Doppelt versichert. Was kündigen?
Verfasst: 30.12.2013, 12:21
Moin,
habe mal zwei Fragen bezüglich KK.
1) Ich war 8 Jahre im Ausland, und dort bei der PKV Central versichert, bin dann aber wegen Studiums zurück nach DE gezogen. Da meine Uni es verpennt hat, mir Unterlagen zuzuschicken, habe ich erst am Tag des Semesterbeginns von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht erfahren und bin dann spontan der TK beigetreten.
Im Grunde würde ich mich aber lieber von der GKV befreien lassen und bei der Central bleiben. Ich hatte mal gelesen, innerhalb von drei Monaten des Eintritts könnte man noch wechseln, ist dies möglich? Bin seit Ende 10.13, also zwei Monate bei der TK Mitglied und habe noch keine Leistungen in Anspruch genommen.
2) Falls ich bei der TK nicht austreten kann, muss ich der Central kündigen, bzw. die Mitgliedschaft ruhen lassen. Wird die PKV Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitraum gekündigt, oder rückwirkend auf das Datum des Beitritts bei der GKV?
Ich frage deshalb, weil ich nach dem Beitritt bei der TK noch Leistungen bei der Central in Anspruch genommen habe und es ziemlich teuer würde, wenn die Central die schon gezahlten Rechnungsbeträge seit Oktober zurückverlangt.
habe mal zwei Fragen bezüglich KK.
1) Ich war 8 Jahre im Ausland, und dort bei der PKV Central versichert, bin dann aber wegen Studiums zurück nach DE gezogen. Da meine Uni es verpennt hat, mir Unterlagen zuzuschicken, habe ich erst am Tag des Semesterbeginns von der gesetzlichen Krankenkassenpflicht erfahren und bin dann spontan der TK beigetreten.
Im Grunde würde ich mich aber lieber von der GKV befreien lassen und bei der Central bleiben. Ich hatte mal gelesen, innerhalb von drei Monaten des Eintritts könnte man noch wechseln, ist dies möglich? Bin seit Ende 10.13, also zwei Monate bei der TK Mitglied und habe noch keine Leistungen in Anspruch genommen.
2) Falls ich bei der TK nicht austreten kann, muss ich der Central kündigen, bzw. die Mitgliedschaft ruhen lassen. Wird die PKV Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitraum gekündigt, oder rückwirkend auf das Datum des Beitritts bei der GKV?
Ich frage deshalb, weil ich nach dem Beitritt bei der TK noch Leistungen bei der Central in Anspruch genommen habe und es ziemlich teuer würde, wenn die Central die schon gezahlten Rechnungsbeträge seit Oktober zurückverlangt.