G-Krankenkassen fordern Bonsuheft für Zahnarzt
Verfasst: 29.09.2013, 13:10
Hallo,
ich habe meiner gesetz. Kasse mitgeteilt, dass ein Bonusheft überflüssig und Qatsch ist, da ich regelmäßig seit 25 Jahren für die Zahnreinigung beim Zahnarzt erscheine, er dazu natürlich Rechnungen stellt an die Kasse, und die auch im Zeitalter der elektronic jederzeit per wenigen Mausklicken bei der Kasse abrufbar wären.
Das Bonusheft hat ja bekanntlich die Wirkung, dass bei einer späteren Teueren Zahnbehandlung nicht nur die vorgegebenen 60% davon von der Kasse erstatten werden, sondern je nach Jahre des unterschriebenen Bonusheftes bis zu 100 % erstattet werden.
Nun kommt von der Kasse , sogar per Post ( nicht wie erhofft ebenfalls per mail ) zurück, dass die Abrufung der Rechnungen am PC auch heute noch nicht möglich wären, und dass der Gesetzgeber sowieso den Versicherten die Nachweispflicht auferlegt hätte, für spätere Erstattungen teuerer Zahnarztrechnungen diesbezüglich entweder alle Rechnungen aufbewahren,( was ja nicht geht, da der Zahnarzt Kassenleistungen nicht mit mir, sondern direkt mit der Kasse abrechnet) oder eben zum Nachweis dieses Bonusheft zu führen.
Frage:
wer weis darüber detailliert Bescheid und kann eine Umfassende Antwort geben?
lg
gati
ich habe meiner gesetz. Kasse mitgeteilt, dass ein Bonusheft überflüssig und Qatsch ist, da ich regelmäßig seit 25 Jahren für die Zahnreinigung beim Zahnarzt erscheine, er dazu natürlich Rechnungen stellt an die Kasse, und die auch im Zeitalter der elektronic jederzeit per wenigen Mausklicken bei der Kasse abrufbar wären.
Das Bonusheft hat ja bekanntlich die Wirkung, dass bei einer späteren Teueren Zahnbehandlung nicht nur die vorgegebenen 60% davon von der Kasse erstatten werden, sondern je nach Jahre des unterschriebenen Bonusheftes bis zu 100 % erstattet werden.
Nun kommt von der Kasse , sogar per Post ( nicht wie erhofft ebenfalls per mail ) zurück, dass die Abrufung der Rechnungen am PC auch heute noch nicht möglich wären, und dass der Gesetzgeber sowieso den Versicherten die Nachweispflicht auferlegt hätte, für spätere Erstattungen teuerer Zahnarztrechnungen diesbezüglich entweder alle Rechnungen aufbewahren,( was ja nicht geht, da der Zahnarzt Kassenleistungen nicht mit mir, sondern direkt mit der Kasse abrechnet) oder eben zum Nachweis dieses Bonusheft zu führen.
Frage:
wer weis darüber detailliert Bescheid und kann eine Umfassende Antwort geben?
lg
gati