Student, 28 Jahre, 3 Jahre nicht versichert - Möglichkeiten?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

JDoe
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.2013, 11:08

Student, 28 Jahre, 3 Jahre nicht versichert - Möglichkeiten?

Beitragvon JDoe » 22.06.2013, 11:38

Hallo,

ich habe dieses Forum über Google gefunden und mir schon einige Beiträge durchgelesen. Ich würde gerne meinen Fall schildern und wäre über jede Hilfe dankbar.

Wie ihr ja wisst ist man ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Ich habe aus Dummheit und einigen sozialen Problemen damals verpasst mich selbst zu versichern, was mittlerweile 3 Jahre her ist.

Ich war in dieser Zeit weiterhin als Student eingeschrieben, habe aber nicht an Vorlesungen teilgenommen, weil ich bereits alle nötigen Credits hatte und nur noch mein Praxissemester + Bachelorarbeit beenden muss. Dieses Praxissemester hab ich aber nie angetreten.

In der gesamten Zeit saß ich im Grunde zuhause und habe mich von meinen Eltern versorgen lassen. D.h. ich hab keine Hilfen in jedweder Form vom Staat erhalten. (Ich bin Dumm, ich weiß).

Ich möchte diese Situation jetzt endlich ändern und habe jetzt versucht mich bei einer anderen Krankenkasse als die meiner Eltern zu versichern. Dort sagte man mir, dass das natürlich nicht so einfach geht und das ich ja Versicherungspflichtig bin und wahrscheinlich die Beiträge rückwirkend nachzahlen muss. Man sagte mir auch, dass ich wahrscheinlich erst einmal zu meiner alten Kasse zurück muss, was mir der letzte Brief meiner alten Kasse von 2010 auch bestätigt. Der Sachbearbeiter hat den Antrag jetzt aber trotzdem weiter geschickt und ich erwarte momentan das Resultat.

Ich wollte mich jetzt aber noch weiter informieren, welche Möglichkeiten ich habe und was auf mich zukommt.

Da ich diese 3 Jahre lang nicht gearbeitet habe, habe ich natürlich auch kein eigenes Vermögen. Ich kann also nur sehr schlecht nachträglich noch Beiträge bezahlen und zeitgleich die neuen Beiträge.

Er hat angedeuted, dass wahrscheinlich eine Ratenzahlung möglich ist, aber kann ich diese Kosten auch irgendwie umgehen? Von einer Verwandten habe ich erfahren, dass ihr Sohn ein halbes Jahr lang nicht versichert war und als sie ihn endlich Arbeitssuchend gemeldet haben, dass dort irgendwie übernommen wurde und er diese Beiträge nicht nachträglich zahlen musste.

Ich bin momentan immer noch als Student eingeschrieben, d.h. ich kann mich wahrscheinlich nicht Arbeitssuchend melden bis Ende September oder? Ich werde aber trotzdessen weiterhin Bewerbungen schreiben und Praktika suchen um meinen Abschluss endlich zu bekommen. Momentan plane ich zum Ende des WS13/14 mein Studium abzuschließen.


Eine Frage, die hier eigentlich nicht hingehört, aber vll. könnt ihr die auch beantworten: Wenn ich ein Urlaubssemester anmelde, kann ich mich dann Arbeitssuchend melden? Kann ich während ich Arbeitssuchend gemeldet bin mein Praktikum antreten? Ich bezweifle das, weil ich ja dann im Urlaubssemester bin, aber vll. weiß das jemand genauer.

Ich werd ab heute Nachmittag nicht hier rein schauen können, weil ich nicht zuhause bin, aber wenn ihr mehr Informationen braucht werde ich spätestens morgen früh antworten können.

Ich danke Euch für Eure Hilfe.

Edit:

Ich habe etwas weiter geschmöckert und im Beitrag unter meinem folgenden Absatz von Rossi gefunden:

§ 254 Beitragszahlung der Studenten


Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann andere Zahlungsweisen vorsehen. Weist ein als Student zu Versichernder die Erfüllung der ihm gegenüber der Krankenkasse auf Grund dieses Gesetzbuchs auferlegten Verpflichtungen nicht nach, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.


