Studententarif bei Ausbildung nach erfolgreichem Studium?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Audacius
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Studententarif bei Ausbildung nach erfolgreichem Studium?

Beitragvon Audacius » 25.06.2013, 11:36

Hallo,

folgender Sachverhalt: Meine Frau, 27, frewillig gesetzlich versichert bei einer BKK, hat 2011 ihr Studium mit Magister abgeschlossen, leider bis auf eine kurze Vertretungstätigkeit seit dem arbeitslos ohne Bezüge, beginnt im August eine dreijährige Ausbildung zur Ergotherapeutin, für die sie kein Entgeld bekommt.

Ich bin privat versichert und die BKK hat nun von mir einen Lohnzettel verlangt und den Versicherungsbeitrag für Sie auf Basis der halben Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Ganz schön happig mit nur einem Einkommen :(

Nun die eigentliche Frage: Kann Sie ab August (zu Beginn ihrer Ausbildung) in den Studententarif wechseln?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 25.06.2013, 19:40

Hm darf ich fragen ob Bafög bezogen wird?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 25.06.2013, 19:56

ist die eine Schulausbildung oder eine Berufsausbildung ?

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Beitragvon Audacius » 26.06.2013, 08:54

Es wird kein Bafög bezogen.

Und da die Bildungseinrichtung im Ausbildungsvertrag sich selbst als Schule bezeichnet, würde ich mal sagen, es ist eine Schulausbildung.

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Beitragvon Audacius » 01.07.2013, 09:07

Hallo, keiner einen Tip für mich? Viele Grüße!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 01.07.2013, 18:50

nach meiner Auffassung kann sie NICHT in einen Studentenbeitrag rein.

Es zählen die halben Einkünfte des privat versicherten Ehegatten.
ALSO Berechnung höchstens aus 1968,75
x 14, 9 % zur Krankenversicherung
x 2,3 % zur Pflegeversicherung (wenn Kinder vorhanden,dann 2,05 %)

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Beitragvon Audacius » 02.07.2013, 09:28

Vielen Dank für die Antwort.


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