Vollstudium in Schottland - Welche KV empfehlenswert?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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*.Spinelli
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Vollstudium in Schottland - Welche KV empfehlenswert?

Beitragvon *.Spinelli » 29.04.2013, 21:19

Hallo,

ich bin Weiblich, 19 Jahre alt und bei meinen Eltern mitversichert. Ich möchte ab September 2013 ein Vollstudium in Schottland für 3 Jahre beginnen. Dabei soll mein Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland bleiben.
In der Weihnachtszeit werde ich 2 Wochen und im Sommer etwa 3,5 Monate (Semesterferien) in Deutschland verbringen.


Nun zu meinen Fragen:

1) Ist es besser gleich im Vornherein eine Auslandskrankenverischerung für ganze 3 Jahre abzuschließen?
ODER
Ist es möglich, dass ich die Auslandskrankenversicherung jedes Jahr für die lediglich benötigten 9 Monate abschließe, die ich im Ausland verbringe? (Wäre so erheblich billiger!)

2) Ich bin auch in der AOK über meine Eltern versichert. Schließe ich nun eine AuslandsKV ab, wäre ich dann sowohl im Ausland über die Auslandskrankenversicherung versichert, als auch über die AOK, wenn ich in Deutschland bin?


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank!
Liebe Grüße, *.Spinelli

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 30.04.2013, 09:09

Hier etwas zum Einlesen: http://www.scot.nhs.uk/

*.Spinelli
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Beitragvon *.Spinelli » 30.04.2013, 13:20

Vielen Dank für deine Antwort. Jetzt werfen sich mir aber erneut Fragen auf. :mrgreen:

Die EHIC ist also auch für einen längeren Auslandsaufenthalt im europäischen Ausland von 9 Monaten gültig? Ich lese auf den Internetseiten nämlich immer nur "für den Urlaub". Ich würde mit der EHIC also abgedeckt sein, wenn ich mir zum Beispiel ein Bein breche und plötzlich ins Krankenhaus muss oder Schnupfen hab und zum Doktor gehe?

Dennoch lese ich aber im Internet: "The EHIC is NOT an alternative to travel insurance. It does not cover any private healthcare or costs such as a return flight to your home country or lost/stolen property."
Damit wäre aber eine private Zusatzversicherung ja nur eine "Luxus"-Ausgabe, wenn ich zum Beispiel Sicherheit darüber haben möchte, dass ich im Krankheitsfall in mein Heimatland zurücktransportiert werde etc.

Liebe Grüße,
*.Spinelli

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 30.04.2013, 18:12

Hallo,

es gibt nicht um die EHIC sondern um den NHS als solchen. Als Student in England mit Wohnsitz dort sind Sie automatisch über den NHS abgesichert. Der Bedarf für eine Auslands-KV hält sich m.E. in Grenzen.

BG
CM

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Beitragvon *.Spinelli » 30.04.2013, 18:17

Achso, verstehe. Wenn mein Hauptwohnsitz in Großbritannien gemeldet wäre, wäre das ja auch schön und gut.
Dennoch möchte ich meinen Hauptwohnsitz wie gesagt in Deutschland belassen, da ich so weiterhin Anspruch auf Kindergeld habe. Also bleibt weiterhin die Frage: Was ist besser: Eine 3-jährige AuslandsKV oder eine Etappenauslandskv von jeweils 9 Monaten, wenn das überhaupt möglich ist?

Mit freundlichen Grüßen,
*.Spinelli

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.05.2013, 12:22

Hm grundsätzlich könnte der NHS auch als Aushilfskrankenaksse für die AOK fungieren.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... id=3490374

Da der Aufenthalt länger als drei Monate ist.

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... denten.pdf

die Deutsche Familienversicherung bleibt meiner Meinung nach vorrangig

1. Ich studiere für einige Semester in einem anderen Mitgliedstaat. Wie wirkt sich dies auf meine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland aus?

Wenn Sie derzeit in Deutschland gesetzlich (z. B. im Rahmen der Familienversicherung oder der studentischen Krankenversicherung) versichert sind, bleiben
Sie dies auch, solange die Voraussetzungen (z. B. hinsichtlich der Altersgrenze) hierfür nach deutschem Recht erfüllt sind und Sie im anderen Mitgliedstaat nicht vorrangig (z. B. aufgrund einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit) versichert werden. Bleibt die Versicherung in Deutschland bestehen, erhalten Sie im anderen Mitgliedstaat Leistungen wie ein dort gesetzlich Versicherter soweit diese unter Berücksichtigung Ihrer Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind. Die Leistungen können Sie über Ihre Europäische Krankenversichertenkarte zu Lasten Ihrer deutschen Krankenkasse unmittelbar beim Leistungserbringer in Anspruch nehmen. Das Verfahren entspricht dem, welches auch für Urlauber gilt. Nähere Informationen finden Sie daher in unseren Broschüren „Urlaub in…“ (Bitte Link). Ob die Voraussetzungen für einen Fortbestand des Versicherungsschutzes in Deutschland in Ihrem Fall erfüllt sind, prüft Ihre deutsche Krankenkasse. Wir empfehlen Ihnen daher sich rechtzeitig vor dem Studium im Ausland mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland in Verbindung zu setzen und sich dort individuell beraten zu lassen.


http://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/F ... htm#marke1
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 03.05.2013, 20:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon *.Spinelli » 01.05.2013, 17:44

Hallo,

vielen lieben Dank! Deine Antwort hat mir sehr weitergeholfen. =D>

Liebe Grüße,
*.Spinelli


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