freitag immer wieder gelesen, doch wirklich schlau bin ich daraus auch nicht geworden und stelle mir nun die Frage ob dieser Paragraph in meinem Fall überhaupt anwendung finden kann, und wenn ja was ich der KK denn nun dann schreiben muss.
Wie sind da die Erfahrungen eine rückwirkende Beitragsanpassung von der KK zu erhalten ohne vor Gericht gehen zu müssen?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Zu meiner Person Student im 3 Semester, freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
Seit Freitag ist mir durch eine Vollstreckungsankündigung bekannt geworden das meine Krankenversicherung mich seit Oktober hochgestuft hat, von 154 € auf 654 €. Begründet wird dies mit fehlender Mitwirkung bei der Einkommensfeststellung. Da ich aber immer nur 154 € gezahlt habe ist entsprechend ein hohe Fehlbetrag von rund 2000 € aufgelaufen.
Nur habe ich nach Durchsicht meines Ordners für die KK keine Aufforderung noch einen Bescheid über die Neufestsetzung gefunden. Dies teilte ich der Krankenkasse auch mit, da ich ansonsten sofort Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingelegt hätte, da ich lediglich monatlich 400 bis 450 € zur Verfügung habe. Darauf antwortete mir die Dame der Hotline der KK das man alle Aufforderungen und Bescheide abgeschickt habe und somit die Festsetzung und eine eventuell rückwirkende Beitragssenkung nicht möglich wäre, sondern nur ab Zeitpunkt des Einreichens eines Einkommensbogen. Da stellt sich mir die Frage wie beweise ich das ich keinen Brief von der KK bekommen habe? Im Netz wird mal gesagt, es reicht wenn die KK nachweist das der Brief bei Ihnen abgegangen sei, an anderer Stelle wird gesagt der "Anscheinsbeweis" das bei der Post nix verloren geht gilt nicht und das der Absender sicherstellen bzw beweisen muss das ich den Bescheid bekommen habe. Ja was denn nun?
Nun wurde mir von einem befreundeten Sozialarbeiter gesagt, dass selbst wenn der Beitragsbescheid mitlerweile unanfechtbar geworden sei, könnte die ganze Sache trotz allem noch auf Basis des § 44 SGB X aufgehoben werden und somit die Beiträge seit Oktober rückwirkend gesenkt werden.
Zwar habe ich den Paragraphen nun seit Freitag immer wieder gelesen, doch wirklich schlau bin ich daraus auch nicht geworden und stelle mir nun die Frage ob dieser Paragraph in meinem Fall überhaupt anwendung finden kann, und wenn ja was ich der KK denn nun dann schreiben muss.
Wie sind da die Erfahrungen eine rückwirkende Beitragsanpassung von der KK zu erhalten ohne vor Gericht gehen zu müssen?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
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- Postrank7
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Stimmt so nicht, Wenn die Kasse dir nachweisen das du den Brief bekommen hast, denn gilt er als zugestellt, wenn sie das nicht kann, gilt er als nicht zugestellt.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... tschredder
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/65.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html
1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
(2) Auf die Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluss, wenn der Erklärende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird.
(3) Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__23.html
Bist du umgezogen?
Meiner Ansicht nach muss die Kasse den Bescheid zurücknehmen, da Sie nicht nachweisen kann, dass du den Bescheid erhalten hast.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... tschredder
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/65.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__130.html
1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
(2) Auf die Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluss, wenn der Erklärende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird.
(3) Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__23.html
1) Sieht eine Rechtsvorschrift vor, dass für die Feststellung der erheblichen Tatsachen deren Glaubhaftmachung genügt, kann auch die Versicherung an Eides statt zugelassen werden. Eine Tatsache ist dann als glaubhaft anzusehen, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist.
Bist du umgezogen?
Meiner Ansicht nach muss die Kasse den Bescheid zurücknehmen, da Sie nicht nachweisen kann, dass du den Bescheid erhalten hast.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 17.02.2013, 18:56, insgesamt 2-mal geändert.
Nein umgezogen bin ich nicht, und ein Einschreiben habe ich auch nicht bekommen wenn du das mit Nachweis meinst.
Ich wohne im Haus meiner Eltern, meine Mutter ist in der gleichen KK, gestern und heute haben wir das Haus auf den Kopf gestellt um einen eventuell verschluderten Brief der KK zu finden, aber nix zu finden.
Das einzige was ich mir sonst noch vorstellen kann ist, das ich die von der KK genannten Briefe zusammen mit den Postwurfsendungen unbemerkt entsorgt habe.
Ich wohne im Haus meiner Eltern, meine Mutter ist in der gleichen KK, gestern und heute haben wir das Haus auf den Kopf gestellt um einen eventuell verschluderten Brief der KK zu finden, aber nix zu finden.
Das einzige was ich mir sonst noch vorstellen kann ist, das ich die von der KK genannten Briefe zusammen mit den Postwurfsendungen unbemerkt entsorgt habe.
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Wann ist der Bescheid eingegangen über die Höhe der Beiträge? mit Rechtsbelehrung oder ohne?
