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Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.06.2013, 12:00

Hi Ihr Besten

ich habs net so mit den Studenten, folgende Situatin Masterstudentin arbeitet 32 Stunden und zahlt Studentenbeitrag 70 xx
und der Arbeitgeber führt zusätzlich Beiträge zur KV und Rente ab.
meiner Meinung nach Doppelversicherung,
Wie ist Vorzugehen.
Gruß

heinrich
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Beitragvon heinrich » 03.06.2013, 20:50

32 Stunden in WELCHER Zeit ?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 04.06.2013, 10:24

ich bin davon ausgegangen in der Woche da ca 1300 € monatlich verdient werden.
Gruß

heinrich
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Beitragvon heinrich » 05.06.2013, 21:27

die Grenze ist bei 20 in der Woche.


Drüber ist man (bis auf wenige Ausnahme) in einem Arbeitsverhältnis
pflichtig in der
Kranken- Renten- Arbeitslosen und Pflegeversicherung.

Diese KV (und PV) -Pflicht verdrängt die studentische Versicherungspflicht (von 77/78 EUR).

Möglicherweise hat die KK noch keine Meldung von dem Arbeitsverhältnis erhalten oder der Arbeitgeber hat dümmlicherweise bei einer anderen KK die Anmeldung gemacht.

Ein einzige kurzer Anruf bei der KK wird die Sache sicherlich klären.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 09.06.2013, 13:13

Danke, so war es Studentische Versicherung soll sogar zurückgezahlt werden :-)
Gruß


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