Student mitte 30 + Midijob.

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Tommi12
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Student mitte 30 + Midijob.

Beitragvon Tommi12 » 22.05.2013, 16:50

Ich bin mitte 30 und fange dieses Jahr noch ein Vollzeitstudium an.

Zur Zeit arbeite ich Vollzeit und bin natürlich so auch über meinen Arbeitgeber pflichtversichert.
Zum Studienbeginn werde ich nur noch auf Midijob Basis arbeiten und ca 500-600 Euro Brutto verdienen.
Wie sieht das jetzt mit der Krankenversicherung aus speziell mit dieser 20h/w Regel, denn ich werde höchstens 12-18 Stunden die Woche arbeiten. Ich hoffe das ich da trozdem weiter über den Arbeitgeber Krankenversichert sein kann.
Da ich Ü30 bin muss ich beim Einschreiben in der Uni auch keine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen (habe mich da an der Uni erkundigt). Somit kann mir eigentlich die Krankenkasse egal sein da die im Grunde eh nix von meinem Studium erfährt. Allerdings bin ich wohl auch mit ü30 wegen beruflicher Quali Bafög berechtigt (durch Midijob natürlich nur zum Teil) und die wollen wohl immer etwas von der Krankenkasse.

Oder ist der ganze Schnickschnack bei Ü30 eh egal? Bekomme da leider ständig andere informationen.

Danke schonmal

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 22.05.2013, 18:59

Mal kucken was der Arbeitgeber macht wenn er sieht das du Student bist und dich abmeldet und die Kasse jeden Monat 152,- € von dir haben will... eingeschriebener Student über 450 €, weniger als 20 Stunden, nur Versicherugnspflicht in der RV. Mal sehen was denn so passiert...

Tommi12
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Beitragvon Tommi12 » 22.05.2013, 19:43

Danke,

aber weiter helfen tut mir das nicht, denn ich will ja nicht sehen was dann vielleicht passiert, ich will es wissen.

Meine Frage habe ich vielleicht etwas schlecht formuliert.

Ich bin über 30 und eigentlich dürfte nach § 5 Abs 9 SGB V

für mich keine Pflichversicherung für Studenten bestehen. Aber ich höre leider von jeder zweiten Person eine andere Auskunft darüber.

Sollte es so laufen wie du das eben in dem Beispiel sagtest wäre das eine fette Benachteiligung für mich als Student gegenüber anderen Arbeitnehmern. 150 euro oder ca 40 Euro für den Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung ist extrem.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.05.2013, 07:53

Das ist keine Benachteilung, das ist Gesetz. Du hast das 30 Lebensjahr vollendet und fällst aus der KvdS, wären den 77 € im Monat KV / PV Beiträge. Damit endet im Prinzip die Pflichtversicherung als Student. Du bist aber ordentlich Studierender und arbeitest weniger als 20 Stunden, somit bist du grundsätzlich Werkstudent. Meiner Ansicht nach. Es besteht hier keine Versicherungspflicht sondern nur in der Rentenversicherung. Würdest du jetzt 22 Stunden arbeiten und über 451 € verdienen wärest du weiter als Arbeitnehmer versichert. Käme da denn wahrscheinlich am günstigesten für dich. Das würde denn bei 500 € für dich in der Krankenversicherung 26 € machen, insgesamt fallen da denn für dich rund 65 € insgesamt an.


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