Hallo,
folgender Sachverhalt: Meine Frau, 27, frewillig gesetzlich versichert bei einer BKK, hat 2011 ihr Studium mit Magister abgeschlossen, leider bis auf eine kurze Vertretungstätigkeit seit dem arbeitslos ohne Bezüge, beginnt im August eine dreijährige Ausbildung zur Ergotherapeutin, für die sie kein Entgeld bekommt.
Ich bin privat versichert und die BKK hat nun von mir einen Lohnzettel verlangt und den Versicherungsbeitrag für Sie auf Basis der halben Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Ganz schön happig mit nur einem Einkommen
Nun die eigentliche Frage: Kann Sie ab August (zu Beginn ihrer Ausbildung) in den Studententarif wechseln?
Studententarif bei Ausbildung nach erfolgreichem Studium?
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