Hallo zusammen,
ich habe 2011 einen Diplom-Abschluss (Psychologie) gemacht und war während dieser Studienzeit privat versichert. Anschließend habe ich zwei Jahre gearbeitet und bin in die GKV eingetreten (BKK W&F). Vor einem Jahr habe ich zusätzlich ein Master-Studium begonnen. (Statistik) Dieser Master ist keine konsekutive Fortsetzung meines Diplomstudiums!
Seit diesem Semester bin ich wieder Vollzeitstudent und habe dies meiner Krankenkasse gemeldet. Diese meint, meine Befreiung von der GKF würde weiterhin gelten und ich müsse mich von nun an privat versichern oder mich sozialversicherungspflichtig anstellen lassen.
Stimmt das? Oder gibt es einen Weg, wie ich in der GKV bleiben könnte?
Viele Grüße,
Hensl
PS: Und aus welchem Grund, würde die Befreiung nicht mehr gelten, wenn ich Bachelor studieren würde?
fachfremdes Master nach Diplom - Gilt GKV-Befreiung weiter?
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Nee nee die Kasse hat jetzt neu zu prüfen, , denn eine einmal ausgesprochene befreiuung gilt nicht nicht immer.
Es muss neu geprüft werden
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 30150.html
Meiner Ansicht nach.
Viele Grüsse
Jochen
Es muss neu geprüft werden
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 30150.html
Meiner Ansicht nach.
Viele Grüsse
Jochen
Hallo Jochen,
danke für den Link, das geht ja auf jeden Fall in die richtige Richtung. Auch wenn mir noch nicht ganz klar ist, ob sich das auch auf meinen Fall (2 Jahre gearbeitet, Master nach Diplom) bezieht oder eher auf einen weiteren Bachelor.
Wo könnte ich mich denn diesbezüglich gut weiter informieren?
Herzliche Grüße,
Hensl
danke für den Link, das geht ja auf jeden Fall in die richtige Richtung. Auch wenn mir noch nicht ganz klar ist, ob sich das auch auf meinen Fall (2 Jahre gearbeitet, Master nach Diplom) bezieht oder eher auf einen weiteren Bachelor.
Wo könnte ich mich denn diesbezüglich gut weiter informieren?
Herzliche Grüße,
Hensl
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Auf Antrag des Betroffenen kann hiervon, auch für Zeiten vor dem 1.10.2012, abgewichen werden.
http://www.haufe.de/personal/entgelt/st ... 30138.html
Laut 4.3 des Besprechungsergebnisses ist halt eine neue Prüfung vorzunehmen. Ich würde mich da denn noch mal mit der zuständigen Kasse in Verbindung setzen.
Gruss
Jochen
Meine Nachforschungen haben sich offenbar gelohnt. Meine GKV ist bereit mich weiterzuversichern.
Allerdings nicht zum Studententarif. Ich habe 11 Semester auf Diplom studiert und komme jetzt ins 4 Mastersemester, also ins 15. Studiensemester. Meine GKV beruft sich darauf, dass es den Studententarif nur 14 Semester lang gäbe.
Meine Frage ist, ob diese 14-Semester-Regelung für Diplom+Master genauso gilt wie für Bachelor+Master.
Freue mich über eure Anregungen!
Hensl
Allerdings nicht zum Studententarif. Ich habe 11 Semester auf Diplom studiert und komme jetzt ins 4 Mastersemester, also ins 15. Studiensemester. Meine GKV beruft sich darauf, dass es den Studententarif nur 14 Semester lang gäbe.
Meine Frage ist, ob diese 14-Semester-Regelung für Diplom+Master genauso gilt wie für Bachelor+Master.
Freue mich über eure Anregungen!
Hensl
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Guten Abend,
ichhabe hier mal einen Link vieleicht hilft der weiter
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=160004&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv#gld1.2
Es müßte denn vieleciht geprüft werden ob es Gründe gibt über die 14 Fachsemester hinaus, den Verlängerugnstatbestand für dei Krankenversicherugnder Studenten zu begründen
ichhabe hier mal einen Link vieleicht hilft der weiter
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=160004&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv#gld1.2
Es müßte denn vieleciht geprüft werden ob es Gründe gibt über die 14 Fachsemester hinaus, den Verlängerugnstatbestand für dei Krankenversicherugnder Studenten zu begründen
.2 Bachelor- und Masterstudiengänge
Durch die Änderung des § 19 Hochschulrahmengesetzes (HRG) können die Hochschulen Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad oder einem Master- bzw. Magistergrad führen. Hierbei handelt es sich um ein zweistufiges Studiensystem. Zweistufig bedeutet, dass zunächst für drei bis vier Jahre mit abschließendem Bachelor-Abschluss studiert wird. Nach dem Bachelorstudium besteht die Möglichkeit, mit diesem Abschluss die Hochschule zu verlassen. Alternativ kann direkt oder auch nach einigen Berufsjahren das Wissen in einem Masterstudiengang vertieft werden. Auch bei Studenten in einem Masterstudiengang handelt es sich um ordentlich Studierende, sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule). Bei der Ermittlung der 14 Fachsemester muss es sich um den gleichen Studiengang handeln.
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