Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Ausgangslage:
Studentin
22 Jahre alt
Familienversichert
Bafögempfänger
KKH Allianz
seit dem 15.5.2013-1.9.2013 Werkstudent (bedarfsabhängige Abrufarbeit, sprich ich kann kommen wann ich will)
Im Mai 100€
Im Juni 700€
Im Juli 1400€
August 2000€
Seit dem 01.09.2013 Pflichtpraktikum im selben Unternehmen
Kriege jeden Monat 600€
Jetzt die Frage, muss ich in eine Studentische Krankenversicherung wechseln?
Wenn ja, muss ich dann Beiträge ab Juni nachzahlen? (Also insgesamt 6 Monatsbeiträge bis jetzt? :/ )
Ist das mit der EInkommensgrenze bei jeder Krankenkasse anders?
So wie ich es verstanden habe, ja,
Allerdings kenne ich noch 5 andere (unter 25 Jahre) aus meinem Studiengang die ebenfalls im Pflichpraktikum sind und alle über 600€ verdienen, und bei niemanden hat sich die Krankenversicherung gemeldet?
Muss man sich selbst drumkümmern, kommen die auf einen zu oder kann man auch Glück haben und man wird vergessen?
Vielen Dank
für jede Hilfe
Bin ich die einzigste die KV zahlen muss ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Juni - August 4100 € Gesamteinkommen.
September bis Dezember 4 x 600 € = 2100€
Juni - Dezember Gesamteinkommen 6200 €
Grenze 2013 4620 € + 1000 € Webungskostenpauschale.
Überschreiten der Grenze vorrausichtlich ab dem 17.11.2013 = Versichrungspflicht in der KvdS. Grundsätzlich. Der Arbeitgeber hat auch zu prüfen ob nicht ggf hier die Versicherungspflicht als Praktikant vorliegt da es scih hier um ein Pflichtpraktikum handelt.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159975&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
September bis Dezember 4 x 600 € = 2100€
Juni - Dezember Gesamteinkommen 6200 €
Grenze 2013 4620 € + 1000 € Webungskostenpauschale.
Überschreiten der Grenze vorrausichtlich ab dem 17.11.2013 = Versichrungspflicht in der KvdS. Grundsätzlich. Der Arbeitgeber hat auch zu prüfen ob nicht ggf hier die Versicherungspflicht als Praktikant vorliegt da es scih hier um ein Pflichtpraktikum handelt.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159975&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
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- Postrank7
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