Bin ich die einzigste die KV zahlen muss ?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Katha90
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Bin ich die einzigste die KV zahlen muss ?

Beitragvon Katha90 » 02.12.2013, 14:43

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

Ausgangslage:
Studentin
22 Jahre alt
Familienversichert
Bafögempfänger
KKH Allianz

seit dem 15.5.2013-1.9.2013 Werkstudent (bedarfsabhängige Abrufarbeit, sprich ich kann kommen wann ich will)
Im Mai 100€
Im Juni 700€
Im Juli 1400€
August 2000€

Seit dem 01.09.2013 Pflichtpraktikum im selben Unternehmen
Kriege jeden Monat 600€

Jetzt die Frage, muss ich in eine Studentische Krankenversicherung wechseln?
Wenn ja, muss ich dann Beiträge ab Juni nachzahlen? (Also insgesamt 6 Monatsbeiträge bis jetzt? :/ )
Ist das mit der EInkommensgrenze bei jeder Krankenkasse anders?

So wie ich es verstanden habe, ja,
Allerdings kenne ich noch 5 andere (unter 25 Jahre) aus meinem Studiengang die ebenfalls im Pflichpraktikum sind und alle über 600€ verdienen, und bei niemanden hat sich die Krankenversicherung gemeldet?
Muss man sich selbst drumkümmern, kommen die auf einen zu oder kann man auch Glück haben und man wird vergessen?

Vielen Dank
für jede Hilfe :)

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2013, 14:55

Juni - August 4100 € Gesamteinkommen.

September bis Dezember 4 x 600 € = 2100€

Juni - Dezember Gesamteinkommen 6200 €

Grenze 2013 4620 € + 1000 € Webungskostenpauschale.

Überschreiten der Grenze vorrausichtlich ab dem 17.11.2013 = Versichrungspflicht in der KvdS. Grundsätzlich. Der Arbeitgeber hat auch zu prüfen ob nicht ggf hier die Versicherungspflicht als Praktikant vorliegt da es scih hier um ein Pflichtpraktikum handelt.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159975&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Katha90
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Beitragvon Katha90 » 02.12.2013, 15:02

Vielen Dank für die schnelle Antwort, kurze Verständnisfrage noch bezüglich

17.11.2013 = Versichrungspflicht in der KvdS

bedeutet das, dass ich erst ab diesen Zeitpunkt Beiträge zahlen muss, wenn ich muss?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 02.12.2013, 18:24

Grundsätzlich ja, wenn du allerdings weniger als 20 Stunden arbeitest und noch studierst bist du grundsätzlich Student und eine Familienversicherung ist aufgrund der von dir vorgegebenen Daten grundsätzlich nicht mehr möglich. Sofern die Kasse sich denn meldet.

Ist allerdings nur meine Meinung.


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