Aufnahme in die Familienversicherung nach Heirat möglich?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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morla
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Aufnahme in die Familienversicherung nach Heirat möglich?

Beitragvon morla » 18.10.2013, 16:56

Hallo und Grüß Gott,

ich bin 32 und habe mich jetzt kürzlich für ein Vollzeitstudium als Weiterbildungsmaßnahme entschieden. Ich habe vorher 13 Jahre gearbeitet und war als Angestellte gesetzlich versichert. Ich bin gelernte Bankkauffrau und mir hat der Job einfach nicht mehr gefallen. Das nur als Hintergrundinfo...
Auf jeden Fall habe ich meiner Krankenkasse (HKK) mitgeteilt, dass ich mich ja nun freiwillig gesetzlich versichern muss und die Unterlagen wegen Beitragszahlung, Bankverbindung etc. auch schon unterschrieben zurück geschickt. Jetzt lebe ich mit meinem Freund schon lange zusammen und da liegt es ja nahe den Gang zum Standesamt zu wagen. Für uns hat das keinerlei Bedeutung, ob jetzt mit oder ohne Trauschein, für alle Kritiker zur Beruhigung :wink:

Jetzt habe ich mich aber durch folgenden Satz verunsichern lassen:
Voraussetzungen einer Familienversicherung

Familienangehörige die

nicht selbst versichert sind,
nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind

können in der Familienversicherung mitversichert werden.

Kann ich mich nach Heirat bei meinem Mann (Angestellter GKV)
familienversichern oder nicht?
Bin ich als freiwillig in der GKV versicherte Studentin von der allgemeinen Versicherungspflicht befreit? Ach so, ich habe zukünftig kein eigenes Einkommen.

:D :D vielen Dank schon mal für eure Antworten

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 19.10.2013, 11:22

Kanst du, da du dich von dre Versicherungspflicht nicht hast befreien lassen. Bei welcher Kasse ist dein zukünftiger Mann versichert?

http://www.hkk.de/fileadmin/doc/unterne ... chtrag.pdf

Sieh Satzung hier HKK § 12

Abs. 2. mit Ablauf des Tages, der dem Beginn einer Familienversicherung nach§ 10 SGB V vorangeht

morla
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Beitragvon morla » 19.10.2013, 13:58

Erst mal vielen Dank für deine Recherche und schnelle Antwort!
Bei der AOK ist er versichert.
Ich war mir nur nicht sicher, ob die AOK mich nach der Heirat in die Familienversicherung aufnimmt, weil ich doch eigentlich jetzt "versicherungsfrei" bin und somit nicht die Voraussetzungen erfülle. Andererseits sind meines Wissens auch erwerbslose Ehegatten(meistens ja die Frau, ohne jetzt diskriminierend zu sein) beim erwerbstätigen Partner mitversichert. Also müsste das doch eigentlich auch für mich möglich sein, unabhängig vom Studentenstatus?
Ich möchte hier auch noch mal erwähnen, dass ich es absolut unverständlich finde, dass die aktuelle Rechtslage es nicht ermöglicht, sich über 30 als Student zu versichern, d.h. mit günstigeren Beiträgen. Das ist keine Kritik an den Krankenkassen, die ja auch nur nach Gesetz handeln. Schließlich sitzt man nicht faul zu Hause rum, sondern qualifiziert sich mit einem höherwertigen Abschluss. Meines Erachtens ist es nicht mehr zeitgemäß ausschließlich die klassische Laufbahn, also Abi, Studium und Arbeit bis 67 in dem erlernten Beruf zu fördern, d.h. Bafoeg, Krankenversicherung etc. Und ich glaube das Klischee vom arbeitsscheuen Langzeitstudenten, der mit Anfang 30 noch bei Mutti wohnt, trifft auch nur auf die wenigsten von uns zu. Wenn ich mir die Vorlesungs- und Prüfungspläne so anschaue, ist das doch alles ziemlich sportlich....

GS
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Beitragvon GS » 20.10.2013, 00:03

hallo morla,
Familienversicherung in der AOK geht i. O. Das ist aber bereits geklärt.
Ich möchte hier auch noch mal erwähnen, dass ich es absolut unverständlich finde, dass die aktuelle Rechtslage es nicht ermöglicht, sich über 30 als Student zu versichern, d.h. mit günstigeren Beiträgen. Das ist keine Kritik an den Krankenkassen, die ja auch nur nach Gesetz handeln. Schließlich sitzt man nicht faul zu Hause rum, sondern qualifiziert sich mit einem höherwertigen Abschluss. Meines Erachtens ist es nicht mehr zeitgemäß ausschließlich die klassische Laufbahn, also Abi, Studium und Arbeit bis 67 in dem erlernten Beruf zu fördern, d.h. Bafoeg, Krankenversicherung etc. Und ich glaube das Klischee vom arbeitsscheuen Langzeitstudenten, der mit Anfang 30 noch bei Mutti wohnt, trifft auch nur auf die wenigsten von uns zu. Wenn ich mir die Vorlesungs- und Prüfungspläne so anschaue, ist das doch alles ziemlich sportlich....
Damit hast Du in allem völlig recht, und dennoch hat das keine Chance. Denn das kostet und bringt gleichzeitig keine Punkte, also Wählerstimmen bei der gefühlten Mehrheit. Und zwar,weil das besagte Klischee nach wie vor eingeBILDet wird, bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit.

Gruß von
Gerhard

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 20.10.2013, 08:18

Vergil09owl hat geschrieben:Kanst du, da du dich von dre Versicherungspflicht nicht hast befreien lassen.


Entsteht denn bei einem 32-jährigen Studenten überhaupt eine Versicherungspflicht?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 20.10.2013, 10:01

Cassiesmann hat geschrieben:
Vergil09owl hat geschrieben:Kanst du, da du dich von dre Versicherungspflicht nicht hast befreien lassen.


Entsteht denn bei einem 32-jährigen Studenten überhaupt eine Versicherungspflicht?


Nein

§ 5 Abs. 1 Nr. 9- Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie auf Grund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,


Nur ab dem 018.2013 denn Weiterführung als freiwillige Versicherung.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159370&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Da gibt es denn nur den kleinen Unterschied von 78 ,- € mtl Beitrag zu 157 € mtl monatlichen Mindestbeitrag.

Im Übrigen...


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