KV Beiträge nicht mehr bezahlbar
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KV Beiträge nicht mehr bezahlbar
Hallo zusammen ich Schilder mal meine Situation und hoffe das irgendjemand Ideen oder Lösungsvorschläge für mich hat. Im September diesen Jahres teilte mir mein Kv mit das ich aufgrund meines Verdienst seit Januar 2013 nicht mehr familienversichert bin und ich aus dem Grund doch bitte rückwirkend einen Antrag zur Aufnahme in die studentische kV ausfüllen solle. Auf Nachfragen meinerseits warum mir das nicht eher mitgeteilt wird wurde gesagt es sei jetzt erst aufgefallen das ich bei meiner Beschäftigung mehr als 275€ verdiene und es deswegen nicht mehr geht. Ich muss jetzt einen monatlichen Beitrag von 78€ Zahlen plus 20€ raten für die angefallenen Zahlungen von Januar bis September. Jetzt meine Einkommensverhältnisse ich bekomme im Monat 174€ Bafög und Lohn aus einer geringfügigen Beschäftigung in Höhe von 450€ Meine Ausgaben belaufen sich auf 260€ Studiengebühren im Monat ca 200€ Benzin kosten da ich in venlo studiere und 75€ Autoversicherung mir bleiben also noch 89€ übrig wie man daran sieht kann ich mir eine kV einfach nicht leisten was für Möglichkeiten gibt es da für mich?
Ich war heute nochmal bei der Krankenkasse und habe nachgefragt und da wurde mir gesagt das mein Bafög mit als Einkommen gezählt wird was der Grund ist weshalb ich über der Einkommensgrenze liege. Alle denen ich bisher davon erzählt habe haben aber auch gesagt das dies gar nicht sein darf aber ich kann doch davon ausgehen das,dass was mir der Mitarbeiter bei der Versicherung sagt stimmt oder nicht?
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Dala1006 hat geschrieben:Ich war heute nochmal bei der Krankenkasse und habe nachgefragt und da wurde mir gesagt das mein Bafög mit als Einkommen gezählt wird was der Grund ist weshalb ich über der Einkommensgrenze liege. Alle denen ich bisher davon erzählt habe haben aber auch gesagt das dies gar nicht sein darf aber ich kann doch davon ausgehen das,dass was mir der Mitarbeiter bei der Versicherung sagt stimmt oder nicht?
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159268&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Guten Abend, laut gemeinsamen Rundschreiben zum Gesamteinkommen, zählt Bafög nicht dazu.
Die Einkommensgrenze 1 liegt bei 385 €
Bei einer geringfügingen Tätigkeit liegt die Grenze bei 450 €
Ergo ist die Familienversichrung weiter möglich, Der Bescheid ist grob gesagt sachlich und fachlich falsch.
Gruss
Jochen
Hallo danke für die schnelle Antwort ich habe auch überall im Internet nur Informationen dazu gefunden das es nicht anrechenbar ist habe jetzt einen beratungstermin bei einer Anwältin für sozialrecht gemacht scheint mir das einfachste zu sein wenn die AOK auf dem Standpunkt beruht. Es geht ja schließlich auch um eine Summe von über 600€ die von mir als Nachzahlung für die Monate Januar bis September gefordert werden und das ist für eine Studentin nicht so einfach aufzubringen. Also den Sachverhalt klären und dann am besten mit der gesamten Familie die Krankenkasse wechseln
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- Postrank7
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Leg Ihnen das Rundschreiben vor, das müßte reichen.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 17.10.2013, 07:45, insgesamt 1-mal geändert.
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