ich habe dieses Forum über Google gefunden und mir schon einige Beiträge durchgelesen. Ich würde gerne meinen Fall schildern und wäre über jede Hilfe dankbar.
Wie ihr ja wisst ist man ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Ich habe aus Dummheit und einigen sozialen Problemen damals verpasst mich selbst zu versichern, was mittlerweile 3 Jahre her ist.
Ich war in dieser Zeit weiterhin als Student eingeschrieben, habe aber nicht an Vorlesungen teilgenommen, weil ich bereits alle nötigen Credits hatte und nur noch mein Praxissemester + Bachelorarbeit beenden muss. Dieses Praxissemester hab ich aber nie angetreten.
In der gesamten Zeit saß ich im Grunde zuhause und habe mich von meinen Eltern versorgen lassen. D.h. ich hab keine Hilfen in jedweder Form vom Staat erhalten. (Ich bin Dumm, ich weiß).
Ich möchte diese Situation jetzt endlich ändern und habe jetzt versucht mich bei einer anderen Krankenkasse als die meiner Eltern zu versichern. Dort sagte man mir, dass das natürlich nicht so einfach geht und das ich ja Versicherungspflichtig bin und wahrscheinlich die Beiträge rückwirkend nachzahlen muss. Man sagte mir auch, dass ich wahrscheinlich erst einmal zu meiner alten Kasse zurück muss, was mir der letzte Brief meiner alten Kasse von 2010 auch bestätigt. Der Sachbearbeiter hat den Antrag jetzt aber trotzdem weiter geschickt und ich erwarte momentan das Resultat.
Ich wollte mich jetzt aber noch weiter informieren, welche Möglichkeiten ich habe und was auf mich zukommt.
Da ich diese 3 Jahre lang nicht gearbeitet habe, habe ich natürlich auch kein eigenes Vermögen. Ich kann also nur sehr schlecht nachträglich noch Beiträge bezahlen und zeitgleich die neuen Beiträge.
Er hat angedeuted, dass wahrscheinlich eine Ratenzahlung möglich ist, aber kann ich diese Kosten auch irgendwie umgehen? Von einer Verwandten habe ich erfahren, dass ihr Sohn ein halbes Jahr lang nicht versichert war und als sie ihn endlich Arbeitssuchend gemeldet haben, dass dort irgendwie übernommen wurde und er diese Beiträge nicht nachträglich zahlen musste.
Ich bin momentan immer noch als Student eingeschrieben, d.h. ich kann mich wahrscheinlich nicht Arbeitssuchend melden bis Ende September oder? Ich werde aber trotzdessen weiterhin Bewerbungen schreiben und Praktika suchen um meinen Abschluss endlich zu bekommen. Momentan plane ich zum Ende des WS13/14 mein Studium abzuschließen.
Eine Frage, die hier eigentlich nicht hingehört, aber vll. könnt ihr die auch beantworten: Wenn ich ein Urlaubssemester anmelde, kann ich mich dann Arbeitssuchend melden? Kann ich während ich Arbeitssuchend gemeldet bin mein Praktikum antreten? Ich bezweifle das, weil ich ja dann im Urlaubssemester bin, aber vll. weiß das jemand genauer.
Ich werd ab heute Nachmittag nicht hier rein schauen können, weil ich nicht zuhause bin, aber wenn ihr mehr Informationen braucht werde ich spätestens morgen früh antworten können.
Ich danke Euch für Eure Hilfe.
Edit:
Ich habe etwas weiter geschmöckert und im Beitrag unter meinem folgenden Absatz von Rossi gefunden:
§ 254 Beitragszahlung der Studenten
Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann andere Zahlungsweisen vorsehen. Weist ein als Student zu Versichernder die Erfüllung der ihm gegenüber der Krankenkasse auf Grund dieses Gesetzbuchs auferlegten Verpflichtungen nicht nach, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
Heist das, dass ich im Grunde diese Semester die ich mich zurückgemeldet hab, garnicht hätte zurückmelden können? D.h. die Beiträge umsonst überwiesen hab und die Fachsemester mir garnicht erst angerechnet werden durften? Von der Hochschule kam nie etwas, ausser die typischen Rückmeldungsschreiben mit meinen Bescheinigungen, dem Semesterticket und dem Studentenausweis.
Ich weiß das ich ziemlich was verbaut hab und das ganze in meiner Verantwortung liegt, aber gibt es da irgendwelche wege das Geld zurück zu erhalten oder zumindest die angerechneten Fachsemester zurück zu setzen?