Erstsemester mit 34 GKV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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aviat
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Erstsemester mit 34 GKV

Beitragvon aviat » 27.03.2013, 17:43

Hallo zusammen,

fange demnächst im Alter von 34 Jahren nach einer zwölfjährigen Bundeswehrzeit, anschließendem Fachabitur, nun ein Studium an einer FH an.
Nach meiner Bundeswehrzeit, die 2011 endete, habe ich mich, ergänzend zum Beihilfeanspruch, zu 30 % bei einer PKV restkostenversichert.
Jetzt stehe ich vor dem Problem das ich als Student mit 34 Jahren nicht mehr als solcher in der GKV versicherungspflichtig bin und mich in dieser lt. Aussage meiner alten GKV( bei welcher ich vor der Bundeswehr während meiner Ausbildung pflichtversichert gewesen bin ) auch nicht freiwillig versichern kann weil ich die Vorrausetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft nicht erfülle da
ich weder die letzten 12 Monate gesetzlich versichert war noch eine Mitgliedschaft in der GKV innerhalb der letzten 5 Jahre für 24 Monate nachweisen kann.

Auch die PKV Tarife für Studenten kommen für mich aufgrund des Alters nicht in Betracht und ich müsste den vollen PKV Beitrag zahlen.


Weis hier jemand Rat wie ich während des Studiums doch noch in die Versicherungspflicht GKV reinrutschen kann evtl. durch einen/mehrere Mini/Midi Job`(s)?

Ist es überhaupt möglich sich als ehemaliger Soldat wenn man länger als fünf Jahre gedient hat sich in der GKV freiwillig zu versichern da man ja dann die Vorausetzungen zur freiwilligen Mitgliedschaft nicht erfüllen kann?


Für Eure Hilfe vielen Dank, bin hier echt am verzweifeln….

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 29.03.2013, 07:52

Werden Übergangsgeührnisse bezogen?

aviat
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Beitragvon aviat » 29.03.2013, 09:28

Ja, aber die enden nach den ersten zwei Semestern. Hätte die Chance ab dem ersten Semester nebenher einen Midi Job zu bekommen auch die Wochenarbeitszeit würde passen ( 23h ), nur frage ich mich ob das im Hinblick auf die dadurch verursachte Pflichtmitgliedschaft GKV Sinn macht, da ich annehme das dann meine ÜG dann mit in die Berechnung zu den Sozialabgaben fallen. Sehe ich das so richtig?

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Beitragvon Vergil09owl » 29.03.2013, 13:33

Also ein Pflichtmigliedschaft im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V als Student gibt es nicht, da bereits das 30 Lebensjahr vollendet wurde. Eine freiwillige Mitgliedschaft nach § 9 auch nicht, allerdings geht meines Erachtens anch § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die sogenannte Bürgerversicherung. Besteht eigentlich noch die Restkostenversicherung seitens der PKV?
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 29.03.2013, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.

aviat
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Beitragvon aviat » 29.03.2013, 14:07

Meinte das die Pflichtmitgliedschaft in der GKV eher durch den Midi ( Gleitzonen ) Job bewirkt wird. Oder denke ich in die falsche Richtung?
Habe ja z.Zt eine andere Absicherung für die Zeit der ÜG ist es die Beihilfe & 30 % PKV Restkosten die noch besteht damit würde doch die Bürgerversicherung wegfallen oder ?

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Beitragvon Vergil09owl » 29.03.2013, 14:41

Leider ja, durch den Midiob würde denn die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bestehen. Meiner Ansicht nach.


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