Sollte der Beitragsbescheid in den letzten Tagen eingetroffen sein mußt du einen widerspruch stellen.
http://www.finkenbusch.de/?p=933
Das kanst du selber machen.
Rossi würde dir denn noch den Rat geben auf Antrag auf Stundung zustellen bzw Niederschlagung.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html
Ist aber nur meine Meinung
Sollte der Beitragsbescheid in den letzten Tagen eingetroffen sein mußt du einen widerspruch stellen.
http://www.finkenbusch.de/?p=933
Das kanst du selber machen.
Rossi würde dir denn noch den Rat geben auf Antrag auf Stundung zustellen bzw Niederschlagung.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html
Ist aber nur meine Meinung
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 17.02.2013, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
Das ein Bescheid ergangen konnte mir die Dame der allgemeinen Hotline der KK sagen.
Wann dieser ergangen sei könne sie mir nicht sagen, das könnte nur die Sachbearbeiterin der zuständigen Abtleigung mir sagen. Und die hatten leider Freitag dann schon Feierabend.
Wie schon gesagt, wir haben das Haus auf den Kopf gestellt und keinen entsprechenden Bescheid oder sonst was gefunden. Daher kann ich auch nicht sagen ob dieser mit Rechtsbelehrung war oder nicht. Das werde ich morgen früh dann erst erfahren sobald die Sachbearbeiterin zu erreichen ist.
Ich gehe mal aus das die SB mir bestimmt sagen wird das er mit Belehrung ist. Die Höhe der Beträge habe ich ja erst aus der Vollstreckungsankündigung des Zoll erfahren.
Wenn ein Bescheid ergangen ist müsste der ja im September oder Oktober ergangen sein, da ab Oktober ja der Höchstsatz gefordert wird
Wann dieser ergangen sei könne sie mir nicht sagen, das könnte nur die Sachbearbeiterin der zuständigen Abtleigung mir sagen. Und die hatten leider Freitag dann schon Feierabend.
Wie schon gesagt, wir haben das Haus auf den Kopf gestellt und keinen entsprechenden Bescheid oder sonst was gefunden. Daher kann ich auch nicht sagen ob dieser mit Rechtsbelehrung war oder nicht. Das werde ich morgen früh dann erst erfahren sobald die Sachbearbeiterin zu erreichen ist.
Ich gehe mal aus das die SB mir bestimmt sagen wird das er mit Belehrung ist. Die Höhe der Beträge habe ich ja erst aus der Vollstreckungsankündigung des Zoll erfahren.
Wenn ein Bescheid ergangen ist müsste der ja im September oder Oktober ergangen sein, da ab Oktober ja der Höchstsatz gefordert wird
Zuletzt geändert von Nuhala am 17.02.2013, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Vollstreckungsankündigung habe ich am 15.2.2013 erhalten, daraufhin habe ich die Krankenkasse angerufen.
Der Punkt von meiner Seite ist, wäre mir bekannt gewesen das es zu einer Beitragserhöhung kommt hätte ich natürlich sofort Widerspruch eingelegt, da 650 Euro meine monatlichen Mittel um 200 Euro überschreiten.
Wäre mir seit September oder Oktober bekannt gewesen das ich soviel zahlen muss und hätte nichts gemacht wäre ich selbst schuld und müsste zahlen.
Der Zoll sagt mir ich muss alles mit der KK regeln weil er nur vollstreckt, der freundliche Mitarbeiter beim Zoll erklärte mir das er halt unbesehen der Rechtmäßigkeit der Forderungen diese einzutreiben hat.
Der Punkt von meiner Seite ist, wäre mir bekannt gewesen das es zu einer Beitragserhöhung kommt hätte ich natürlich sofort Widerspruch eingelegt, da 650 Euro meine monatlichen Mittel um 200 Euro überschreiten.
Wäre mir seit September oder Oktober bekannt gewesen das ich soviel zahlen muss und hätte nichts gemacht wäre ich selbst schuld und müsste zahlen.
Der Zoll sagt mir ich muss alles mit der KK regeln weil er nur vollstreckt, der freundliche Mitarbeiter beim Zoll erklärte mir das er halt unbesehen der Rechtmäßigkeit der Forderungen diese einzutreiben hat.
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Wie schon weiter oben geschrieben, ich kann mir vorstellen das mal ein Brief unbemerkt zusammen mit Werbung den Weg in die Mülltonne gegangen ist. Aber das ist ja keine Entschuldigung, im besten Fall eine Erklärung. Meist wird der Briefkasten halt von meinen Eltern geleert, was aber auch nicht hilfreich ist falls diese Briefe unwissentlich entsorgt hätten, denn dann wäre der Brief ja in meinem Zugriffsbereich gewesen.
Zuletzt geändert von Nuhala am 17.02.2013, 19:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Nuhala hat geschrieben:Wie schon weiter oben geschrieben, ich kann mir vorstellen das mal ein Brief unbemerkt zusammen mit Werbung den Weg in die Mülltonne gegangen ist.
Hm mal ein Brief, aber 3 ? Hilft nur eins, Termin bei der KK machen und zusehen das die Sache aus der Welt geschafft wird und zwar stante pede.
Meiner Meinung nach.
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