Heist das, dass ich im Grunde diese Semester die ich mich zurückgemeldet hab, garnicht hätte zurückmelden können? D.h. die Beiträge umsonst überwiesen hab und die Fachsemester mir garnicht erst angerechnet werden durften? Von der Hochschule kam nie etwas, ausser die typischen Rückmeldungsschreiben mit meinen Bescheinigungen, dem Semesterticket und dem Studentenausweis.

Ich weiß das ich ziemlich was verbaut hab und das ganze in meiner Verantwortung liegt, aber gibt es da irgendwelche wege das Geld zurück zu erhalten oder zumindest die angerechneten Fachsemester zurück zu setzen?

nobody
Beiträge: 2
Registriert: 17.06.2013, 21:53

Beitragvon nobody » 22.06.2013, 13:43

Wie es aussieht werden dir nach neuer Gesetzgebung die rückständige Beiträge erlassen.

http://www.sozialticker.com/schuldenerl ... 30616.html

JDoe
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.2013, 11:08

Beitragvon JDoe » 22.06.2013, 14:05

Wow, das sind sehr gute Neuigkeiten und auch noch so "neu" das der Sachbearbeiter mit dem ich vor paar Tagen telefoniert hab noch nichts davon wusste.

Vielen Dank nobody, du hast mir echt den Tag versüßt.

ratte1
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 453
Registriert: 03.03.2009, 20:42

Beitragvon ratte1 » 22.06.2013, 15:50

Hallo JDoe,

ich verderbe dir nur ungern den Tag, aber soweit ich weiß gilt diese Regelung nur für frewillig Versicherte und für Sonst Nichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB.

Du aber bist Plichtversicherter, daher wird dir das neue Gesetz nichts nützen.


MfG
ratte1

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... assen.html

JDoe
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.2013, 11:08

Beitragvon JDoe » 23.06.2013, 00:16

Hallo ratte1,

es wäre auch echt zu schön gewesen ...

ich hatte den Text wirklich so gelesen, dass die Zuständigen eingesehen haben, dass Menschen die mit der Versicherung nicht hinterhergekommen sind irgendwelche Probleme in ihrem Leben hatten und diese zuständigen Kosten durch die nachträgliche Zahlung kaum aufbringen können und deswegen diese nachträglichen Beitrage erlassen werden.

Hallo silvars,

wann war denn das? Wenn ich diese News richtig lese, ist dieser Gesetzesentwurf ganz frisch (News vom 16.06.13).


Hat sonst noch jemand Ideen oder Informationen? Sogar wenn ich auf Raten zahlen muss, werd ich da nicht so bald raus kommen und wie gesagt hab ich kein eigenes Vermögen.


Kann ich eigentlich während ich als Student eingeschrieben bin Sozialhilfe beziehen? Ich versuche grad mein Leben wieder in den Griff zu kriegen, aber diese ganzen Sachen erschweren mir das echt. Ich hab vor ein paar Jahren schon versucht Wohngeld zu bekommen, aber weil ich als Student eingeschrieben war, stand mir das irgendwie nicht zu.


Ich hab da noch die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland" (UDP) gefunden, die ich gleich Montag Früh anrufen werde. Laut der Webseite informiert die kostenlos in Sachen Krankenversicherung und Rechte als Patient.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 23.06.2013, 09:55

taja, Da problem wird sich so auf round about 2772 € belaufen.

Darf ich eine Frage stellen bist duin den letzten drei Jahren immatrikuliert gewesen?

http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... 060321.pdf

Denn rein theoretisch häte die Kasse der Uni mitteilen müsssen das keien Beiträge bezahlt wurden und die uni hätte eine Mitgliedsbescheinigung der Kasse bei dir anfordern müssen. Rein theoretisch, in der Praxis sieht das meist anders aus.

