Versicherungsbescheid verweigert - darf die Kasse das?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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TechDK
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Versicherungsbescheid verweigert - darf die Kasse das?

Beitragvon TechDK » 14.06.2013, 13:24

Guten Tag liebe Comunity,

ich habe folendes Problem. Ich bin gesetzlich Krankenversichert und nun möchte ich mit dem Studium anfangen und brauche dafür eine Krankenversicherungsbescheinigung für Studenten.

Nun ist es bei mir so, dass ich vorbelastet bin und bei der Krankenkasse Schulden habe, die Abwicklung derer sie die an den Zollamt abgegeben hat. Diese sind noch offen und gehen aus einer Zeit, in der ich als Fachschüler angemeldet war und die Beiträge selbst einzahlen musste (da über 25 Jahre alt).

Jetzt habe ich bei der Kasse angerufen und eine Verweigerung der Ausstellung dieser Bescheinigung bekommen habe. Es hieße, die offenen Posten müssen erst beglichen werden, erst dann kriege ich diese Bescheinigung. Als Begründung wurde gesagt, die Hochschule erfährt mit dieser Bescheinigung, dass es zwischen mir und der Krankenkasse alles in Ordnung ist und ich bei denen "problemlos" versichert bin und da es momentan nicht der Fall ist, können sie nichts ausstellen.

Nun kommen bei mir die Fragen auf. Erstens, ob die die Kasse solche Vorgehensweise, rechtlich gesehen, sich erlauben darf und zweitens, ob diese Aussage, der Hochschule steht in Zusammenhang mit dieser, in meinen Augen, einfachen Bescheinigung die Information zur Verfügung, man hat keine Probleme mit der Kasse. Ich halte das nämlich für erfunfden und diese Bescheinigung ist im Prinzip für eine bürokratische Formalie, speziel auf Hoschulen zugeschnitene Mitgliedsbescheinigung.

Ich hoffe hier findet sich jemand, der in der Sache sich auskennt und die Antworten geben kann. Es wäre auch gut, wenn sie mit Bezügen auf Gesetze, AGBs, Verordnungen oder sonstige normativen Dokumente gegeben werden. Ich danke im Voraus für die nützlichen Kommentare!

TechDK

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Beitragvon Rossi » 15.06.2013, 16:35

Nun ja, Du hast ganz offensichtlich ein fettes Problem.

Für die Studenten gibt es hinsichtlich der Beitragszahlung eine Sonderregelung.

Zitat:

§ 254 Beitragszahlung der Studenten



Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann andere Zahlungsweisen vorsehen. Weist ein als Student zu Versichernder die Erfüllung der ihm gegenüber der Krankenkasse auf Grund dieses Gesetzbuchs auferlegten Verpflichtungen nicht nach, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.

Du solltest Dir also etwas einfallen lassen.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 15.06.2013, 18:48

Wie hoch sind denn die Schulden? Wenn ich fragen darf?

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Beitragvon TechDK » 15.06.2013, 21:09

Ok, danke erstmal für die Antworten!

@Vergil09owl

ich weiß nicht welche Rolle das spielen soll, aber sie sind so hoch, dass ich sie sehr schwer oder gar nicht bis zum Wintersemester abbezahlen kann und liegen im 4stelligen Bereich.

@alle:

Jetzt fällt mir die nächste Frage, die einen Abrechnungstechnischencharakter hat, ein. Die Sache mit Anrechnung meiner künftigen Zahlungen (wenn ich theoretisch doch die Bescheinigung bekomme und als Student versichert werde) auf meine Schulden sind klar. Nun läuft das ganze über Zollamt und die künftigen Beiträge werden direkt bei der Krankenkasse eingezahlt und somit die Vorauszahlung gewährleistet. Ich muss ja schließlich die Schulden auch über Zollamt abwickeln. Dazu kommt ja auch, dass ich zwischenzeitlich auch vollzeit beschäftigt war und da wurden die Beiträge an die Krankenkasse selbst gezahlt und nicht auf die Schulden erst getilgt. Ist mein Gedankengang richtig oder gibt es da noch rechtliche Grundsätze, die ich nicht berücksichtige?

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Beitragvon Vergil09owl » 23.06.2013, 10:04

Das läuft anders

1: Die Beitragszahlungen als Student läuft über die Kasse

2 . Die Beitragsschulden läuft über das HZA, oder über die Kasse

3. Die Beiträge als Arbeitnehmer haben nichts mit deinen Schulden aus deiner Zeit als Student zutun.


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