Doppelt versichert. Was kündigen?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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Doppelt versichert. Was kündigen?

Beitragvon EinNutzer » 30.12.2013, 12:21

Moin,

habe mal zwei Fragen bezüglich KK.

1) Ich war 8 Jahre im Ausland, und dort bei der PKV Central versichert, bin dann aber wegen Studiums zurück nach DE gezogen. Da meine Uni es verpennt hat, mir Unterlagen zuzuschicken, habe ich erst am Tag des Semesterbeginns von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht erfahren und bin dann spontan der TK beigetreten.

Im Grunde würde ich mich aber lieber von der GKV befreien lassen und bei der Central bleiben. Ich hatte mal gelesen, innerhalb von drei Monaten des Eintritts könnte man noch wechseln, ist dies möglich? Bin seit Ende 10.13, also zwei Monate bei der TK Mitglied und habe noch keine Leistungen in Anspruch genommen.

2) Falls ich bei der TK nicht austreten kann, muss ich der Central kündigen, bzw. die Mitgliedschaft ruhen lassen. Wird die PKV Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitraum gekündigt, oder rückwirkend auf das Datum des Beitritts bei der GKV?

Ich frage deshalb, weil ich nach dem Beitritt bei der TK noch Leistungen bei der Central in Anspruch genommen habe und es ziemlich teuer würde, wenn die Central die schon gezahlten Rechnungsbeträge seit Oktober zurückverlangt.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 30.12.2013, 16:40

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/8.html

5. durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10),

(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist.


Naja wenn die rund 77 € im Monat zu teuer sind ok denn kann man sich natürlich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ich will mal hoffen von der Techniker KK wurden auch noch keine Leistungen in Anspruch genommen.

Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurd


2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.


http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
Das heißt eh das für eine gewisse Weile doppelt Beiträge gezhalt werden müssen. Es müßte wenn denn jetzt die Befreiung von der Versicherungspflicht beantrag werden.

Wie alt sind sie wenn ich fragen darf?

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Beitragvon EinNutzer » 02.01.2014, 14:19

Erstmal vielen Dank für deine Antwort und die Zitate.

Ich bin 22.

Dass die Versicherungen für eine Weile parallel laufen ist in Ordnung.

Werde mich am Wochenende nochmal genauer mit den Kündigungsdetails beschäftigen, da ich mir gerade gar nicht mehr sicher bin, welcher Versicherung ich kündigen sollte.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 02.01.2014, 14:22

Sofern Sie das 25 Lebensjahr nicht vollendet haben, besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit der Familienversicherung über ein gestzlich versicherten Elternteil.

Die Frist endet so wie von Ihnen geschildert am 31.01.2014 zur Befreiung von der GKV Versichrugnspflicht als Student.

Meiner Meinung nach.

Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014.


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