G-Krankenkassen fordern Bonsuheft für Zahnarzt

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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gati
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G-Krankenkassen fordern Bonsuheft für Zahnarzt

Beitragvon gati » 29.09.2013, 13:10

Hallo,
ich habe meiner gesetz. Kasse mitgeteilt, dass ein Bonusheft überflüssig und Qatsch ist, da ich regelmäßig seit 25 Jahren für die Zahnreinigung beim Zahnarzt erscheine, er dazu natürlich Rechnungen stellt an die Kasse, und die auch im Zeitalter der elektronic jederzeit per wenigen Mausklicken bei der Kasse abrufbar wären.
Das Bonusheft hat ja bekanntlich die Wirkung, dass bei einer späteren Teueren Zahnbehandlung nicht nur die vorgegebenen 60% davon von der Kasse erstatten werden, sondern je nach Jahre des unterschriebenen Bonusheftes bis zu 100 % erstattet werden.
Nun kommt von der Kasse , sogar per Post ( nicht wie erhofft ebenfalls per mail ) zurück, dass die Abrufung der Rechnungen am PC auch heute noch nicht möglich wären, und dass der Gesetzgeber sowieso den Versicherten die Nachweispflicht auferlegt hätte, für spätere Erstattungen teuerer Zahnarztrechnungen diesbezüglich entweder alle Rechnungen aufbewahren,( was ja nicht geht, da der Zahnarzt Kassenleistungen nicht mit mir, sondern direkt mit der Kasse abrechnet) oder eben zum Nachweis dieses Bonusheft zu führen.
Frage:
wer weis darüber detailliert Bescheid und kann eine Umfassende Antwort geben?
lg
gati

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 30.09.2013, 12:51

Hallo,
ich kenne es auch nur so, dass der Bonus-Nachweis für einen erhöhten Festzuschuss zwingend erfordelich ist. Sicherlich kann man davon ausgehen dass einer Krankenkasse auf dem Wege der Abrechnungen die Behandlungsdaten beim Zahnarzt bekannt gemacht werden, das hat aber zwei "Fehler" - einmal werden dort nur die Daten aufgeführt die auch tatsächlich Vertragsbehandlung beinhalten, also z.B. eine proff. Zahnreinigung ist dort nicht aufgeführt und zum anderen kommt es durch die Abrechnungswege zu ziemlichen Zeitverzögerungen.
Kurz gesagt - das Bonusheft ist notwendig, bzw. die Bestätigung des ZA. auf dem Heil- und Kostenplan dass die Voraussetzungen (5 bzw. 10 Jahre) erfüllt wurden - letzteres wird meines Wissens nach aber von den Kassen unterschiedlich gehändelt.
Gruss
Czauderna

gati
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Beitragvon gati » 30.09.2013, 21:07

hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort.
naja, ich denke, dass jede bezahlte Rechnung der Kassen an die Ärzte dokumentiert und irgendwo gespeichert und abrufbar ist.
Da wird es unerheblich sein, wie lange so ein Prozess dauert.
Wichtig ist doch nur eins:
es ist alles nachprüfbar!
Und deshalb kann es meiner Meinung nach nicht sein, wenn so ein Bonusheft zusätzlich zu führen ist, das die NOCH zusätzlich, zu den dann vorhandenen Unterlagen der Kasse einen Beweis bekommen, dass man regelmäßig beim Arzt oder Zahnarzt war zur Vorsorge und Zahnreinigung.

Das geht mir einfach nicht in den Kopf, vor allem dann nicht, wenn angegeben wird, dass die Beweislast für diese Vorsorgeuntersuchungen angeblich vom Gesetzgeber dem Patient aufbebrummt wurde,
( was ich immer noch nicht weis ob das wirklich stimmt)
nur das die nicht nachprüfen müssen, wann und zu welcher Zeit so ein Patient bei den Vorsorgeuntersuchungen war, obwohl die Rechnungen Jahrelang von der Kasse an den Zahnartzt oder Arzt bezahlt wurden.
Naja, da werden wir wohl damit leben müssen.
lg
gati

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.10.2013, 07:59

Hallo, ich hab das noch etwas :
Richtlinien
Individualprophylaxe-Richtlinien Stand: 1. Januar 2004
des Bundesauschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
in der Fassung vom 4. Juni 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 226 (S. 24 966) vom 3. Dezember 2003 in Kraft getreten am 1. Januar 2004
und dort heisst es
"13. In ein Bonusheft ist bei den 12- bis 17-Jährigen für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus einzutragen. Das Bonusheft dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz gem. § 30 Abs. 2 SGB V. In das Bonusheft sind daher auch die jährlichen Untersuchungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres einzutragen."
Gruss
Czauderna

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Beitragvon gati » 02.10.2013, 07:50

vielen Dank für die Antwort............ist eben so wie es ist, obs mir gefällt oder nicht.

lg
gati


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