(3) Die Krankenkasse hat der Hochschule das Ende der Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten oder die Nichterfüllung der dem versicherungspflichtigen Studenten ihr gegenüber auferlegten Verpflichtungen unverzüglich auf dem Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 mitzuteilen.


http://www.gesetze-im-internet.de/skv-m ... 00996.html

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 23.06.2013, 10:12

Übrigens auch Studenten habe dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, sofern denn die Vorrausssetzugnen dafür vorliegen.

JDoe
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.2013, 11:08

Beitragvon JDoe » 23.06.2013, 10:33

Vergil09owl hat geschrieben:Darf ich eine Frage stellen bist duin den letzten drei Jahren immatrikuliert gewesen?


Ja bin ich. Ich habe halt jedes Semester versucht mich zusammen zu reissen und weiter zu machen, was mir letztenendes nicht gelungen ist.

Wie bereits gesagt, ich habe mich immer wieder zurückgemeldet und habe von der Hochschule immer nur das Schreiben mit den Immatrikulationsbescheinigungen, dem Semesterticket und dem Studentenausweis zurück erhalten. Kann ich da irgendwas machen um Geld zurück zu erhalten / angerechnete Fachsemester zurück zu setzen?


Ist der Betrag den du da genannt hast nur die fälligen Nachzahlungen (2772€ / 36 ) oder sind da auch Strafbeiträge (falls sowas reinfällt) mit eingerechnet? Werden evtl. Strafbeiträge auf mich zukommen? Ich mein irgendwo gelesen zu haben das dies erst ab dem 5. Jahr der Fall ist.

Wie werden solche Nachzahlungen in Raten geregelt? Muss ich das innerhalb von 2 Jahren zurückzahlen oder hab ich da mehr Zeit für?

Ich danke dir auf jedenfall schonmal für diese Infos und für die Links. Ich hab mir schon ein paar Absätze durchgelesen und werd die mir abspeichern, wenn ich die später vll. brauchen werde.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 23.06.2013, 10:45

Ok, also du warst weiter imatrikuliert und hast das 30 Lebensjahr nicht vollendet und hast die Vorraussetzugnen als versicherugnspflichtiger Student erfüllt. IMMas wurden ausgestellt, Studiegebühren bezahlt. Taja. Tut mir leid sieht schecht aus.

Die Saümniszuschläge sind da nicht mitdrinn, die kommen erst meist ab dem 2 Monat des Nichtzahlens.

http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html

allerdings gibt es da denn wieder ein Problem.

(2) Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt, ist ein darauf entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte.


Heißt also denn beweise mal das du keine Kenntnis hattest...


Grundsätzlich könntest du auch als Werkstudent arbeiten, weniger als 20 Stunden in der Woche und über 451,- € . Da fallen denn nur RV Beiträge an. Wäre z.B eine Möglichkeit an Geld zukommen.

Ausserdem gibt es da dennnoch die möglichkeit der Ratenzahlung § 76 SGB IV.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html

http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 2.2010.pdf

Dieser Antrag muss von deiner Seite auskommen und es müssen tragbare Raten angeboten werden . zb 77 € Beitrag KvdS + 77 € Rate zur Begleichung der Beitragsrückstände, gehen die neuen Beiträge usw. rechtzeitig ein fallen keine Säumniszuschläge an. Die ist allerdings nur eine rein einseitige Sichtweise meinerseits.

JDoe
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.2013, 11:08

Beitragvon JDoe » 23.06.2013, 13:30

Danke Vergil09owl, ich werd am Montag erstmal bisschen rumtelefonieren müssen und schauen wo ich was machen muss. Wenn ich neues zu meiner Situation oder einfach nur neue Fragen hab, werd ich mich wieder melden.

Ich muss jetzt sowieso ein Praktikum starten um meinen Abschluss noch rechtzeitig zu bekommen, ich hoffe, dass ich ein vergütetes Praktikum bekomme um das abzahlen zu können. Wie es aussieht wird mich diese ganze Situation noch über viele Jahre verfolgen.

Wenn Euch sonst noch etwas einfällt oder ihr Ratschläge habt, würd ich mich aber sehr freuen. Ich werd definitiv weiter hier reinschauen.

Danke Euch erstmal.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste