irrtümlich studentisch nach dem 14. Fachsemster versichert

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Stony
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irrtümlich studentisch nach dem 14. Fachsemster versichert

Beitragvon Stony » 23.06.2013, 14:47

Hallo,
ich benötige dringend eine Einschätzung der Rechtslage bei folgendem Fall:

vor einem Monat ist der GKV, bei der eine Studentin studentisch versichert ist, aufgefallen, dass diese das 14. Fachsemester überschritten hat und zwar bereits vor 2 Jahren und sich die Studentin daher bereits 2011 hätte freiwillig versichern müssen.
Jetzt soll sich die Person nachträglich rückwirkend ab 2011 freiwillig versichern.
Die freiwillige Versicherung ist ca doppelt so teuer wie die studentische was zu einer Nachzahlung von ca 2200€ Versicherungsschulden führen würde.

Im Vertrag der Studentin steht (diesen hat sie sich leider erst jetzt, als das Problem aufgetreten ist, nochmal angeschaut):
die stud. Versicherung besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters. Das Erreichen dieses Kriteriums hat das Ende der KV des Studenten zur Folge.
Außerdem steht dort die Bitte immer eine aktuelle Immabescheinigung einzureichen.Dies hat die Studentin aber vergessen, wurde auch nie wieder dazu aufgefordert.

Die brennenden Frage der verzweifelten Studentin lauten:
Ist die Person denn verpflichtet sich rückwirkend freiwillig zu versichern und die Beiträge nachzuzahlen?

Ist die Versicherung berechtigt die vollen Beiträge zurückzufordern oder hat die Person das Recht auf eine Reduzierung des Betrages?

Was ist, wenn sich die Person weigert sich nachträglich bei denen als freiwilliges Mitglied zu versichern?
Müsste die Person die Beiträge dann bei einer anderen GKV auch nachzahlen?

Sollten Unklarheiten bestehen bin ich gerne bereit diese zu Klären.
Über Antworten zur diesbezüglichen Rechtslage wäre die Person sehr dankbar.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 23.06.2013, 15:11

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=160004&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Guten Tag, ich habe hier mal einen Link zur Studentischen KV eingestellt.

Wann begann die Pflichtversicherung als Studentin, war sie vorher familienversichert, hat sie das 30 Lebensjahr vollendet. Usw.

Ob die Versicherungspflicht als Student über das 14. Fachsemester oder über die Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus gerechtfertigt ist, entscheidet die Krankenkasse jeweils im Einzelfall. Die Begrenzung auf 14 Fachsemester bezieht sich im Übrigen immer nur auf einen Studiengang. Fachsemester, die in unterschiedlichen Studiengängen zurückgelegt wurden, sind daher nicht zusammenzurechnen.


http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... n=#hlt_ank


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