Beihilfe endet. Wechsel von PKV zu GKV im Studium (800€-Job)

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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skandy
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Beihilfe endet. Wechsel von PKV zu GKV im Studium (800€-Job)

Beitragvon skandy » 19.02.2013, 14:40

Hallo ihr,

Ich habe eine Frage an euch.
Erst einmal ein paar Daten zu mir:
Alter: 24 Jahre
Semester: 6
Verdienst bis Ende Februar: 400 €
Verdienst ab März: 800€
Versicherung: Central AG mit 80% Beihilfe

Zu meinem Problem: Da ich 2014 25 Jahre alt werde, endet die Behilfeberechtigung für mich, wodurch sich meine Ausgaben für die PKV verfünffachen würden. Dem möchte ich entgehen und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Ist dies möglich, da ich bald einen Job mit 800€ im Monat bekommen werde? Oder gibt es irgend eine andere Möglichkeit?

Es wäre cool, wenn ihr mir bei dem Problem helfen könntet, da man einfach von jeder Seite etwas anderes hört.

Grüße
skandy

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 19.02.2013, 14:53

Hallo,
nun, entscheidend ist, ob es sich hier um eine Arbeitnehmereigenschaft handelt oder ob der Student noch überwiegt. Die Entscheidung über die Krankenversicherungspflicht als Student trifft zum Einen der Arbeitgeber in dem er die Anmeldung bei der GKV-Kasse deiner Wahl vornimmt, und wenn er sich nicht sicher ist, die Krankenkasse, die eben h´genau diesen Status prüft.
Arbeitnehmer = GKV-Pflichtversicherung
Student = keine Möglichkeit in die GKV zu wechseln.
Kriterien sind hier neben dem Einkommen die Frage nach der Befristung der Beschäftigung und nach der wöchentlichen Arbeitszeit und der wöchentlichen Zeit, die fürs Studium aufgewandt wird.
Gruss
Czauderna

skandy
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Beitragvon skandy » 19.02.2013, 20:24

Vielen Dank! War ja eine richtig fixe Antwort :)

Damit ist wohl der Wechsel zur GKV für mich hinfällig, da ich nur bis zu 20h arbeite und explizit als Werksstudent unter Vertrag genommen bin.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 19.02.2013, 21:21

Puh, jenes kann aber teuer werden.

Die Beihilfeberechtigung hängt bekanntlich an dem Kindergeldanspruch. Dieser endet im Regelfall mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.

Es gibt aber Ausnahmetatbestände, in denen das Kindergeld auch länger gezahlt wird.

Bspw. wenn Du

- den gesetzlichen Wehrdienst
- Zivildienst

gemacht hast.

skandy
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Beitragvon skandy » 22.02.2013, 11:39

@Rossi jub, das ist wahr. Wehrdienst oder Zivildienst habe ich nicht absolviert. Ich bin gelernter Fachinformatiker und habe durch meine Ausbildung den Wehrdienst aussitzen können. Ein Glück ist Leipzig relativ günstig (hier wohnen die Studenten unter Stuck an den Decken :P)

Ich habe nun mit dem Versicherungsberater meiner Eltern und der IKK classic gesprochen und beide meinten, ab 800 € Einkommen ist ein Student pflichtversichert unabhängig von der Vorversicherung. Damit bin ich in der gesetzlichen aufgenommen, wenn ich den Mitgliedsantrag noch rechtzeitig einreiche.
Nun habe ich hier und auch aus anderen Quellen völlig gegenteiliges gehört. Ich bin total verwirrt. Kann mir jemand Aufschluss geben, ob dies mit der Verzichtserklärung wahr ist?

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Beitragvon Czauderna » 22.02.2013, 12:32

Hallo,
also, wenn die IKK deinen Status prüft und auf Arbeitnehmereigenschaft entscheidet, dann ist es so und du bist krankenversicherungspflichtig und musst sogar in die GKV - ist doch schön für dich.
Die Krankenkasse entscheidet und die Entscheidung zählt und kann eigentlich nur aufgrund einer Beanstandung durch die Aufsichtsbehörde (BVA oder Land) angefochten oder aufgehoben werden.
Du selbst musst dir da für die Zukunft keine Gedanken machen.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.02.2013, 17:02

Nun, wenn die Kasse es dennoch macht, dürfte es ja wohl in Ordnung sein.

Ich habe dort aber nach wie vor meine Bedenken.

Denn es kommt darauf an, was Du überwiegend machst.

Wenn Du überwiegend Student bist, dann tritt durch die Beschäftigung, auch wenn der Lohn über 800,00 Euro beträgt, eben keine Versicherungspflicht ein.

Dabei dürfte entscheidend sein, wieviel Wochenstunden Du arbeitest.


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