Familienversicherung/ Nachzahlung für über 16 Monate

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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chrisy87
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Familienversicherung/ Nachzahlung für über 16 Monate

Beitragvon chrisy87 » 18.02.2013, 08:43

Hallo,

seit September 2011 sind wir verheiratet und meine Mann ist bei mir mit familienversichert.
Ich arbeite, er ist Student und war vor der Hochzeit selbst studentisch versichert, da er über 25 Jahre ist!

Jetzt hat die Krankenkasse im Januar 2013 festgestellt, dass kein Recht auf Familienversicherung bestand, weil er in seinem Studentenjob monatlich über 400€ brutto verdient.

Die Krankenkasse möchte, dass er sich seit Datum der Eheschliessung studentisch selbst versichert. Das bedeutet eine Nachzahlung von über 1300€

Hätte die Krankenkasse nicht bei Aufnahme in eine Familienversicherung prüfen müssen, ob er berechtigt ist, dort aufgenommen zu werden.
Den Studentenjob hatte er zum Zeitpunkt der Eheschliessung auch schon, auch mit einem regelmässigen Einkommen von über 400€

Kann es wirklich sein, dass man jetzt alles nachzahlen muss?
Ist doch deren Fehler, wenn sie das nicht prüfen und ihn einfach aufnehmen.
Ich weiß, dass die KV theoretisch im Recht ist und er sich jetzt aufjeden Fall selbst versichern muss, aber ist es okay, Geld von einem so langen Zeitraum von einem Student, der kaum etwas verdient, nachzufordern?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.02.2013, 09:42

Hallo,
als er familienversichert wurde - da musste er bzw. du einen entsprechenden Antrag stellen - wurde da nach der Beschäftigung gefragt bzw. wurde dort das Einkommen angegeben. ??
Gruss
Czauderna

chrisy87
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Beitragvon chrisy87 » 18.02.2013, 10:18

Soweit ich mich richtig erinnere musste eine Studienbescheinigung und eine Verdienstbescheinigung abgegeben werden!
Vielleicht wird das Einkommen irgendwie jährlich berechnet... den Job hat er erst ein paar Monate vor der Hochzeit angefangen...

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.02.2013, 22:06

Dann solltest Du bei der Kasse Akteneinsicht fordern und dies prüfen.

Wenn in dem damaligen Meldebogen zur Famlienversicherung alles richtig angegeben wurde (Studentenjob), dann kann jetzt nicht der Sensemann (volle Beitragsforderung) kommen.

Bei der Kasse sitzen die Fachkundigen. Du bist ein rechtsunkundiger Bürger und vertraust selbstveständlich auf die fachkompetente Prüfung der Kasse.

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Beitragvon Vergil09owl » 19.02.2013, 07:52

Moment, war das eine Werkstudententätigkeit?

chrisy87
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Beitragvon chrisy87 » 19.02.2013, 08:32

Danke erstmal für die Antworten.

Ja, ich denke schon...
Das ist ein Job extra für Studenten, die stellen wohl auch nur Studenten ein.

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Beitragvon Vergil09owl » 19.02.2013, 18:03

Nadenn wollen wir mal kucken wie hoch war den der gesamte Verdinst inerhalb der Beschäo monat oder höher bzw wie hoch war denn der Verdienst im Jahr 2012?


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